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Betriebsvereinbarung 38,5 Std-Woche vom AG gekündigt - welche Gründe müsste der AG vorlegen, damit eine Änderungskündigung gerechtfertigt wäre?

M
Miparix
Jan 2018 bearbeitet

Unser Vorstand hat unsere Betreibsvereinbarung (BV) zum 30.04.2008 gekündigt, weil der BR einer sofortigen 40-Std-Woche nicht zugestimmt hat. Unser Betrieb ist wirtschaftlich Gesund und macht seit Jahren Gewinne. Der AG droht nun mit Einzelverträgen, sprich Änderungskündigungen und Entlassungen. Meine Frage ist, kann er das machen, solange in der BV eine 38,5-Std-Woche steht? Und wie sollen sich die einzelnen Mitarbeiter verhalten, wenn sie eine Äderungskündigung bekommen? Welche Gründe müsste der AG vorlegen, damit eine Änderungskündigung gerechtfertigt wäre? Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe und Antworten.

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Community-Antworten (5)

A
AO

09.01.2007 um 08:15 Uhr

Hallo Miparix!

Gilt bei Euch kein TV? Wenn ja dann kann der BR gar keine BV zu einer AZ treffen, es sei denn diese verbessert die TV-Regelungen. Dann aber - denke ich - kann die normale Verfahrensweise für BVen angewandt werden.

AO

M
Miparix

09.01.2007 um 08:35 Uhr

Wir sind nicht Tarifgebunden...

P
paula

09.01.2007 um 10:53 Uhr

in welche richtuing sollen denn die änderungskündigungen gehen? wegen der arbeitszeit. und warum entlassungen?

A
Angi1

09.01.2007 um 11:01 Uhr

Hallo Miparix,

zu Änderungskündigungen siehe § 2 und § 4 KSchG.

MfG Angi1

A
AO

09.01.2007 um 11:34 Uhr

ArbZG wobei Dich der § 10 nur sekundär beschäftigen dürfte! Ansonsten gilt hier privates Vertragsrecht und der AG kann mit jedem AN einen separaten Vertrag schliessen. Das gilt natürlich auch für die "gerechtere" Entlohnung für die geleistete Arbeit! ;-)

Ansonsten solltet Ihr doch mal nachforschen, ob Euer AG nicht doch in einem AG-Verband organisiert ist. Inwieweit ein Verweis auf einen TV im Arbeitsvertrag Gültigkeit hat und wie man diesen daraus resultierenden Anspruch einfordern kann, könnte Dir wohl ein AR-Anwalt besser erklären!!

AO

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