Urlaubssperre von 3,5 Monate - für welchen max. Zeitraum kann eine Sperre verhängt werden?
Hallo allerseits, bin Neuling noch ohne Grundseminar BetrVG, brauche Eure Hilfe. unser (AG ) Marktleiter will eine Urlaubssperre von sage und schreibe 3,5 Monaten verhängen; Begründung: Inventur, umsatzstarke Monate, Weihnachtsgeschäft. Ich denke, daß dies nicht gesetzlich ist. Wer kann mir hierzu helfen, Evtl. mit § .... und für welchen max. Zeitraum kann eine Sperre verhängt werden ???
schon mal Danke im voraus.
Community-Antworten (6)
09.01.2007 um 08:51 Uhr
Hey Kueken....
so ich habe jetzt im Bundesurlaubsgesetz und im Tarif nachgesehen,da gibts soweit nichts. Aber im BetrVG Basiskommentar KRHS § 87( Rd 31) steht etwas zum MBR im Bezug auf Urlaub drin:
Das MBR erstreckt sich auf die < allgemeinene Urlaubsgrundsätze< (.....) die Aufstellung von Prioritätskriterien oder auch zu etwaigen Urlaubssperren und -vertretungen....
( Leider wurde mein Beitrag nur halb als Antwort gesendet, deshalb versuche ichs nochmal kurz zusammenzufassenlächel)
Durch diesen Paragraphen, seid ihr in der Mitbestimmung. Der AG muß einen Antrag bei Euch stellen, in dem er die Begründung, Dauer und das Ziel seiner Maßnahme auflistet. Er muß dies eigentlich frühzeitig und umfassend tun.
Er darf diese Maßnahme nicht umsetzen, bevor ihr zugestimmt habt.
Eure Möglichkeiten:
-
Ihr könnt zustimmen, der AG kann die Maßnahme umsezten
-
Ihr könnt ablehnen, der AG müßte eure Zustimmung bei Gericht ersetzen lassen, ansonsten darf er es so nicht umsetzen.
-
Ihr schreibt einen Brief( welches ihr in jedem Falle tun solltet, um dem AG zu erklären warum ihr wie beschlossen habt.) in dem ihr dem AG vorschlagt, zusammen eine Lösung zu suchen.
In wie weit das Direktionsrecht des AGers eingreift, kann ich nicht sagen.
Auf jeden Fall: Teilt dem AG mit, dass er einen Antrag zu stellen hat!!
Und dann ganz ganz schnell auf die Basisseminare BetrVG, nicht das er noch mehr so lustige Sachen vor hat! lächel
Viel Glück LG
09.01.2007 um 08:59 Uhr
Kueken, Tamirasun hat Recht: Der AG kann die Urlaubssperre nicht verhängen ohne die MBR des BR nach §87 Abs.5 zu beachten.
Dazu DKK in RN115: "Über die »allgemeinen Urlaubsgrundsätze« hinaus besteht das Mitbestimmungsrecht auch bei der Aufstellung des eigentlichen Urlaubsplans. Unter dem Begriff des Urlaubsplans ist die genaue Festlegung des Urlaubs der einzelnen AN im Urlaubsjahr und die Regelung der Urlaubsvertretung zu verstehen."
09.01.2007 um 18:18 Uhr
Hallo Tamirasun, vielen Dank für deine Hilfestellung, PS: werde Seminar so schnell wie möglich belegen.
das Kueken
09.01.2007 um 18:22 Uhr
Hallo Lotte, ebenfalls besten Dank, aber kannst Du mir sagen, was ist DKK ( bin noch nicht flügge lächeln) Euer Kueken
09.01.2007 um 18:27 Uhr
Kueken, DKK = Däubler/Kittner/Klebe = Kommentar zum BetrVG
10.01.2007 um 10:07 Uhr
Sehr gern geschehen!!!lächel
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