Der Tarifvertrag für Berlin und Brandenburg, Hotel- und Gaststättengewerbe, besagt das Überstunden und Guttage nach einem Regelzeitarbeitsraum (3 Kalendermonate) mit einem Aufschlag von 33,3% abgerechnet werden müssen.
Jetzt stellt sich die Frage was passiert wenn Minusstunden bzw. Minustage am Monatsende im Dienstplan stehen?

Ausserdem versucht unsere GL den Regelzeitarbeitsraum um einen Monat zu verschieben. Da in unserem Betrieb im Dezember mit das meiste Geschäft ist, war es nicht möglich alle Mitarbeiter auf genau 0 (Stunden/Tage) zu bringen. Die Abrechnung zu oben genanntem Punkt soll somit erst Ende Januar erfolgen. Wir als BR sind der Meinung 3 Kalendermonate sind Jan.,Feb.,März / April., Mai......ect. Im Tarifvertrag ist nur von eben den 3 Kalendermonaten die Rede. Wie sich diese verteilen ist nicht geregelt. Sollte die GL damit durchkommen wird viel Freizeit bzw. Geld von Mitarbeitern verlorengehen.
Selbstverständlich wird der BR das rechtlich prüfen lassen, aber aufgrund der Kürze der Zeit hoffe ich hier schon einmal Tips bzw. Anregungen zu bekommen wie wir die GL von dem Vorhaben des Verschiebens abbringen können.

Danke