Erstellt am 10.01.2007 um 19:23 Uhr von Bergmann
@ büddy ,
wenn bei euch keine Reglung BV TV oder sonstiges besteht , endet die Möglichkeit alten Urlaub weg zu nehmen mit dem 31.03. ! Somit ist dein Urlaubswunsch so- 31.03.07-04.04.07 = 1 Tag alter Urlaub (31.03.) und vier Tage Neuen ! Der Rest vom Alten ist verfallen am 01.04. !
Erstellt am 10.01.2007 um 19:32 Uhr von Mona-Lisa
@büddy,
grundsätzlich ist das Kalenderjahr > Urlaubsjahr!
Was meinst du denn genau mit "Möglichkeit", dass ihr den Urlaub bis 31.03. mitnehmen könnt?
Erstellt am 10.01.2007 um 20:06 Uhr von tamirasun
Hey büddy,
ich weiß was Du meinst. Ein Kollege hatte es mir auch so erklärt...bei uns gilt der Tarif....
damals hatten wir so eine Frage und er sagte es langt, wenn man den ersten Urlaubstag am Ende der ´Frist´nimmt.
Dies ist aber nochmals zu prüfen, nachzulesen...
Wollte nur sagen, hab das auch schon gehört...
Erstellt am 10.01.2007 um 20:12 Uhr von Bergmann
@ tamirasun ,
überliest du etwa aus Böshaftigkeit meine Beiträge ?? ):-(
Erstellt am 10.01.2007 um 21:34 Uhr von Ureich
Es ist doch traurig wen Mitarbeiter innerhalb 15 Monaten Ihre 30 Tage Urlaub nicht abgebaut bekommen. Ob die wohl sonst was planen/erledigen können ?.
Erstellt am 11.01.2007 um 08:03 Uhr von Wolfgang
Guten Morgen
Wieso will man denn den Urlaub hinausziehen. Es heißt doch ganz klar BIS 31.03.
Das heißt, bis zu diesem Datum MUSS der Urlaub genommen sein - und nicht angefangen sein.
Ist doch klar - oder
Gruß
Wolfgang
Erstellt am 11.01.2007 um 08:32 Uhr von Tamirasun
@ Bergmann: Böshaftigkeit?!?:-)
Nun zum Thema wie es Leute nicht schaffen innerhalb von 15 Monaten ihren Urlaub zu nehmen...
Bei uns ist das relativ lustig ( makaber): Wir haben Mitarbeiter die zum derzeitigen Augenblick noch ca. 100Tage Urlaub haben....ist wahr!!!
Ende letzten Jahres hat der AG sie aufgefordert diesen so schnell wie möglich abzufeiern....sonst würde er verfallen.
Im MG wurde uns dann erklärt, dass zwar schon die ´Androhung´auf Verfall gemacht wurde, aber keiner der MA seinen Urlaub verlieren wird.
Es wurde ein Zeitraum von ca 2 Jahren festgelegt, in denen der Urlaub weg muß.
Grund für den vielen Urlaub zum Beispiel die EDV-Abteilung, bei der durch eine relativ schwache aber ausreichende ( lt.AG) Besetzung und die Einführung verschiedenster neuer Software, das nehmen des Urlaubs anscheinend so gut wie unmöglich war.
Der BR ist schon seit Jahren dran und hat erreicht, daß die Kollegen letztes Jahr dann doch mal 2 Wochen am Stück abfeiern konnten.Wir sind auf dem Wege der Besserung....
Das aus dem Leben bei uns *gg*
Es gibt also nichts was unmöglich ist...*
LG
Erstellt am 11.01.2007 um 10:59 Uhr von Tamirasun
@ Ramses: Warum soll es nichts Gutes sein, wenn die Kollegen mal Urlaub nehmen können?
Ich habe nicht so arg ausgeführt, da ich keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen wollte, sondern einfach mal einen Einwurf machen wollte.
Außerdem haben wir eine zusätzliche Stelle naja eigentlich zwei zusätzliche Stellen erkämpft, deshalb wirds jetzt etwas besser....
Und, welche Regelung meinst Du?
Das Mitarbeiter ihren Urlaub nicht verlieren? Naja ich finde das eigentlich gut, sie haben ja dafür auch gearbeitet und es ging ja nicht nur von ihnen aus, daß sie den Urlaub nicht immer so nehmen konnten...*
Das eine wirklich gute Regelung her muß für alle, das ist klar. Aber grundsätzlich gibt es bei uns nur einige Ausreisser und die werden gerade unterstütz es anders zu machen...*lächel*
Erstellt am 11.01.2007 um 13:14 Uhr von Tamirasun
@ Ramses
Da hast Du vielleicht etwas falsch wahrgenommen, bzw geht das nicht aus meinem `Einwurf`( der ja eigentlich mal geplant war) hervor.
