Gesetzliches Recht vor Tarifvertrag?
Hallo die Kollegen, folgendes.... Wir haben in unserer Firma einen gekündigten, nachwirkenden Tarifvertrag. In diesem ist es geregelt, das man bei Krankheit nach drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Bei einer Kurzerkrankung ist keine notwendig, laut dem TV. Vor einiger Zeit hat die GF einen Aushang veröffentlicht, in dem steht, das sie von ihrem Recht gebrauch machen, das wenn ein AN krank wird, und zum Arzt geht, er ab dem 1. Tag eine Krankmeldung vorzulegen hat. Wenn jemand die Arbeit abbricht, muss er/sie direkt zum Arzt, bzw. braucht ab sofort eine Bescheinigung. Gilt in diesem Fall für die noch Tariflich Beschäftigten der TV? Danke für eure Antwort(en) Gruß Markus
Community-Antworten (7)
12.11.2018 um 16:55 Uhr
Das Gesetz ist grundsätzlich höherrangig als ein TV. Wenn aber ein Gesetz eine andere Regelung gegenüber dem Gesetz ausdrücklich erlaubt, gilt natürlich der TV.
Nachwirkender Tarifvertrag ? Noch nie gehört ...
12.11.2018 um 19:24 Uhr
Tarifverträge gelten solange, bis sie durch neue ersetzt werden. Die Vorgehensweise des AG löst auf jeden Fall Mitbestimmungsrecht des BR aus. Zu klären wäre noch, ob eine tarifliche Öffnungsklausel vorliegt.
12.11.2018 um 23:47 Uhr
Es gibt keine Nachwirkung eines gekündigten Tarifvertrag. Wird ein Tarifvertrag gekündigt und kein neuer Vertrag abgeschlossen. Werden die Regelungen des Vertrag zum Bestandteil der Arbeitsverträge für die Mitarbeiter die zum Zeitpunkt der Kündigung im Unternehmen beschäftigt sind. Neue Mitarbeiter fallen dann nicht mehr unter die Regelung des Tarifvertrags. Aber bei der Frage der Arbeitsunfähigkeit ist der BR in der Mitbestimmung egal ob es einen TV gibt oder nicht.
13.11.2018 um 12:22 Uhr
Wird ein Tarifvertrag gekündigt und kein neuer Vertrag abgeschlossen, werden die Regelungen des Vertrag zum Bestandteil der Arbeitsverträge für die Mitarbeiter die zum Zeitpunkt der Kündigung im Unternehmen beschäftigt sind. Was gemeinhin als Nachwirkung bezeichnet wird!
13.11.2018 um 12:56 Uhr
Wenn ein TV nachwirken würde, hätte jedes Gewerkschaftsmitglied, das nach der Kündigungsfrist neu eingestellt wird, einen Rechtsanspruch auf den Vertrag. Das ist aber nicht der Fall. Deshalb ist der Begriff " Nachwirkung des Tarifvertrags" falsch und irreführend.
13.11.2018 um 13:00 Uhr
Ich hab auch nicht behauptet, dass er richtig ist, nur, dass es allgemein so genannt wird.
13.11.2018 um 16:53 Uhr
Man kann auch Bestandsschutz schreiben, der bei bestehenden Arbeitsverträgen nachwirkt. Die meisten wissen was gemeint ist und der Fragesteller hat auch keinen neuen Arbeitsvertrag.
Verwandte Themen
Unterliegt die Mitarbeiterin dem hauseigenen Tarifvertrag?
ÄlterHallo an Alle! nachdem ich hier bereits eine Menge Antworten auf meine Fragen erhalten habe, hoffe ich auch bei meiner jetzigen Frage wieder auf Antworten. Es geht um folgendes: Wir haben einen
Tarifvertrag gekündigt - was ist mit den Arbeitsverträgen der neu eingestellten MA?
ÄlterHallo, wer kann mir helfen.? Wir sind ca 200 MA in einem Wohlfahrtsverband. Unser Tarifvertrag wurde mit Wirkung zum 31.12.2006 gekündigt. Nun stehen vor dem 31.12.2006 Neueinstellungen an. Zum Teil b
Gesetzliche Regelung bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit und wieder zurück
ÄlterHallo KollegInnen, da ist eine Frage aufgetaucht, in spezifischen Dingen wie Tarifvertrag etc. finde ich dazu nichts-was gibt es gesetzliches dazu? Kollege ist zeitlich befristet auf Teilzeit gega
Kündigungsfrist: Gilt Gesetz oder Tarifvertrag?
ÄlterZu dem Punkt "Entlassung mit sofortiger Freistellung" habe ich auch noch eine konkrete Frage. Gilt bei der Kündigungsfrist das Kündigungsschutzgesetz oder ein Tarifvertrag mit irgendeiner Öffnungsklau
Vorgezogenes konstituierendes Treffen (?)
ÄlterHallo, in unserem Betrieb sind die Wahlen Anfang Mai. Unsere WV-Vorsitzende, die zugleich auch Favoritin auf den BR-Vorsitz ist, will sich mit den gewählten BRM noch vor der konstituierenden Sitzung t