W.A.F. LogoSeminare

Vorgezogenes konstituierendes Treffen (?)

H
Hartmut2022
Apr 2022 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb sind die Wahlen Anfang Mai. Unsere WV-Vorsitzende, die zugleich auch Favoritin auf den BR-Vorsitz ist, will sich mit den gewählten BRM noch vor der konstituierenden Sitzung treffen, um schon mal zu hören, wer außer ihr für den Vorsitz kandidieren will, wer in den BA will usw. Diese "Vor-Auslese" soll keine offizielle Sitzung sein, sondern so etwas wie ein informelles virtuelles Treffen in MS Teams. Das soll helfen, die Dauer der "richtigen" konstituierenden Sitzung, bei der ja Präsenz angesagt ist, so kurz wie möglich zu halten wg Corona. Denn es wäre ja schon alles geklärt und die Wahlen währen nur noch ein schneller, rein formaler Akt. Meine Frage: Ich sehe kein direktes gesetzliches Hindernis für so ein Vorhaben, klar kann man sich "unter Freunden" jederzeit treffen, aber für mich hat so eine "Vorab-Festlegung" auch ein gewisses G'schmäckle. Was meint ihr dazu? Gute Idee?

425011

Community-Antworten (11)

J
JürgenBR

16.04.2022 um 14:17 Uhr

Wieso hat es für dich einen Faden Beigeschmack? Jeder kann sich vorab schonmal austauschen. Spricht nichts dagegen. Denn Beschluss dafür muss eh dann euer Gremium fassen.

C
celestro

16.04.2022 um 14:59 Uhr

1.) diese "Sitzung" wäre keine BR-Arbeit und daher muss Euch der AG dafür nicht freistellen. Fraglich also, ob überhaupt alle daran teilnehmen.

2.) was auch immer dort beredet wird, hat keine rechtliche Bindungskraft. Wenn also niemand außer dieser Dame sich meldet, um für den Vorsitz zu kandidieren, sollte man trotzdem noch keine Stimmzettel dafür fertig machen. Denn bis zur "richtigen" Sitzung könnte sich das noch jemand anders überlegen. Gleiches gilt für Kandidaten für den BA.

Daher sehe ich die Sache eher dahingehend kritisch, als das man nicht wirklich groß Zeit sparen wird. Und selbst wenn ... die Corona-Auflagen sind praktisch überall nahe Null. Ich kann nicht erkennen, wieso man die Präsenzsitzung auf diese Weise besonders kurz halten will.

H
Hartmut2022

16.04.2022 um 16:06 Uhr

Ich danke euch für die Reaktionen.

Natürlich muss uns der AG dafür nicht freistellen, und natürlich kann man sich immer schon mal austauschen. Die Sache ist nur, sollten Nicht-Teilnehmer (der Vorbesprechung) gerne kandidieren wollen, obwohl sich die Teilnehmer in der Vorbesprechung schon anders "geeinigt" haben, dann haben sie keine wirkliche Chance mehr (Reaktion: "Ach nöö, Karlheinz, wir wollten das hier doch kurz machen und nicht mehr lang diskutieren! Ich hab versprochen, in ner halben Stunde wieder zu Hause zu sein! Hättest ja kommen können zur Vorbesprechung!").

Ist ein psychologisches Problem, kein rechtliches.

Ich denke auch, es wird nicht zu verhindern sein. Danke trotzdem, klar. :)

J
JürgenBR

16.04.2022 um 17:40 Uhr

Die können sich vorher einigen wie sie wollen, ihr entscheidet im Gremium. Ich würde mich davon nicht unter Druck setzen lassen.

D
DummerHund

16.04.2022 um 18:38 Uhr

Wie die Kollegen hier schon schreiben, das Gremium entscheidet auf der Konstituierten Sitzung. Mehr noch, der WV muss trotzdem auf der Konstituierten Sitzung Formvorschriften einhalten, da dieser die Wahl des Vorsitzenden einleitet. Heißt, er hat zu Fragen und zu ermitteln wer Kandidieren will. Zeitspareffekt liegt also bei Null. Denn sollte sich doch noch ein Zweiter zur Wahl stellen, sei es weil er auf der Mauschelsitzung nicht dabei war, oder aber weil er es sich anders überlegt hat, könnte die ganze Wahl zum BRV ungültig sein.

G
ganther

17.04.2022 um 00:00 Uhr

bei größeren Gremien mit mehreren Listen finden häufig nach den Wahlen so viele Treffen und Absprachen statt, dass man denken könnte es geht um die Bundeskanzlerwahl. Wie die Vorredner gesagt haben, das ist nicht verboten. Man kann reden so viel man will und es auch schon Absprachen treffen. Egal was verabredet wird, so hat jedes BRM seine eigene Stimme und ist an keine Absprache gebunden

A
Agassi0

19.04.2022 um 08:15 Uhr

Aber wenn die Wahlen erst Anfang Mai stattfinden, dann ist ja jetzt per se noch keiner gewählt, selbst die Favoritin auf den BR-Vorsitz nicht. Es kann ja auch noch alles anders kommen, als man denkt

G
ganther

19.04.2022 um 12:10 Uhr

Das Treffen ist aber doch erst nach der Wahl und vor der Konstituierung geplant. So lese ich es zumindest.

"...will sich mit den gewählten BRM noch vor der konstituierenden Sitzung treffen,.."

A
Agassi0

19.04.2022 um 12:49 Uhr

"Das Treffen ist aber doch erst nach der Wahl und vor der Konstituierung geplant. So lese ich es zumindest."

Das stimmt ja soweit, aber wie kann man denn schon vor der Wahl zu einem Treffen einladen, wenn man gar nicht weiß, ob man gewählt wird?

C
celestro

19.04.2022 um 12:52 Uhr

Naja ... die Person WILL sich treffen ... und in vielen Firmen werden ja immer die Gleichen gewählt. Also ich denke mal, die Wahrscheinlichkeit dass die Person nicht rein kommt, ist wohl nicht so groß.

G
ganther

19.04.2022 um 14:11 Uhr

er macht eine Einladung an alle Listen bzw. alle Wahlbewerber und fertig ist der Lack... und wer gewählt ist, kann dann gerne dazu kommen. Wo ist das Problem?

Ihre Antwort