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Gesetzliches Recht vor Tarifvertrag?

M
Manie01
Nov 2018 bearbeitet

Hallo die Kollegen, folgendes.... Wir haben in unserer Firma einen gekündigten, nachwirkenden Tarifvertrag. In diesem ist es geregelt, das man bei Krankheit nach drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Bei einer Kurzerkrankung ist keine notwendig, laut dem TV. Vor einiger Zeit hat die GF einen Aushang veröffentlicht, in dem steht, das sie von ihrem Recht gebrauch machen, das wenn ein AN krank wird, und zum Arzt geht, er ab dem 1. Tag eine Krankmeldung vorzulegen hat. Wenn jemand die Arbeit abbricht, muss er/sie direkt zum Arzt, bzw. braucht ab sofort eine Bescheinigung. Gilt in diesem Fall für die noch Tariflich Beschäftigten der TV? Danke für eure Antwort(en) Gruß Markus

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Community-Antworten (7)

C
celestro

12.11.2018 um 16:55 Uhr

Das Gesetz ist grundsätzlich höherrangig als ein TV. Wenn aber ein Gesetz eine andere Regelung gegenüber dem Gesetz ausdrücklich erlaubt, gilt natürlich der TV.

Nachwirkender Tarifvertrag ? Noch nie gehört ...

J
Jannipa

12.11.2018 um 19:24 Uhr

Tarifverträge gelten solange, bis sie durch neue ersetzt werden. Die Vorgehensweise des AG löst auf jeden Fall Mitbestimmungsrecht des BR aus. Zu klären wäre noch, ob eine tarifliche Öffnungsklausel vorliegt.

B
BRHamburg

12.11.2018 um 23:47 Uhr

Es gibt keine Nachwirkung eines gekündigten Tarifvertrag. Wird ein Tarifvertrag gekündigt und kein neuer Vertrag abgeschlossen. Werden die Regelungen des Vertrag zum Bestandteil der Arbeitsverträge für die Mitarbeiter die zum Zeitpunkt der Kündigung im Unternehmen beschäftigt sind. Neue Mitarbeiter fallen dann nicht mehr unter die Regelung des Tarifvertrags. Aber bei der Frage der Arbeitsunfähigkeit ist der BR in der Mitbestimmung egal ob es einen TV gibt oder nicht.

N
nicoline

13.11.2018 um 12:22 Uhr

Wird ein Tarifvertrag gekündigt und kein neuer Vertrag abgeschlossen, werden die Regelungen des Vertrag zum Bestandteil der Arbeitsverträge für die Mitarbeiter die zum Zeitpunkt der Kündigung im Unternehmen beschäftigt sind. Was gemeinhin als Nachwirkung bezeichnet wird!

B
BRHamburg

13.11.2018 um 12:56 Uhr

Wenn ein TV nachwirken würde, hätte jedes Gewerkschaftsmitglied, das nach der Kündigungsfrist neu eingestellt wird, einen Rechtsanspruch auf den Vertrag. Das ist aber nicht der Fall. Deshalb ist der Begriff " Nachwirkung des Tarifvertrags" falsch und irreführend.

N
nicoline

13.11.2018 um 13:00 Uhr

Ich hab auch nicht behauptet, dass er richtig ist, nur, dass es allgemein so genannt wird.

K
Köpenicker

13.11.2018 um 16:53 Uhr

Man kann auch Bestandsschutz schreiben, der bei bestehenden Arbeitsverträgen nachwirkt. Die meisten wissen was gemeint ist und der Fragesteller hat auch keinen neuen Arbeitsvertrag.

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