Hallo die Kollegen,
folgendes....
Wir haben in unserer Firma einen gekündigten, nachwirkenden Tarifvertrag. In diesem ist es geregelt, das man bei Krankheit nach drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Bei einer Kurzerkrankung ist keine notwendig, laut dem TV.
Vor einiger Zeit hat die GF einen Aushang veröffentlicht, in dem steht, das sie von ihrem Recht gebrauch machen, das wenn ein AN krank wird, und zum Arzt geht, er ab dem 1. Tag eine Krankmeldung vorzulegen hat. Wenn jemand die Arbeit abbricht, muss er/sie direkt zum Arzt, bzw. braucht ab sofort eine Bescheinigung. Gilt in diesem Fall für die noch Tariflich Beschäftigten der TV?
Danke für eure Antwort(en)
Gruß Markus