W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung der Nachtwache vor BR Sitzung wird als Minusstunden angerechnet - zulässig?

L
Lu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !!!

Wir haben eine Nachtwache im BR. Dies muß vor der BR Sitzung von der Nacht freigestellt werden. Da Ihr kein Nachteil entstehen darf, gehe ich davon aus, dass diese Zeit bezahlt wird und die Stunden, die Sie nun nicht arbeiten konnten, trotzdem angerechnet werden müssen. Denn es ist ja nicht Ihr verschulden, dass Sie vorher nicht arbeiten konnte. Dies sieht unser Arbeitgeber leider nicht so. Er rechnet Ihr die Stunden als Minusstunden an zieht Ihr für diese Tage auch einen Teil vom Gehalt ab.

Meine Frage ist nun, kann Er Ihr die Stunden, die Sie vorher freigestellt werden mußte einfach abziehen und als Minusstunden anrechnen? Wo kann ich dzu etwas finden?

Vielen Dank für Eure Hilfe !!! Lu

2.71502

Community-Antworten (2)

F
Fayence

29.06.2006 um 22:52 Uhr

Hallo Lu

"Ein in Nachtschicht arbeitendes Betriebsratsmitglied, das an einer ganztägigen Betriebsratssitzung teilnimmt, ist von der vorausgehenden und nachfolgenden Nachtschicht befreit, behält aber seinen Vergütungsanspruch für die beiden Nachtschichten und bekommt die Zeit der Betriebsratssitzung nach § 37 Abs. 3 BetrVG vergütet (LAG Baden-Württemberg vom 26. 8. 1988, AiB 1989, 79)."

Siehe auch, falls vorhanden, Fitting, 22. Aufl., §37 RN 43

L
Lotte

29.06.2006 um 22:59 Uhr

Bin mal gespannt ....

Ihre Antwort