Minusstunden/-tage bzw. Regelarbeitszeitraumdefinition?
Der Tarifvertrag für Berlin und Brandenburg, Hotel- und Gaststättengewerbe, besagt das Überstunden und Guttage nach einem Regelzeitarbeitsraum (3 Kalendermonate) mit einem Aufschlag von 33,3% abgerechnet werden müssen. Jetzt stellt sich die Frage was passiert wenn Minusstunden bzw. Minustage am Monatsende im Dienstplan stehen?
Ausserdem versucht unsere GL den Regelzeitarbeitsraum um einen Monat zu verschieben. Da in unserem Betrieb im Dezember mit das meiste Geschäft ist, war es nicht möglich alle Mitarbeiter auf genau 0 (Stunden/Tage) zu bringen. Die Abrechnung zu oben genanntem Punkt soll somit erst Ende Januar erfolgen. Wir als BR sind der Meinung 3 Kalendermonate sind Jan.,Feb.,März / April., Mai......ect. Im Tarifvertrag ist nur von eben den 3 Kalendermonaten die Rede. Wie sich diese verteilen ist nicht geregelt. Sollte die GL damit durchkommen wird viel Freizeit bzw. Geld von Mitarbeitern verlorengehen. Selbstverständlich wird der BR das rechtlich prüfen lassen, aber aufgrund der Kürze der Zeit hoffe ich hier schon einmal Tips bzw. Anregungen zu bekommen wie wir die GL von dem Vorhaben des Verschiebens abbringen können.
Danke
Community-Antworten (4)
17.01.2007 um 00:55 Uhr
"Jetzt stellt sich die Frage was passiert wenn Minusstunden bzw. Minustage am Monatsende im Dienstplan stehen?"
Jope,
der Hintergrund dieser Frage erschliesst sich mir in dem Zusammenhang nicht!
Der Regelzeitarbeitsraum von 3 Kalendermonaten kann doch keiner Stichtagsregelung i.S. von 1.1., 1.4. usw. entsprechen. Damit wären doch alle AN gekniffen, die z.B. am 1.11. angefangen hätten in dem Betrieb zu arbeiten. Also kann der Anspruch auf diese Regelung doch nur mit Einstieg eines ANs in den Betrieb erwachsen; alles andere wäre aus meiner Sicht unsinnig. Die 3 Monate müssen und können m.E. nur individuell und AN bezogen laufen.
Fragt einmal bei der für Euch zuständigen Gewerkschaft nach!
18.01.2007 um 12:03 Uhr
Hallo Jope,
wenn die Überstunden und Guttage nach 3 Monaten errechnet werden und dann im Folgemonat verrechnet werden entstehen doch keine Nachtteile. Wo seht Ihr den Verlust?
MfG Angi1
18.01.2007 um 17:17 Uhr
tut mir leid das ich erst jetzt die erklärungen bringen kann. war verhindert.
@Fayence wie ich schon geschrieben habe, überstunden bzw. tage werden mit 33,3% aufschlag vergütet. jetzt gibt es in unserer branche aber auch zeiträume da ist weniger zu tun und man bekommt erst mal mehr frei als einem eigentlich zusteht. der ausgleich ist das man auch mal vielleicht nur einen tag frei bekommt wo einem in der woche 2 zustehen. oder man arbeitet mal an einem feiertag. das heisst: es kann beizeiten schon mal vorkommen das ich am ende eines regelzeitarbeitraums in diesem mehr frei gehabt habe als mir zustehen würde. statt zb. 2 guttagen habe ich jetzt 2 minustage..... die guttage würden ja jetzt das drittel aufschlag bekommen. aber wie werden die minustage verrechnet. hoffe ich habe mich jetzt verständlich ausgedrückt. das mit dem "verschieben" des regelzeitarbeitraum so wie du es gesagt hast (angeglichen wann der ma angefangen hat) lass ich jetzt mal lieber weg. sonst diskutieren wir jetzt auch noch das man ja jedem neuen mitarbeiter den urlaub anders berechnen müsste. hat er z.b. erst im august angefangen geht seine berechnung für den jahresurlaub bis ende nächsten juli. das ist blödsinn. sorry...
@Angi1 die gutstunden und guttage werden wöchentlich kumuliert. aber am ende des regelzeitarbeitraums sollten sie auf 0 sein. sind sie das nicht gibt es halt bei uns einen aufschlag von 1 drittel der summe. auf wunsch in freizeit (nur das drittel) oder einfach ausgezahlt. wie beschrieben könnte am ende der 3 monate auch mal ein minus vor den tagen bzw. stunden stehen. das gerücht besagt das dann einfach wieder auf 0 gestellt wird. wäre pech für den ag, denn dann hätte der ma ja mehr freizeit gehabt ohne das er dieses nacharbeiten müsste. aber das kann ich mir nicht vorstellen.
werde bei der gewerkschaft nachfragen, allerdings sind die da immer etwas "kämpferisch" eingestellt. dachte ich könnte mir hier lieber neutrale antworten holen.
18.01.2007 um 17:44 Uhr
"...hat er z.b. erst im august angefangen geht seine berechnung für den jahresurlaub bis ende nächsten juli. das ist blödsinn. sorry..."
Jope,
"das ist blödsinn.", da stimme ich ohne wenn und aber zu...
Wenn Du bei der Gewerkschaft nachgefragt hast, würdest Du die Lösung einmal einstellen?
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