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Arbeitszeitausfall Minusstunden angerechnet - was wenn es nicht ein Verschulden des AN ist?

A
Anton
Jan 2018 bearbeitet

Wir arbeiten seit dem 01.01.07 im Rettungsdienst nach einen 12h bzw. 8h Rhythmus. Dabei arbeiten wir nach einem Dienstplanmodell, welches vier wochen im voraus fest steht. Wenn nun ein Dienst kurzfristig ( im Krankentransport ausfällt), wird der Mitarbeiter einen Tag vorher informiert das er diesen Dienst nicht machen braucht. Diese Stunden werden dann dem Mitarbeiter als Minusstunden angerechnet. Wir als BR sind aber der Meinung das es nicht ein Verschulden des AN ist.

Wer kann helfen Danke BR- DRK Freital

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

09.01.2007 um 14:07 Uhr

@Anton Wie fix ist denn der ReDi-Plan? Wie sieht denn die Arbeitszeitplanung grundsätzlich aus: Gibt es fixe und variable AZ? Eine BV? Fragen über Fragen...

K
Kölner

09.01.2007 um 14:35 Uhr

Werter Herr Anton, Als AG würde ich diese zwei KT-Dienste auch flexibel gestalten wollen -nämlich auf Abruf. Das wiederum würde ich als AG - wie übrigens in vielen anderen RD-Wachen üblich - mit RB-Diensten oder/und Bereitschaftsdiensten regeln.

Dein Anliegen kann ich natürlich gut verstehen. Du willst dem AG "Annahmeverzug" unterstellen; aufgrund des Soll-Dienstplanes könntet Ihr damit auch zunächst durchkommen... ...allerdings wird der AG ziemlich schnell seine Konsequenzen daraus ziehen.

PS: Antwort gelöscht...?

Habt Ihr denn Mehrarbeitsstunden durch Eure Funktionsdienste?

A
Anton

09.01.2007 um 14:48 Uhr

Werter Herr Kölner. Diese zwei Dienste sind im Monatsdienstplan fest eingeplant. Also sind in der regelmäßigen wöchentliche Arbeitszeit mit Berücksichtigt. Liegen also auch in diesem Ausgleichszeitraum vom 01.01.-31.12. Wir haben keine Mehrarbeitsstunden. Sondern haben Minusstunden bei dieser Situation. B- Dienste fallen sowie so an. Diese Dienste werden dann mit Freizeitausgleich und 25% Überstundenvergütung geregelt.

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