Mitbestimmungspflichtige Versetzung ja oder nein?
Hallo. Einem Mitarbeiter wurde ein anderer Arbeitsort zugewiesen: vorher stand sein Schreibtisch im Verwaltungsgebäude in der Abteilung Arbeitsvorbereitung bei den anderen Auftragsabwicklern. Seine Aufgabe ist die Arbeitsvorbereitung für die Instandhaltungsaufträge Triebwerke. Nun arbeitet er an einem Schreibtisch im technischen Bereich Triebwerke, gleiche Arbeitsaufgabe. Der technische Bereich Triebwerke befindet sich in einem anderen Gebäude, das aber ganz nah am Verwaltungsgebäude steht (Weg von Schreibtisch alt zu neu = ca. 50 m).
Handelt es sich hier um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung?
Community-Antworten (17)
27.10.2011 um 14:38 Uhr
@seesee Wollte der AN versetzt werden oder ist er mit der Versetzung einverstanden?
27.10.2011 um 14:43 Uhr
Naja, wollen wollte er bestimmt nicht, aber er fügte sich eben. Er wäre mit Sicherheit lieber bei den anderen Auftragsabwicklern geblieben... Muss der BR denn nicht wenigstens über solche Änderungen informiert werden?
27.10.2011 um 14:46 Uhr
@seesee Ich sehe durchaus eine Anhörungspflicht des BR. Wenngleich sie nichts/kaum was am Ergebnis ändern wird. Es sind vermutlich neue Kollegen, andere Umstände der Ableistung der Arbeit zutage getreten, die den Begriff der Versetzung im Sinne der Rechtsprechung rechtfertigen.
27.10.2011 um 15:03 Uhr
Aus der Ferne lässt sich nicht beurteilen ob diese Versetzung "mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist" verbunden ist. Hat sich z.B. das Vorgesetztenverhältnis geändert?
Zu untersuchen ist eher der Umstand warum diese Versetzung dieses einen Mitarbeiter erfolgte. Gibt es nachvollziehbare sachliche Gründe oder wollte hier eine Abteilung einen Mitarbeiter los werde? Du ahnst sicher worauf ich hinaus will.
27.10.2011 um 15:06 Uhr
@neskia Wenn selbst bei einer Altenpflegerin der Wechsel von Station 1 zu Station 2 im selben Gebäude eine Versetzung ist, dann sollte man hier nicht kleinlicher sein. Auch ist hier die Frage, warum der BR sich bemühen sollte das zu (er)klären?
27.10.2011 um 15:37 Uhr
@kölner """""Wenn selbst bei einer Altenpflegerin der Wechsel von Station 1 zu Station 2 im selben Gebäude eine Versetzung ist"""""""
auch hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
27.10.2011 um 15:39 Uhr
@Lernender So wurde aber nicht geurteilt.
BTW: Wer muss denn hier was beweisen: Der BR, dass es eine ist oder der AG, dass es keine Versetzung im Sinne des BetrVG ist?
27.10.2011 um 16:01 Uhr
@ kölner
hier eine Anleihe bei nicoline aus 2009. Die Altenpflegerin hingegen fiel unter das BetrVG, wo die Versetzung einer Krankenschwester von Innere 1 auf Chirurgie 2 selbstverst. mit genau der gleichen erheblichen Veränderung der Arbeitsumstände verbunden wäre, wie bei der von Dir zitierten Altenpflegerin.
hier haben sich doch die Umstände erheblich geändert= Innere ist keine Chirurgie
27.10.2011 um 16:13 Uhr
@kölner """""Wenn selbst bei einer Altenpflegerin der Wechsel von Station 1 zu Station 2 im selben Gebäude eine Versetzung ist"""""""
das geht in der Regel mit Änderung des Vorgesetzen und des Fachbereiches einher. Zudem sind dann auch offene Stellen zu besetzen was allemal den 99er auslöst.
In seesee Fall ist nicht ganz klar, ob sich nur der Büroraum verlagert (was Fitting nicht als Versetzung ansieht) oder auch andere Umstände hinzukommen.
