Betriebsvereinbarung Arbeitszeit - auch wenn keine genaue Öffnungsklausel im MTV steht?
können wir eine Betriebsvereinbarung mit dem AG abschließen, wenn keine genaue Öffnungsklausel im MTV steht? Im MTV kann nur eine BV der wöchentlichen AZ bis zu 40 Std. vereinbart werden. Wir wollen aber zum neuen Ladenschlussgesetz bessere Regelungen zur Freizeit, Sonntagsarbeit und Nacht Shopping abschließen. Mit freundlichen Grüßen der BR aus Erfurt
Community-Antworten (2)
16.01.2007 um 13:54 Uhr
Wenn eine BV eine Besserstellung als der TV bewirkt ist das natürlich möglich
16.01.2007 um 15:52 Uhr
moin, eine BV zu AZ könnt ihr immer abschließen, geht es doch um die verteilung der 40 std, beginn und ende der AZ einschließlich der pausen.Bei uns ist die arbeit am verkaufsoffenen Sonntag z.B. aus freiwilliger Basis geregelt.
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