Natürlich hat das Gesetz es geregelt und wenn jedes Gesetz so beachtet werden würde wie es sich gehört, dann würden wir hier auch über fast nichts mehr diskutieren...
Auf jeden Fall unterlaufen wir nicht die gesetzlichen Ansprüche der Arbeitnehmer,...da kannst du sicher sein...*lächel*
Wie auch immer sind wir ein Krankenhaus, in der Pflege ist dies schon zur Zufriedenheit aller geregelt und natürlich bekommst du Deinen ganzen Urlaub wenn Du ihn willst. Dort ist es eher mal so, das die Leute mal 4-5 Tage aufheben wollen und ihn am Anfang des Jahres nehmen....
Was ja jetzt kein Problem darstellt. Hierbei handelt es sich um ca. 75% der Arbeitnehmer.
Die Verwaltung hat auch diesbezüglich keine Probleme...
Nun handelt es sich bei den vorher beschriebenen Abteilungen bzw. Kollegen um Kollegen, die aus einem Engpass entweder angeblich keinen Urlaub nehmen konnten, es aber auch teilweise dann zu diesem Zeitpunkt nicht wollten, wie auch immer... Teilweise ging es einfach nicht vor Jahren und der Abteilungsleiter ( mit schlechtem Beispiel voran, hat halt das Gefühl unentbehrlich zu sein und nimmt deshalb nur selten Urlaub, wer kennt das nicht?!)
Viele tausend Gespräche mit den Kollegen und am Anfang wollten sie sich irgendwie nicht helfen lassen...so dass ich behaupte dort haben wir auf jeden Fall etwas erreicht... so dass sie ihren Urlaub jetzt auch mal gegen die ganzen alten `Begebenheiten und Gewohnheiten´wie jeder andere Mensch nehmen...
Aber das kannst Du halt nicht von heute auf morgen ändern und auch nicht mehr nachweisen aus welchem genauen Grund sie den Urlaub nicht genommen haben oder nehmen wollten. Deshalb ist es für mich doch etwas positives, wenn der AG sagt, wir wollen das in geregelte Bahnen bringen aber den AN keinen Nachteil haben lassen.
Für Deine Gedanken, wir sind ein Unternehmen von ca 1100 Mitarbeitern und es handelt sich um ca. 20 Mitarbeiter... denke das erklärt einiges..oder?
Du siehst, wir haben keine BV oder offizielle Regelung, in der wir dem AG einen Freifahrtschein geben * lach*
Aber wenn Du mich im Original kennen würdest, dann würdest Du das wissen *zwinker*
Dann bräuchte ich auch kein Betriebsrat sein oder würde mich doch lieber bestechen lassen, dann hätte ich noch etwas davon..*gg*
Hoffe das ist jetzt alles richtig angekommen, wie ich das mit dem Urlaub meinte...*
LG
Erstellt am 11.01.2007 um 14:08 Uhr von Tamirasun
Ramses
Sicher bekommen sie jedes Jahr neuen Urlaub, deshalb entstanden ja die hohen ( im Prinzip nach Gesetz nicht zugelassenen) Zahlen, die wie Du ja lesen konntest jetzt abgebaut werden.
Du kannst ja dabei bleiben Ramses. Vielleicht liest Du mal genau bei meinem letzten Beitrag nach, der sollte aussagen, dass genau dies ja jetzt geschieht, genau das zu erreichen...
Aber Du bist doch nicht ernsthaft der Meinung, dass man um dies ganz genau zu machen, den Kollegen die überschüssigen Tage dann auch gleich streichen sollte?
*lächel*
Erstellt am 15.01.2007 um 12:00 Uhr von Gerd
Trotz vieler richtiger Antworten oder gerade wegen vieler halbrichtiger Antworten, hier noch mein Kenntnisstand:
Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist übertragender Urlaub in den ersten drei Monaten des neuen Jahres zu nehmen. Das BUrlG stellt die Mindestbedingungen dar, die gelten wenn es keinen Tarifvertrag gibt.
Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes heißt es: übertragener Urlaub ist bis zum 31.03. anzutreten. Da kann es also durchaus in den April hineingehen.
Wann Urlaub übertragen werden kann und wieviel richtet sich einmal nach den betrieblichen Belangen oder den persönlichen Gründen, die im TVöD nur mit krankheitsbedingten Gründen genannt sind.
In einem solchen Falle könnt ihr auch eine Betriebsvereinbarung machen, die ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 auch erzwingbar.
Schöne Grüße Gerd
Erstellt am 15.01.2007 um 12:13 Uhr von Pfarrer
@All
...bei uns in der Klinik ist es so geregelt, - bis 31.3.07, bzw im März o7 muss der Resturlaub beantragt u. genehmigt sein, fällt er dann noch zwangsläufig in den April ist das OK, - auch wenn das BUrl etwas anderes sagt. Ich glaube das nennt man eine Betriebliche Übung,....??