Entzug der jetzigen Tätigkeit
Hallo, ich habe mich für die BR-Wahl 2014 auf die Wahlliste schreiben lassen. Das zum ersten Mal. Bin seit Ende 2002 in der Firma und in der Arbeitsvorbereitung tätig. Mache auch Kalkulationen. Die Firmeninhaber wollen mir die Tätigkeit als Arbeitsvorbereiter entziehen, wenn ich mich wählen lasse. Meine Frage: Ist dieses legitim, seitens des Arbeitgebers.? Begründung: Arbeitsvorbereitung und Betriebsratstätigkeit passen nicht zusammen.
Zu der ersten Antwort. Es ist eine Drohung. Habe Zweifel, dass die Firmeninhaber kompromissfähig, bzw. mit sich reden lassen.
Community-Antworten (2)
26.02.2014 um 12:11 Uhr
Ob es zusammen passt oder nicht, ist relativ. Man kann dem AG auch einmal mit § 78 BetrVG winken. Und dann kann das Gremium ggf. sogar massiver werden.
Aber: Ist das alles denn schon sicher?
26.02.2014 um 15:08 Uhr
Natürlich kann man es als Drohung oder Einschüchterung sehen.
Lasse Dich nicht davon beirren, wenn Du in der Arbeit des BR eine wichtige Aufgabe siehst. Wenn Du dann gewählt bist, gibt das was Kölner schreibt. Ggf. kannst Du gegen Benachteiligungen auch Rechtsmittel nutzen.
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