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BEM Mitbestimmung Information

B
BR-Krefeld
Nov 2018 bearbeitet

Hallo, hat der BR das Recht Informationen/ Listen über BEM-Einladungen und Zusagen /Absagen zu verlangen? Unser AG möchte uns BR diese Informationen nicht zur Verfügung stellen und wir wollen jetzt schriftlich einfordern. Gibt es irgendwo einen Musterbrief dazu?

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Community-Antworten (5)

I
ickederdicke

13.11.2018 um 12:23 Uhr

Hier noch ein Link für dich: https://www.hensche.de/Betriebsrat_Betriebliches_Eingliederungsmanagement_BEM_Rechte_Betriebsrat_gehen_Datenschutz_vor_BAG_1ABR46-10.html

Der AG muss mit dem BR und dem Betroffenen zusammenarbeiten. Normalerweise ist auch ein BR Mitglied Teil des BEM Teams.

K
krambambuli

13.11.2018 um 13:39 Uhr

Der AG muss alle "erforderlichen" Informationen liefern (§ 80 Abs. 2BetrVG). Erforderlich ist etwas, wenn man mit ein oder zwei Sätzen plausibel darstellen kann, warum man etwas braucht.

Also nur "anfordern" kann etwas wenig sein.

P
paula

13.11.2018 um 14:20 Uhr

ein vernünftiger BR hat das in eine entsprechende BEM-BV reinverhandelt und ein vernünftiger AG begreift den BR als entsprechenden Partner im Verfahren. Die links von celestro zeigen aber sehr deutlich, dass es rein rechtlich Aufgabe und Verantwortung des AG ist. Wenn es also keine BV gibt, müsst ihr die schon sehr gut begründen warum ihr die Infos haben wollt, insbesondere da ihr ja noch bestimmte Details haben wollt. Da hilft ggf. der link von ickederdicke und den darin enthaltenen Urteilen

D
DerTimSchmidt

14.11.2018 um 13:02 Uhr

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