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Nachtarbeit Nachtstunden addiert und somit manchmal Zusatzurlaub - wer hat Erfahrung?

L
Lotus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur Nachtarbeit. Wir arbeiten in der Pflege und haben Schichtdienst, Früh-, Spät- manchmal auch Nachtdienst. Unser Spätdienst geht bis 21:00h, b.z.w. auch bis 21:30h, also 1oder 1 1/2Nachtstunden. Bis jetzt war es üblich dass die jährlichen nachtstunden addiert wurden und somit ergaben sich manchmal Zusatzurlaub für die jeweilige Mitarbeiterin. Unsere PDL zweifelt dieses an. Wer hat Erfahrung damit. Danke Lotus

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Community-Antworten (6)

A
Angi1

10.01.2007 um 11:57 Uhr

Hallo Lotus,

laut ArbZG § 2 Abs. 3 geht die Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien in der Zeit von 22 - 5 Uhr.

Ich vermute, dass eventuell anfallende Überstunden in der Spätschicht angesammelt wurden und dann als freie Tage genommen werden konnten.

MfG Angi1

W
wölfchen

10.01.2007 um 12:13 Uhr

Hallo Lotus, habt Ihr einen Tarifvertrag?

T
tamirasun

10.01.2007 um 12:16 Uhr

Hey Lotus,...

wir arbeiten auch im Schichtdienst Krankenhaus. Es war so geregelt, dass die Nachtarbeit bei uns ab 20.00Uhr begann,doch nach dem neuen Tarifvertrag TVöD gilt Nachtarbeit erst ab 21 Uhr. Somit wird die Zeit nach 21 Uhr als Nachtarbeit gezählt, am Ende des Jahres addiert und wenn man der Liste ( im TVöD nachzulesen) nach genug Stunden hat, gibt es Zusatzurlaub.

Es ist laut Tarif auf jeden Fall so, dass die Nachtarbeitsstunden des Jahres addiert werden und sich dann zusätzliche Urlaubstage ergeben! § 27 TVöD

LG

L
Lotus

10.01.2007 um 12:18 Uhr

Hallo Wölfchen,

wir haben noch den BAT.

LG Lotus

M
musi

10.01.2007 um 15:12 Uhr

Hallo Lotus, haben auch noch den BAT in der Nachwirkung, dann bleibt es bei Nachtdienst ab 20.00 Uhr und der alten Regelung. Der AG kann doch nicht ,,Rosinenpikerei" machen.

W
wölfchen

10.01.2007 um 16:55 Uhr

Hallo Lotus, wie schon beschrieben - wenn bei Euch noch der BAT gilt, dann ist Eure bisherige Rechnung richtig. Besorgt Euch mal für Eure PDL einen alten Kommentar zum BAT, z.B. den von Wolfgang Schelter, erschienen im Courier- Verlag, da ist das alles fein ausführlich beschrieben. Im TVöD ist das jetzt etwas anders, aber das braucht Euch nicht zu interessieren, wenn der BAT gilt. Da gibt es jetzt nämlich Möglichkeit a) Zusatzurlaub entsprechend ob 2- Schicht, oder 3- Schicht gearbeitet wird, oder b) die Möglichkeit der Stundenauszählung für diejenigen, für die a) nicht zutrifft.

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