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Mehrarbeitsvergütung - Betriebliche Übung oder wie zu berechnen?

W
wupperthom
Jan 2018 bearbeitet

Für uns gilt der MTV Groß- und Aussenhandel NRW. In unserem Betrieb war es bisher üblich Mehrarbeit mit einer Fixsumme für alle Arbeitnehmer zu bezahlen. Nach der Forderung des tariflichen Mehrarbeitszuschlages seitens des BR stellte sich heraus, das sich bei manchen Mitarbeitern der Stundenlohn (ohne Aufschlag) unter der bisherigen Fixsumme beläuft. Nun stellt sich die Frage ob es eine Betriebliche Übung über die Fixsumme gibt, oder ob die Berechnung nach dem Grundgehalt stattfinden muß.

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

06.12.2007 um 13:01 Uhr

Hallo wupperthom wenn Tarifgebundenheit besteht, gilt der MTV Groß- und Aussenhandel NRW und keine „betriebliche Übung“ auch wenn es anscheinend Betonung für „manche“ aber nicht für alle Mitarbeiter eine bessere Regelungsein kann. Eine günstigere Regelung mit Fixsumme als der MTV wäre zulässig, wenn er für alle MA besser als der MTV wäre oder eine Öffnungsklausel diese Abweichung zulassen würde.
Rechtsgrundlage siehe Tarifvertragsgesetz §4 ff.

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