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Qualifikationen bei Dienstplan Gestaltung / BV-Klausel

S
Sabsa5599
vor 29 Tagen bearbeitet

Hallo,

Ich habe hier im Forum schon mal gute Antworten gefunden, daher nochmal eine Frage: Inwieweit können Vorgesetzte bei der Verplanung von Mitarbeitern im Dienstplan deren persönliche Wünsche verneinen bzw. in anderen Dienstzeiten einplanen mit Verweis auf entweder persönlich fehlender Qualifikation oder andersrum die vorhandene Quali würde zu anderen Dienstzeiten nötiger gebraucht?

Das ist jetzt möglichst neutral formuliert, aber viele wissen sicherlich was gemeint ist bzw. kennen es aus eigener Erfahrung: in jeder Abteilung gibt es aus verschiedenen Gründen unterschiedliche Quali-Niveaus. Dabei geht es mir nicht um neue Mitarbeiter oder frisch Versetzte, wo diese sicherlich einige Monate alleine schon wegen nötigen Anlernens nicht ihre Wunscharbeitszeiten bekommen können. Sondern normale Mitarbeiter mit aber unterschiedlichen Qualifikationsniveaus weil der Arbeitgeber es nicht schafft zu qualifizieren (kostet Zeit und die Routine wird temporär langsamer! ) oder auch Mitarbeiter sich dem immer wieder geschickt entziehen. D.h. kann der Arbeitgeber auf ewig und 3 Tage dies ohne Konsequenzen durchziehen?

Erschwerend kommt dazu das wir in unserer BV Arbeitszeit eine Klausel haben, die zwar den nachträglichen Tausch von Dienstzeiten untereinander erlaubt, aber nur wenn die Tauschenden das gleiche Qualiniveau habe. Was in der Praxis dann so ausschaut das bei höher qualifizierten Mitarbeitern eher ein Veto eingelegt wird wenn sie tauschen möchten als anders herum.

Kollektivrechtlich würde diese Klausel bei einem Einigungstellenspruch sicherlich ganz wegfallen weil es nur ein Planungsdetail behandelt. Eher interessant ist es sicherlich wie sich diese offensichtliche Benachteiligung individuell verhält bei der Dienstplanung (Stichwort "billiges Ermessen"). D.h. darf der Vorgesetzte das persönliche Qualiniveau einseitig (und wie oft?) zur Ablehnung von Wunscharbeitszeiten nutzen?

Wie seht ihr das?

17904

Community-Antworten (4)

C
celestro

13.04.2026 um 01:13 Uhr

Ich denke nicht, das ein Laienforum Dir hier eine Antwort liefern kann, die Dich zufriedenstellen würde. Das ist derart kompliziert ... da sollte man einen Spezialisten fragen.

G
ganther

13.04.2026 um 11:42 Uhr

bin ganz bei celestro

C
celestro

13.04.2026 um 12:14 Uhr

@Sabsa5599

Den Troll am Besten einfach nur ignorieren.

A
alraune

13.04.2026 um 15:44 Uhr

Bei uns dürfen auch nur welche mit der gleichen Qualifikation tauschen. Das bedeutet dreijährig ausgebildete Fachkraft darf mit dreijährig ausgebildeter Fachkraft tauschen. Einjährig Ausgebildete mit Einjährigen, Schüler mit Schüler. Bei den dreijährigen Fachkräften gibt es durchaus Qualitätsunterschiede. Das nimmt der Dienstplanschreiber gerne als Argument für die Gestaltung des Dienstplanes oder das Veto zum Tauschen, zuweilen nach dem Nasenprinzip. Da in unserer Abteilung alle Fachkräfte das gleiche Gehalt bekommen, haben wir durchgesetzt dass , das dieses Qualtitätsargument nicht zählen darf, denn gleiches Gehalt bedeutet auch gleichen Leistungsanspruch.

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