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Pflichtsamstag(Krankheit)laut BV - wer zu diesem Zeitpunkt krank geschrieben ist, steht dem auch die Vergütung zu?

S
Schufty
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute...Folgende Frage...Wenn eine Betriebsvereibarung besteht..."Pflichtsamstage" auf Früh und auf Spätschicht...Der jenige der zu diesem Zeitpunkt krank geschrieben ist..dem steht doch auch dann die Vergütung zu? Fall:Der Meister beantragt Pflichtsamstag(Früh und Spät) Mitarbeiter X ist aber schon zwei Wo krank. Jetzt besetzt der Meister die Schicht nur mit halber Kraft...die anderen bleiben(dürfen)zu hause.... Auf der Abrechnung erkennt Herr x...ich habe den Sa nicht bezahlt bekommen... Meister sagt....da haben wir nicht gearbeitet...also steht dir das nicht zu....meiner Meinung ist die Aussage falsch...es besteht eine Betriebsvereinbarung...Pflichtsamstag für alle...also?

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Community-Antworten (7)

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Tamirasun

09.01.2007 um 08:18 Uhr

Hey Schufty,...

also so einfach kann man sich das leider nicht machen. Wir arbeiten hier auch in einem Schichtsystem, deshalb glaube ich Dir etwas dazu sagen zu können.

Grundsätzlich ist eine BV zu dem Thema Samstage ja sehr gut, doch ist es keinesfalls so, daß, nur weil es eine BV dazu gibt, jemand die ´Pflichtsamstage´nicht arbeitet und trotzdem das Geld dafür erhält. ( Denken wir uns, es ginge so, dann würden das bestimmt mehrere Arbeitnehmer so handhaben, oder?)

Im Krankheitsfall ( das habe ich gestern noch klären müssen) darf eine Arbeitnehmer weder einen Nachteil ( d.h. zum Bsp. Minusstunden) haben noch einen Vorteil ( das wären Plusstunden oder eine Vergütung für etwas, was ich nicht geleistet habe...)

Wo genau das steht, das habe ich noch nicht mitgeteilt bekommen, aber es ist die O-Ton Aussage unserer Gewerkschaftssekretärin.

Ich gehe jetzt also mal davon aus, daß dies genauso auf Deinen Fall zutrifft. Hoffe ich konnte weiterhelfen.

LG

L
Lotte

09.01.2007 um 08:52 Uhr

Tamirasun, Grundlage ist das EntgFG, hier insbesondere die §§ 2,3,4.

schufty, Ein interessantes Urteil ist dieses BAG Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 457/00 Du findest es unter: http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615550868/1886.html

Grundlage für die Berechnung der AZ im Krankheitsfall ist der Solldienstplan, kurzfristige Änderungen werden normalerweise nicht berücksichtigt. Da dies aber auch im EntgFG nicht eindeutig beschrieben ist, gibt es in vielen Betrieben immer wieder Streit um die Berechnung der AZ im Krankheitsfall, gerade dort wo in Schichten mit unterschiedlichen Längen gearbeitet wird.

M
Mona-Lisa

09.01.2007 um 09:00 Uhr

@Lotte, guten Morgen! :-)) also für mich stellt sich hier mal die Frage, ist der Samstag regulärer Arbeitstag, oder wird er zur Spitzenabdeckung herangezogen, geregelt über eine BV? Dazu kommt noch, ist diese "Pflicht" z.B. abmahnungswürdig, wenn ein MA trotz Einteilung nicht erscheint? Kann er nach mehrmaligem Fehlverhalten sogar gekündigt werden?

Abgesehen davon glaube ich nicht, dass der Kollege von schufty im Krankheitsfall diesen Samstag bezahlt bekommt!

L
Lotte

09.01.2007 um 09:04 Uhr

Guten Morgen Moni-Lissi,

Bei Euch vielleicht nicht, bei uns schon ;-)))

Falls ein Dienstplan besteht und der Pflichtsamstag dort frühzeitig eingetragen war, hat der Kollege gute Chancen, wenn nicht wird's schwierig...

S
Schufty

09.01.2007 um 09:17 Uhr

also...es ist so...ein anderer Kollege ist sogar wegen nichterscheinen abgemahnt worden...und was das noch schönere ist...andere (auch meine Wenigkeit)haben diese bezahlt bekommen.... Die PersAbt ist sich bewußt (denke ich)das die Tage bezahlt werden müssen und geben daher dem Meister den Auftrag...dieser mitzuteilen ob der betroffene Ma an diesem Tag hätte arbeiten müssen...ich sehe hier auch irgendwie eine Nasenpolitik.Wenn der Meister einfach sagen kann..."Ach...den hätte ich eh nicht eingeteilt"

W
Waschbär

09.01.2007 um 15:10 Uhr

Hi

ist bei uns wie bei "Tamirasun" zuschläge entfallen bei Krankheit , nur die geplanten std werden berechnet.

Pflege

S
Schufty

09.01.2007 um 20:17 Uhr

So Leute...habe mich heute in unserer Versammlung zu diesem Thema ausdrücklich geäussert...Die Leute werden die Krankentage bezahlt bekommen...der besagte Meister ging seiner Arbeit nicht korrekt nach...indem er die PersAbt nicht oder unregelmäßig informierte...Er wird nochmals eindringlich darum gebeten...seiner Pflicht nachzukommen....ansonsten hat das Konsequenzen)))

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