27.10.2011 um 16:31 Uhr
Nun, die "Verlagerung des Büroraums" beinhaltet ja:
- geändertes Arbeitsumfeld: mehr / weniger Durchgangsverkehr, Einzelbüro - Gemeinschaftsbüro, längere Wege - kürzere Wege, mehr oder weniger Lärmbelastung, Ausstattung des Arbeitsplatzes
Es ist ja nicht so, dass sich für den Kollegen nichts geändert hat, außer dass er an einem anderen Schreibtisch sitzt. Z.B.: Seine direkten Ansprechpartner und auch sein Vorgesetzter befinden sich nun in einem anderen Gebäude; der Zugang zu Unterlagen ist erschwert dadurch, dass er immer hin und her laufen muss..
An seinem ehemaligen Schreibtisch sitzt nun ein "freier Mitarbeiter", der von der Firma beschäftigt wird, ohne dass der BR hierüber auch nur informiert wurde... Diese Vorgehensweise finde ich "gefühlt unmöglich". Der Kollege wurde aus meiner Sicht nur deshalb versetzt, um dem Freien einen Arbeitsplatz geben zu können...
27.10.2011 um 17:49 Uhr
@seesee der AG ist nach §99 BetrVG den BR vor der Einstellung von freien Mitarbeitern zu beteiligen wenn diese in den Betrieb eingegliedert werden. Die ständige Rechtssprechung des BAG besagt, dass der Einstllungsbegriff des § 99 funktional zu sehen ist. Es kommt nicht darauf an ob eine Arbeitnehmereigenschaft im Verhältnis zum Arbeitgeber besteht. Entscheidend ist allein die Eingliederung.
27.10.2011 um 19:10 Uhr
@lernender
dann erkläre aber auch bitte was Eingliederung ist. Das ist nämlich noch nicht das sitzen an einem Arbeitsplatz im Betriebsgebäude...
@seesee
Der Versetzungsbegriff ist ein weites Feld und die Betrachtung der Umstände ist sehr wichtig. es gibt die herrliche Rechtsprechung des BAG zur "Versetzung innerhalb einer Stadt" (Achtung: hier wird die ganze Organisationseinheit verschoben). In dem Fall änderte sich Einzelbüro zu Großraum, Führungsverantwortliche plötzlich weiter weg; 5 km längerer Arbeitsweg etc. BAG: trotzdem keine Versetzung!
Die Versetzung innerhalb eines Krankenhauses hatten wir hier schon. Wir hatten bei uns den Fall, dass MA im Vertrieb nun aus dem Backofficebereich mehr in Richtung direkter Kundenkontakt verschoben wurden. LAG Bremen sah darin eine ganz klare Versetzung!
Daher kann der BR hier durchaus auf den Busch hauen.
27.10.2011 um 19:46 Uhr
Ich befürchte, sich über die "Versetzung" zu streiten geht aus wie das Hornberger Schießen. Der AG hätte bei der Einstellung des Freien AN auch darlegen müssen, welche Auswirkungen dies auf beschäftigte AN hat. Hat er ja wohl auch nicht.
Ist es nicht zielführender, der Kollege würde sich beim Betriebsrat beschweren und Ihr geht dann Euren Weg?
27.10.2011 um 20:04 Uhr
@gironimo Der Kollege ist noch in der Probezeit....
27.10.2011 um 20:14 Uhr
@ kölner hier eine Anleihe bei nicoline aus 2009. Antwort 8 Erstellt am 27.10.2011 um 14:01 Uhr von Lernender 182949
Respekt! Welchen Suchbegriff hast du eingegeben, dass du prompt dieses Ergebnis hattest? Da kommen aber ganz andere Vermutungen auf:)
28.10.2011 um 11:23 Uhr
@keiner
was vermutest du denn? Hoffentlich hat diese Vermutung nichts mit dem Mist des BR-Talk zu tun.
Gib bei google mal Versetzung einer Altenpflegerin ein
28.10.2011 um 11:27 Uhr
@Lernender Doch, hat es. Sie will wieder nur diskreditieren. Sicher dauert es auch nicht lange bis sie oder ihre Alteregos im BR-Talk auftauchen. Das ist so dumm...
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