Jetzt wirds kniffelig...
BR hat eine Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit mit der GL abgeschlossen. Das war 1999 alsder Betrieb noch nicht tarifgebunden war.
Die BV regelt manches schlechter als TV.(z.B. Mindestalter)
Drei Jahre später dann der Anerkennungstarifvertrag. Jetzt gilt der TV-Altersteilzeit, der besser als die BV ist.
Dieser TV hat aber eine Öffnungsklausel, nachder auch schlechtere Regelungen mittels BV machbar sind.
Und nu?
Gilt die schlechtere BV die aber in Zeiten ohne Tarifbindung verabschiedet wurde.
Oder gilt der TV, aber nur das, was besser ist?
Oder der TV, aber incl. der Öffnungsklausel, was bedeutet, dass wiederum die BV gültig ist?