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Urlaub auf Anweisung - ist das zulässig?

M
Monopoly
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unsere wirtschaftliche Lage sieht in den nächsten Wochen nicht sehr gut aus. Es werden voraussichtlich mehrere Arbeiter längere Zeit zu Hause bleiben müssen. Dafür haben wir vor einem Jahr ein Langzeitkonto mit bis zu 250 Stunden ins Minus eingeführt.

Darf der Arbeitgeber trotzdem vom Mitarbeiter verlangen, statt auf Stundenbasis zu Hause zu bleiben, seinen regulären Urlaub auf Anweisung zu nehmen, obwohl die 250 Stunden minus noch nicht erreicht sind?

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

11.01.2007 um 16:20 Uhr

Hallo

Zur Überbrückung von Auftragsmangel ist das Langzeitkonto oder Kurzarbeit das bessere Mittel.

Grundsätzlich ist Urlaub nicht der geeignete Puffer für Arbeitsmangel, es sei den es ist im Arbeitsvertrag genau festgelgt, dazu ein Urteil:

Bei Auftragsmangel muss der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung zahlen - auch wenn kein Handschlag Arbeit mehr zu tun ist (§ 615 BGB). Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer bei Auftragsmangel unbezahlten Urlaub erhält? Hierüber hatte jetzt das Landesarbeitsgericht Nürnberg zu entscheiden (6 Sa 111/06). Es meinte: Eine Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer bei Auftragsmangel bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen muss, ist nur zulässig, wenn Anlass und Menge der möglichen Arbeitszeitreduzierung im Arbeitsvertrag näher konkretisiert sind. Arbeitgeber seien nämlich nach § 615 BGB grundsätzlich auch dann zur Lohnzahlung verpflichtet, wenn sie den Arbeitnehmer wegen Arbeitsmangel nicht beschäftigen können. Der Arbeitgeber dürfe dieses Wirtschaftsrisiko nicht per Vereinbarung im Arbeitsvertrag kurzerhand auf den Arbeitnehmer verlagern.

W
Waschbär

11.01.2007 um 21:01 Uhr

Hi,

hier ist es wohl eine frage der zusammen arbeit in einer wirtschaftlichennot, sollte diese bestehen, müsst hier entscheiden wie weit ihr dem AG entgegen kommt .

A
Angi1

12.01.2007 um 12:09 Uhr

Hallo Monopoly,

habt ihr schon einmal über Kurzarbeit nachgedacht. Informiert euch mal bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

MfG Angi1

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