Erstellt am 12.11.2018 um 12:15 Uhr von titapropper
Zitat: "Gibt es ein Gesetzestext?" U.U. ja- nämlich einen Tarifvertrag. Habt ihr Einen?
Was steht denn in seinem Arbeitsvertrag? Kann mir schon vorstellen, dass eine Leitungszulage nur gezahlt wird, wenn er diese Stelle auch inhaltlich füllt.
Erstellt am 12.11.2018 um 12:17 Uhr von petermännchen
Kleiner Tipp: erst im Forum fragen, dann dem Kollegen antworten. Ist immer doof, wenn man den KollegenInnen sagen muss, dass die Auskunft die bereits gegeben wurde völliger Blödsinn ist.
Erstellt am 12.11.2018 um 12:43 Uhr von Hansen
Wir haben keine BV darüber.
Erstellt am 12.11.2018 um 12:56 Uhr von celestro
Dann wäre es natürlich wichtig, ob er für den Job eine "widerrufbare" Zusatzleistung erhält, oder im Rahmen einer Versetzung einen neuen Job inkl. neuem Gehaltsband etc. bekommen hat. Würde ich eigentlich schon erwarten.
Erstellt am 12.11.2018 um 13:03 Uhr von Pickel
Er hat Anspruch auf die Fortführung der gleichartigen Tätigkeit. Die wird ihm geboten. Das scheint er abzulehnen.
Daraus resultieren folgende Optionen:
- fristgerechte betriebsbedingte Kündigung / Eigenkündigung in der Regel unter Weiterbeschäftigung als Filialleiter an anderem Standort
- Einigung mit dem AG über einen Aufhebungsvertrag oder eine neue Stelle zu dann auszuhandelnden Bedingungen.
Das Gehalt mitzunehmen aber Verantwortung abzugeben ist Rosinenpicken für das es keine Grundlage gibt.
Erstellt am 12.11.2018 um 13:05 Uhr von celestro
"Das Gehalt mitzunehmen aber Verantwortung abzugeben ist Rosinenpicken für das es keine Grundlage gibt."
Der AG kann sich aber natürlich trotzdem drauf einlassen.
Erstellt am 12.11.2018 um 14:08 Uhr von Hansen
Erstellt am 12.11.2018 um 13:03 Uhr von Pickel
Er hat Anspruch auf die Fortführung der gleichartigen Tätigkeit:
Wo steht dies im Gesetz geschrieben?
Vielen Danke für die Hilfe.
Gruss Hansen
Erstellt am 12.11.2018 um 14:12 Uhr von Hansen
Wie wäre es eigentlich, wenn er versetzt werden würde und auch Filialleiter bleiben möchte, aber die Firmen Ihn nicht mehr als Führungskraft halten will.
Dürfen Sie das Gehalt kürzen?
Erstellt am 12.11.2018 um 14:22 Uhr von moreno
Dann müssten sie mit einer Änderungskündigung kommen.
Erstellt am 12.11.2018 um 14:26 Uhr von titapropper
Zitat Hansen: "Er hat Anspruch auf die Fortführung der gleichartigen Tätigkeit:
Wo steht dies im Gesetz geschrieben?" -> Ergibt sich vermutlich aus seinem Arbeitsvertrag. Dort wird für gewöhnlich die Art der Tätigkeit niedergeschrieben.
Zitat Hansen: "Wie wäre es eigentlich, wenn er versetzt werden würde und auch Filialleiter bleiben möchte, aber die Firmen Ihn nicht mehr als Führungskraft halten will.
Dürfen Sie das Gehalt kürzen?" -> siehe Pickel 13:03 Uhr oder moreno von eben.
Erstellt am 12.11.2018 um 14:57 Uhr von Hansen
Hey,
ja er hat ein Anrecht auf die selbe Tätigkeit. (laut Pickel)
Aber was ist, wenn Ihn die Firma nicht mehr in der Position sehen will und dies auch so durchsetzen will?
Kann Sie dies dann machen, wenn Sie trotzdem das Gehalt zahlen?
Gruss Hansen
Erstellt am 12.11.2018 um 15:24 Uhr von wdliss
Erstellt am 12.11.2018 um 14:22 Uhr von moreno
Dann müssten sie mit einer Änderungskündigung kommen.