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Tarif vor Betriebsvereinbarung - oder andersrum?

N
nixwisser
Jan 2018 bearbeitet

Jetzt wirds kniffelig... BR hat eine Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit mit der GL abgeschlossen. Das war 1999 alsder Betrieb noch nicht tarifgebunden war. Die BV regelt manches schlechter als TV.(z.B. Mindestalter) Drei Jahre später dann der Anerkennungstarifvertrag. Jetzt gilt der TV-Altersteilzeit, der besser als die BV ist. Dieser TV hat aber eine Öffnungsklausel, nachder auch schlechtere Regelungen mittels BV machbar sind. Und nu? Gilt die schlechtere BV die aber in Zeiten ohne Tarifbindung verabschiedet wurde. Oder gilt der TV, aber nur das, was besser ist? Oder der TV, aber incl. der Öffnungsklausel, was bedeutet, dass wiederum die BV gültig ist?

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Community-Antworten (4)

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Konrad

27.11.2007 um 16:46 Uhr

Hallo Nixwisser was steht denn genau im Anerkennungs- TV bezüglich Öffnungsklauseln ? Kann mir kaum vorstellen dass auch Alterszeit damit gemeint ist. Bitte genau lesen. Normalerweise hat ein TV vorrang vor BV. Im Zweifel setzt doch eine neue BV auf mit den Wortlaut: „Alterteilzeit regelt der TV Alterteilzeit, die alte BV wird hiermit ungültig.“

N
nixwisser

28.11.2007 um 08:21 Uhr

Konrad Im Anerkennungs-TV steht eigentlich nur, dass fortan alle Tarifverträge für unsere Firma gültig sind. Und im TV Altersteilzeit steht " Es kann eine ATZ-Regelung durch freiwillige BV eingeführt werden... Zu regeln sind u.A. Dauer, Beginn und Ende" Unsere alte (vor der Anerkennung) BV regelt ein Beginn der ATZ erst mit sechzig. TV sagt mit 55. Ein Kollege ist 58 und wollte ATZ beantragen. Personaler lehnt ab mit Hinweis auf die BV. Aber wie gesagt, BV wurde vor dem AnerkennungsTV abgeschlossen, in Zeiten, wo man froh war überhaupt etwas für die Belegschaft zu erreichen.

K
Konrad

28.11.2007 um 11:03 Uhr

@nixwisser Es ist nicht entscheident was "Personaler"sagt, wenn alle TV gültig sind, ist auch der neue TV Alterszeit gültig! Eine "alte" BV die einen gültigen TV "ungünstiger"für Beschäftigte regelt, ist rechtlich nichtig. Macht was draus!

N
nixwisser

28.11.2007 um 12:02 Uhr

Na hoffentlich sieht das der Arbeitsrichter auch so. Das ganze ist schon in Verhandlung...bin schon gespannt. Danke für deine Antwort

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