Nachtarbeit Nachtstunden addiert und somit manchmal Zusatzurlaub - wer hat Erfahrung?
Hallo, ich habe eine Frage zur Nachtarbeit. Wir arbeiten in der Pflege und haben Schichtdienst, Früh-, Spät- manchmal auch Nachtdienst. Unser Spätdienst geht bis 21:00h, b.z.w. auch bis 21:30h, also 1oder 1 1/2Nachtstunden. Bis jetzt war es üblich dass die jährlichen nachtstunden addiert wurden und somit ergaben sich manchmal Zusatzurlaub für die jeweilige Mitarbeiterin. Unsere PDL zweifelt dieses an. Wer hat Erfahrung damit. Danke Lotus
Community-Antworten (6)
10.01.2007 um 11:57 Uhr
Hallo Lotus,
laut ArbZG § 2 Abs. 3 geht die Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien in der Zeit von 22 - 5 Uhr.
Ich vermute, dass eventuell anfallende Überstunden in der Spätschicht angesammelt wurden und dann als freie Tage genommen werden konnten.
MfG Angi1
10.01.2007 um 12:13 Uhr
Hallo Lotus, habt Ihr einen Tarifvertrag?
10.01.2007 um 12:16 Uhr
Hey Lotus,...
wir arbeiten auch im Schichtdienst Krankenhaus. Es war so geregelt, dass die Nachtarbeit bei uns ab 20.00Uhr begann,doch nach dem neuen Tarifvertrag TVöD gilt Nachtarbeit erst ab 21 Uhr. Somit wird die Zeit nach 21 Uhr als Nachtarbeit gezählt, am Ende des Jahres addiert und wenn man der Liste ( im TVöD nachzulesen) nach genug Stunden hat, gibt es Zusatzurlaub.
Es ist laut Tarif auf jeden Fall so, dass die Nachtarbeitsstunden des Jahres addiert werden und sich dann zusätzliche Urlaubstage ergeben! § 27 TVöD
LG
10.01.2007 um 12:18 Uhr
Hallo Wölfchen,
wir haben noch den BAT.
LG Lotus
10.01.2007 um 15:12 Uhr
Hallo Lotus, haben auch noch den BAT in der Nachwirkung, dann bleibt es bei Nachtdienst ab 20.00 Uhr und der alten Regelung. Der AG kann doch nicht ,,Rosinenpikerei" machen.
10.01.2007 um 16:55 Uhr
Hallo Lotus, wie schon beschrieben - wenn bei Euch noch der BAT gilt, dann ist Eure bisherige Rechnung richtig. Besorgt Euch mal für Eure PDL einen alten Kommentar zum BAT, z.B. den von Wolfgang Schelter, erschienen im Courier- Verlag, da ist das alles fein ausführlich beschrieben. Im TVöD ist das jetzt etwas anders, aber das braucht Euch nicht zu interessieren, wenn der BAT gilt. Da gibt es jetzt nämlich Möglichkeit a) Zusatzurlaub entsprechend ob 2- Schicht, oder 3- Schicht gearbeitet wird, oder b) die Möglichkeit der Stundenauszählung für diejenigen, für die a) nicht zutrifft.
Verwandte Themen
Vergütung von Nachtarbeit - wie ist das bei Halbtagskräften?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur Vergütung von Nachtarbeit. §2(4) ArbZG lautet: "Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt." In §6(5)
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Verlängerung Arbeitszeit und Nachtarbeit
ÄlterGuten Morgen zusammen, wir haben im Betrieb ein Service-Center welches aktuell in den Zeiten von 06.30 Uhr bis 22.00 Uhr arbeitet. Der AG möchte das Zeitfenster ändern in 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Zurueckbehaltungsrecht wenn Zuschlag verweigert wird?
ÄlterHallo, folgende Situation: Arbeitgeber A beschaeftigt Mitarbeiter in einem Vollkonti-Schichtsystem, bei dem ca. 30 Prozent der zu leistenden Arbeit monatlich auf Nachtarbeit entfaellt (23 Uhr -
Zusatzurlaub für Wechselschicht im TVÖD-K
ÄlterHallo erfahrene TVÖD-K ´ler, bis einschl. 2009 war es bei uns üblich, dass der Wechselschicht-Zusatzurlaub erst im folgenden Jahr gewährt wurde. 2010 wird das richtigerweise umgestellt und nach 2 Mon