Weniger Geld möglich??
Hallo liebe Kollegen,
ich habe folgenden Fall: Eine Filialleitung soll in eine andere Filiale versetzt werden, da die alte Filiale wegen geringer Umsätze geschlossen wird. Der Kollege möchte aber nicht mehr Führungskraft sein, obwohl es Ihm angeboten worden ist. Nun fragt der Kollege: Kann man Ihn von seinem alten Gehalt herunterstufen, weil er die Führungsposition abgelehnt habe? Er will natürlich sein alten Lohn behalten.
Ich habe Ihm gesagt, dass er sein altes Gehalt nicht bekommen wird, da er eine Führungsposition abgelehnt hat. Ist dies so richtig? (Gibt es ein Gesetzestext?)
Ich habe Ihm gesagt, dass er nur sein Gehalt behalten dürfte, wenn man Ihm keine Führungskraft angeboten hätte. Ist dies so richtig?
Bitte um Hilfe. Danke. Hansen
Community-Antworten (12)
12.11.2018 um 13:15 Uhr
Zitat: "Gibt es ein Gesetzestext?" U.U. ja- nämlich einen Tarifvertrag. Habt ihr Einen? Was steht denn in seinem Arbeitsvertrag? Kann mir schon vorstellen, dass eine Leitungszulage nur gezahlt wird, wenn er diese Stelle auch inhaltlich füllt.
12.11.2018 um 13:17 Uhr
Kleiner Tipp: erst im Forum fragen, dann dem Kollegen antworten. Ist immer doof, wenn man den KollegenInnen sagen muss, dass die Auskunft die bereits gegeben wurde völliger Blödsinn ist.
12.11.2018 um 13:43 Uhr
Wir haben keine BV darüber.
12.11.2018 um 13:56 Uhr
Dann wäre es natürlich wichtig, ob er für den Job eine "widerrufbare" Zusatzleistung erhält, oder im Rahmen einer Versetzung einen neuen Job inkl. neuem Gehaltsband etc. bekommen hat. Würde ich eigentlich schon erwarten.
12.11.2018 um 14:03 Uhr
Er hat Anspruch auf die Fortführung der gleichartigen Tätigkeit. Die wird ihm geboten. Das scheint er abzulehnen. Daraus resultieren folgende Optionen:
- fristgerechte betriebsbedingte Kündigung / Eigenkündigung in der Regel unter Weiterbeschäftigung als Filialleiter an anderem Standort
- Einigung mit dem AG über einen Aufhebungsvertrag oder eine neue Stelle zu dann auszuhandelnden Bedingungen.
Das Gehalt mitzunehmen aber Verantwortung abzugeben ist Rosinenpicken für das es keine Grundlage gibt.
12.11.2018 um 14:05 Uhr
"Das Gehalt mitzunehmen aber Verantwortung abzugeben ist Rosinenpicken für das es keine Grundlage gibt."
Der AG kann sich aber natürlich trotzdem drauf einlassen.
12.11.2018 um 15:08 Uhr
Erstellt am 12.11.2018 um 13:03 Uhr von Pickel
Er hat Anspruch auf die Fortführung der gleichartigen Tätigkeit:
Wo steht dies im Gesetz geschrieben? Vielen Danke für die Hilfe.
Gruss Hansen
12.11.2018 um 15:12 Uhr
Wie wäre es eigentlich, wenn er versetzt werden würde und auch Filialleiter bleiben möchte, aber die Firmen Ihn nicht mehr als Führungskraft halten will. Dürfen Sie das Gehalt kürzen?
12.11.2018 um 15:22 Uhr
Dann müssten sie mit einer Änderungskündigung kommen.
12.11.2018 um 15:26 Uhr
Zitat Hansen: "Er hat Anspruch auf die Fortführung der gleichartigen Tätigkeit: Wo steht dies im Gesetz geschrieben?" -> Ergibt sich vermutlich aus seinem Arbeitsvertrag. Dort wird für gewöhnlich die Art der Tätigkeit niedergeschrieben.
Zitat Hansen: "Wie wäre es eigentlich, wenn er versetzt werden würde und auch Filialleiter bleiben möchte, aber die Firmen Ihn nicht mehr als Führungskraft halten will. Dürfen Sie das Gehalt kürzen?" -> siehe Pickel 13:03 Uhr oder moreno von eben.
12.11.2018 um 15:57 Uhr
Hey,
ja er hat ein Anrecht auf die selbe Tätigkeit. (laut Pickel) Aber was ist, wenn Ihn die Firma nicht mehr in der Position sehen will und dies auch so durchsetzen will? Kann Sie dies dann machen, wenn Sie trotzdem das Gehalt zahlen?
Gruss Hansen
12.11.2018 um 16:24 Uhr
Erstellt am 12.11.2018 um 14:22 Uhr von moreno Dann müssten sie mit einer Änderungskündigung kommen.
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