Hallo.
Einem Mitarbeiter wurde ein anderer Arbeitsort zugewiesen: vorher stand sein Schreibtisch im Verwaltungsgebäude in der Abteilung Arbeitsvorbereitung bei den anderen Auftragsabwicklern. Seine Aufgabe ist die Arbeitsvorbereitung für die Instandhaltungsaufträge Triebwerke. Nun arbeitet er an einem Schreibtisch im technischen Bereich Triebwerke, gleiche Arbeitsaufgabe. Der technische Bereich Triebwerke befindet sich in einem anderen Gebäude, das aber ganz nah am Verwaltungsgebäude steht (Weg von Schreibtisch alt zu neu = ca. 50 m).

Handelt es sich hier um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung?