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Manteltarifvertag-Öffnungsklausel

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roderich
Jan 2018 bearbeitet

Kann mir mal irgendein ein BR Kollege aus einem MTV den § Arbeitszeitregelung mit einer Öffnungsklausel mailen.?Gemeint ist Folgendes Problem: Z.ZT 43 std Woche,wollen aber die 40 std Woche reinhaben,mit einer Öffnungsklausel 40-43 std sind unentgeldliche Überstunden,ab der 43 std werden sie bezahlt,mit den üblichen Zuschlägen. Ich weiß das die IGM so etwas hat,bräuchte dengenauen Text.

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Community-Antworten (4)

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Mainpower

21.11.2010 um 14:03 Uhr

Hallo, wende Dich doch an die IGM, dann hast Du es aus erster Hand.

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roderich

21.11.2010 um 14:11 Uhr

Na toll.ich brauch es aber jetzt

L
Lotte

21.11.2010 um 14:39 Uhr

roderich, nicht von der IGM, aber aus dem TV für das Versicherungsgewerbe, Stand 01.07.09: "Für die Angestellten im Innendienst (ausgenommen Hausmeister und Heizer) beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 38 Stunden in der Woche. Pausen gelten nicht als Arbeitszeit. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich gleichmäßig auf die Tage Montag bis Freitag. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann die Arbeitszeit abweichend davon für alle Angestellten oder für Gruppen von Angestellten einheitlich oder unterschiedlich festgelegt werden. Dabei sind die Erfordernisse des Betriebes und der einzelnen Funktionsbereiche zu berücksichtigen"

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rkoch

22.11.2010 um 10:18 Uhr

@Lotte

Grundsätzlich richtig aber hast Du roderichs Text mal genau gelesen? Zitat:

Z.ZT 43 std Woche,wollen aber die 40 std Woche reinhaben, mit einer Öffnungsklausel 40-43 std sind UNENTGELTLICHE Überstunden, ab der 43 std werden sie bezahlt,mit den üblichen Zuschlägen.

@roderich DAS wirst Du in KEINEM TV finden. Es gibt in diversen MTV Öffnungsklauseln wonach eine gewisse Anzahl AN abweichend von der z.B. 35h-Woche einen Arbeitsvertrag mit 40h/Woche erhalten dürfen. Diese zusätzlichen 5 Stunden sind dann aber nicht UNENTGELTLICH, sondern nur ZUSCHLAGSFREI. (siehe auch Lottes Auszug). Aber ein TV der grundsätzlich UNENTGELTLICHER Arbeitsleistung zustimmt ist mir unbekannt. Ausnahmen könnte es geben in TV, welche bei ansonsten übertariflicher Bezahlung einige Stunden Mehrarbeit entgeltfrei stellt. Aber das wird i.d.R. eher Einzelvertraglich gemacht.

Aber was Euren Haustarif angeht (darum geht es doch?) - da müsst Ihr Euch einfach was einfallen lassen....

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