Hallochen zusammen,

folgendes Problem:Zwischen Weihnachten und Silvester haben einige unserer MA gearbeitet, obwohl sie Urlaub beantragt haben und diesen in ihrer Abrechnung auch so eingeschrieben haben. Jetzt sagt der Vorgesetzte, dass die Stunden gar nicht aufgeführt werden(trägt er in sein schlaues Büchlein ein). Die Stunden will er je nach Bedarf einsetzen. Das das nicht ganz sauber ist, ist mir schon klar. Aber wo finde ich in der Gesetzesgebung was darüber?

Stefan