Erstellt am 13.11.2018 um 11:09 Uhr von celestro
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2016/09/28/absage-an-umfassendes-mitbestimmungsrecht-beim-bem/
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~mitbestimmung-nur-bei-grundsaetzen-des-bem-verfahrens~
Da dürftet Ihr mMn Euch viel zu weit aus dem Fenster lehnen.
Erstellt am 13.11.2018 um 11:23 Uhr von ickederdicke
Hier noch ein Link für dich:
https://www.hensche.de/Betriebsrat_Betriebliches_Eingliederungsmanagement_BEM_Rechte_Betriebsrat_gehen_Datenschutz_vor_BAG_1ABR46-10.html
Der AG muss mit dem BR und dem Betroffenen zusammenarbeiten.
Normalerweise ist auch ein BR Mitglied Teil des BEM Teams.
Erstellt am 13.11.2018 um 12:39 Uhr von krambambuli
Der AG muss alle "erforderlichen" Informationen liefern (§ 80 Abs. 2BetrVG).
Erforderlich ist etwas, wenn man mit ein oder zwei Sätzen plausibel darstellen kann, warum man etwas braucht.
Also nur "anfordern" kann etwas wenig sein.
Erstellt am 13.11.2018 um 13:20 Uhr von paula
ein vernünftiger BR hat das in eine entsprechende BEM-BV reinverhandelt und ein vernünftiger AG begreift den BR als entsprechenden Partner im Verfahren. Die links von celestro zeigen aber sehr deutlich, dass es rein rechtlich Aufgabe und Verantwortung des AG ist. Wenn es also keine BV gibt, müsst ihr die schon sehr gut begründen warum ihr die Infos haben wollt, insbesondere da ihr ja noch bestimmte Details haben wollt. Da hilft ggf. der link von ickederdicke und den darin enthaltenen Urteilen