Erstellt am 12.11.2018 um 15:55 Uhr von celestro
Das Gesetz ist grundsätzlich höherrangig als ein TV. Wenn aber ein Gesetz eine andere Regelung gegenüber dem Gesetz ausdrücklich erlaubt, gilt natürlich der TV.
Nachwirkender Tarifvertrag ? Noch nie gehört ...
Erstellt am 12.11.2018 um 18:24 Uhr von Jannipa
Tarifverträge gelten solange, bis sie durch neue ersetzt werden. Die Vorgehensweise des AG löst auf jeden Fall Mitbestimmungsrecht des BR aus. Zu klären wäre noch, ob eine tarifliche Öffnungsklausel vorliegt.
Erstellt am 12.11.2018 um 22:47 Uhr von BRHamburg
Es gibt keine Nachwirkung eines gekündigten Tarifvertrag. Wird ein Tarifvertrag gekündigt und kein neuer Vertrag abgeschlossen. Werden die Regelungen des Vertrag zum Bestandteil der Arbeitsverträge für die Mitarbeiter die zum Zeitpunkt der Kündigung im Unternehmen beschäftigt sind. Neue Mitarbeiter fallen dann nicht mehr unter die Regelung des Tarifvertrags. Aber bei der Frage der Arbeitsunfähigkeit ist der BR in der Mitbestimmung egal ob es einen TV gibt oder nicht.
Erstellt am 13.11.2018 um 11:22 Uhr von nicoline
*Wird ein Tarifvertrag gekündigt und kein neuer Vertrag abgeschlossen, werden die Regelungen des Vertrag zum Bestandteil der Arbeitsverträge für die Mitarbeiter die zum Zeitpunkt der Kündigung im Unternehmen beschäftigt sind.*
Was gemeinhin als Nachwirkung bezeichnet wird!
Erstellt am 13.11.2018 um 11:56 Uhr von BRHamburg
Wenn ein TV nachwirken würde, hätte jedes Gewerkschaftsmitglied, das nach der Kündigungsfrist neu eingestellt wird, einen Rechtsanspruch auf den Vertrag. Das ist aber nicht der Fall. Deshalb ist der Begriff " Nachwirkung des Tarifvertrags" falsch und irreführend.
Erstellt am 13.11.2018 um 12:00 Uhr von nicoline
Ich hab auch nicht behauptet, dass er richtig ist, nur, dass es allgemein so genannt wird.
Erstellt am 13.11.2018 um 15:53 Uhr von Köpenicker
Man kann auch Bestandsschutz schreiben, der bei bestehenden Arbeitsverträgen nachwirkt. Die meisten wissen was gemeint ist und der Fragesteller hat auch keinen neuen Arbeitsvertrag.