Erstellt am 10.07.2009 um 20:30 Uhr von Oluscha
IM BUrlG ordnet §9 an, dass die Tage nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden können. Euer Arbeitgeber handelt eindeutig gesetzeswidrig!
Erstellt am 12.07.2009 um 23:35 Uhr von HarryPopper
Hat er sich während des Urlaubes krank gemeldet?
Ist die Krankmeldung rechtzeitig beim AG eingegangen?
[quote][b]§ 9 Erkrankung während des Urlaubs[/b]
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis
nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.[/quote]
Zu Oluschas Ausführungen ( Bundesurlaubsgesetz - BUrlG ) noch dies;
[quote][b]§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation[/b]
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub
angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den
gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.[/quote]
Also, nicht Bange machen lassen ;)