Gehaltsdiskriminierung von Schwerbehinderten in der Arbeitsvorbereitung?
Hallo,
Zwei Kollegen sind in der AV beschäftigt. Die beide haben einen Grad der Behinderung von 50!
Das Gehalt von den Beiden liegt bei ca 300,-Euro unter dem Gehalt der Kollegen!!
Sie haben die gleiche Tätigkeit und Aufgaben wie Ihre Kollegen. Sie fühlen sich diesbezüglich diskriminiert!!
Frage: Welche Möglichkeiten haben wir, damit Sie den Kollegen in der AV angeglichen werden können, ohne irgend welche Sanktionen befürchten zu müssen!!
Community-Antworten (5)
13.01.2007 um 22:22 Uhr
joschi, der BR kann hier tätig werden, wenn er vermutet, dass das AGG verletzt wird (siehe §80 BetrVG und §75 BetrVG)
Die Kollegen könnten sich auch an die Beschwerdestelle im Betrieb (schon eingerichtet vom AG?) wenden oder klagen
13.01.2007 um 22:40 Uhr
joschi,
handelt es sich um Neueinstellungen? Und könnte es sein, dass das niedrigere Gehalt für einen gewissen Zeitraum durch eine entsprechende Integrationsvereinbarung gedeckt ist?
13.01.2007 um 23:37 Uhr
Beide Angestellten sind seit ca 4 Jahren fest in der AV eingestellt!
Beide sind ca 8 Jahre in der Firma, und sind wegen Ihrer beruflichen Qualifikation aus der Montage in die AV geholt worden. (Nicht wegen Ihrer Behinderung)
Eine Integrationsvereinbarung liegt nicht vor!!
14.01.2007 um 06:38 Uhr
Hi joschi,
etwas zu fordern aber Saktionen nicht in Kauf zu nehmen klingt wie "Wasch mich, mach mich aber nicht nass.".
Versuche erstmal die Gehaltsdifferenzen zu beseitigen und kümmere Dich dann und die vermuteten Saktionen. Auf jeden Fall solltest Du das Vorgehen eng mit den betroffenen Kollegen abstimmen.
15.01.2007 um 16:09 Uhr
AV = Arbeitsvorbereitung denke ich mal
Es ist durchaus üblich das unterschiedlich bezahlt wird.Es hängt ja auch damit zusammen,wie lange sind die beiden in der AV,wie lange die anderen MA.Welchen Ausbildungsstand haben die beiden,denselben wie die anderen?? Welche betriebszugehörigkeit?? Was steht dazu im TV,wie sind sie eingestuft?
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