Rufbereitschaft - bis um 10:00. hat der Arbeitgeber das Recht um 5 Minuten vor 10:00 anzurufen, damit man um 16:00 zum Dienst zu erscheinen hat?
bei uns ist eine rufbereitschaft installiert worden in der zeit von 6:00 bis um 10:00. hat der arbeitgeber das recht um 5 Minuten vor 10:00 anzurufen, damit man um 16:00 zum dienst zu erscheinen hat. läuft das unter Rufbereitschaft oder hat das kind dann einen anderen namen?
Community-Antworten (3)
10.01.2007 um 09:30 Uhr
@ Bellamotte deine Frage kann so einfach ohne umfangreichere Informationen nicht beantwortet werden! Mir stellt sich als erstes die Frage, als was arbeitet ihr, dass man in einer Zeit von 6.00 bis 10.00 Uhr eine Rufbereitschaft braucht? Gibt es bei euch Dienstpläne oder regelmäßige Arbeitszeiten,wenn ja, wann sind diese?
10.01.2007 um 09:47 Uhr
hallo musi, bin in der Altenpflege tätig (MAV-Vorsitz), AVR gilt als Tarifgrundlage es gibt einen geregelten Dienstplan mit regelmäßigen Arbeitszeiten
10.01.2007 um 09:56 Uhr
@Bellamotte Das ist echt ein Hammer! Du musst ein Chamäleon sein - so viele Wandlungen...
Bist Du auch noch teilzeitbeschäftigt?
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