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Abbau von Gleitzeit - zwangsweise in ruhiger Phase?

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Pauli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein Unternehmen mit Gleitzeit. Kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ein Arbeitnehmer in Zeiten, wenn kaum Arbeit anfällt, seine Gleitzeit abbaut und sogar ins Minus geht? Wenn ja, ist das dann mitbestimmungspflichtig?

Wir haben gerade das Problem, dass bei uns sehr wenig zu tun ist, aber eine Kollegin ständig mit 24 Gleitzeitstunden herumhökert und diese partout nicht abbauen will. Kann man sie zwingen, dass sie wenigstens jetzt, in einer sehr ruhigen Phase, ihre Stunden abbaut?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

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Community-Antworten (3)

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Pluto

08.01.2007 um 16:04 Uhr

Kennt ihr die Gründe warum die Dame die Stunden "behalten" will? Warum wollt ihr sie zwingen diese wenigen Stunden abzubauen?

Mit reden kommt man oft schneller und vor allem stressfreier an's Ziel.

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paula

08.01.2007 um 16:11 Uhr

gibt es hierzu eine regelung in eurer arbeitszeit-BV?

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packer

08.01.2007 um 16:14 Uhr

moin pauli,

wenn du br bist, dann müßtest du ja wissen, ob ihr eine betriebsvereinbarung zu diesem thema habt. ist dem nicht so, dann seid ihr eh nach § 87 BetrVG in der mitbestimmung und ich würde euch empfehlen, dieses problem schnellstens zu regeln...

gruß, packer

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