Erstellt am 09.01.2007 um 22:42 Uhr von Kölner
@Bellamotte
In der Regel zählt die Rufbereitschaft an sich NICHT zur Arbeitszeit. Demnach ist eine solche Regelung möglich.
Vorausgesetzt Du redest wirklich von Rufbereitschaft.
Erstellt am 09.01.2007 um 22:46 Uhr von Bellamotte
also ist es möglich, um 5 Minuten vor 10:00 mich anzurufen, damit ich um 16:00 zum Dienst zu erscheinen habe es geht um Rufbereitschaft
Erstellt am 09.01.2007 um 22:49 Uhr von Kölner
@Bellamotte
Herrje, das ist eine ganz andere Frage...
Erstellt am 09.01.2007 um 22:56 Uhr von Bellamotte
wie kann ich diese frage beantwortet bekommen?
mein chef möchte eine dienstvereinbarung mit uns abschließen bezüglich arbeitszeitregelung
Erstellt am 09.01.2007 um 22:59 Uhr von Kölner
@Bellamotte
Was willst Du denn?
Du hast jetzt innerhalb dreier Beiträge drei unterschiedliche Themen angeschnitten. Das ganze zu beantworten ist komplex und ohne genauere und konkretere Vorgaben gar unmöglich.
Erstellt am 09.01.2007 um 23:08 Uhr von Bellamotte
konkret geht es darum, ob die RB in der vorangegebenen zeit 6:00 bis 10:00 gilt also NUR in dieser zeit oder kann der arbeitgeber um 5 minuten vor 10:00 anrufen und sagen ich müßte z.B. um 16:00 zum dienst erscheinen
Erstellt am 10.01.2007 um 08:26 Uhr von wölfchen
Hallo Bellamotte,
verstehe ich Dich richtig?
Du meinst scheinbar folgendes: Wenn ich Frei habe, darf der Chef mich nicht zur Arbeit beordern, weil ich ja für ihn nicht zur Verfügung stehe. Wenn ich hingegen Rufbereitschaft habe, steht die Frage, ob der AG in dieser Zeit anrufen kann, um mich zum Arbeiten zu verdonnern.
Sprich: wenn der Chef anruft und ich habe keine Rufbereitschaft, kann er mir nix anweisen. Kann er das aber, wenn ich mich in Rufbereitschaft befinde? Unterliege ich dann dem Direktionsrecht des AG?
Habe ich den Kern Deiner Frage recht verstanden?
Erstellt am 10.01.2007 um 08:36 Uhr von Bellamotte
hallo wölfchen,
der kern der frage ist ob der AG berechtigt ist in der zeit der RB sprich (6:00 - 10:00 Uhr) mich für z.B. 16:00 zum Dienst einbestellen kann.
Erstellt am 10.01.2007 um 09:05 Uhr von wölfchen
@ Bellamotte,
ich meine, dass er das schon kann, wenn dadurch keine gesetzlichen Ruhepausen, Tarifvertragspassagen oder Betriebsvereinbarungen verletzt werden, denn während der Zeit der RB unterstehst Du dem Direktionsrecht des AG.
Erstellt am 10.01.2007 um 09:07 Uhr von sphinx
Moin,
Bellamotte versuch bitte mal deine Frage anders zu stellen. :-)
So wie ich es verstehe, soll die Rufbereitschaft bedeuten, das du nur innerhalb dieser Zeit einspringen/ arbeiten sollst, d.h. nach 10.00h hättest du eigentlich den TAG frei/ anders geplant..???
oder anders , was meinst du mit Rufbereitschaft bzw- wie ist die bei euch definiert?
LG
Erstellt am 10.01.2007 um 09:17 Uhr von wölfchen
Hallo Bellamotte,
ich glaube, mir ist jetzt ein Kronleuchter aufgegangen: Du meinst - ob die Zeit ab 16:00 dann als Aktivphase noch mit zur RB zählt?
Nein, denn Deine RB ist um 10:00 vorbei. Das andere wäre normale Arbeitszeit oder ggf. Überstunden.
Erstellt am 10.01.2007 um 11:19 Uhr von wölfchen
@ Ramses,
danke, Du hast es wie immer so schön auf den Punkt gebracht!
Erstellt am 10.01.2007 um 16:00 Uhr von wölfchen
@ Ramses,
ich kann aber nur bis eins zählen ;-)