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Überstunden am Samstag - gesetzliche Frist für die Ankündigung von Samstagsarbeit?

B
Benjamin
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unserer Firma eine 5 Tage Woche. Wie lange beträgt die gesetzliche Frist für die Ankündigung von Samstagsarbeit?

Beim gesetzlichen Ausgleich der Überstunden von 8 Stunden täglich im Durchschnitt im halben Jahr, zählen da auch Überstunden die vergütet wurden? (mit 30% Aufschlag pro Stunde) Oder fallen die am Monatsende durch die Vergütung als ausgeglichen weg?

4.19001

Community-Antworten (1)

M
mille

17.01.2007 um 17:38 Uhr

Hallo Benjamin,

besteht ein Betriebsrat, hat dieser gemäß § 87 Abs.1 u. 2 BetrVG mitzubestimmen.Sollte etwas im TV geregelt sein, haben diese Bestimmungen vorrang.

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