W.A.F. LogoSeminare

Weniger Geld möglich??

H
Hansen
Nov 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

ich habe folgenden Fall: Eine Filialleitung soll in eine andere Filiale versetzt werden, da die alte Filiale wegen geringer Umsätze geschlossen wird. Der Kollege möchte aber nicht mehr Führungskraft sein, obwohl es Ihm angeboten worden ist. Nun fragt der Kollege: Kann man Ihn von seinem alten Gehalt herunterstufen, weil er die Führungsposition abgelehnt habe? Er will natürlich sein alten Lohn behalten.

Ich habe Ihm gesagt, dass er sein altes Gehalt nicht bekommen wird, da er eine Führungsposition abgelehnt hat. Ist dies so richtig? (Gibt es ein Gesetzestext?)

Ich habe Ihm gesagt, dass er nur sein Gehalt behalten dürfte, wenn man Ihm keine Führungskraft angeboten hätte. Ist dies so richtig?

Bitte um Hilfe. Danke. Hansen

553012

Community-Antworten (12)

T
titapropper

12.11.2018 um 13:15 Uhr

Zitat: "Gibt es ein Gesetzestext?" U.U. ja- nämlich einen Tarifvertrag. Habt ihr Einen? Was steht denn in seinem Arbeitsvertrag? Kann mir schon vorstellen, dass eine Leitungszulage nur gezahlt wird, wenn er diese Stelle auch inhaltlich füllt.

P
petermännchen

12.11.2018 um 13:17 Uhr

Kleiner Tipp: erst im Forum fragen, dann dem Kollegen antworten. Ist immer doof, wenn man den KollegenInnen sagen muss, dass die Auskunft die bereits gegeben wurde völliger Blödsinn ist.

H
Hansen

12.11.2018 um 13:43 Uhr

Wir haben keine BV darüber.

C
celestro

12.11.2018 um 13:56 Uhr

Dann wäre es natürlich wichtig, ob er für den Job eine "widerrufbare" Zusatzleistung erhält, oder im Rahmen einer Versetzung einen neuen Job inkl. neuem Gehaltsband etc. bekommen hat. Würde ich eigentlich schon erwarten.

P
Pickel

12.11.2018 um 14:03 Uhr

Er hat Anspruch auf die Fortführung der gleichartigen Tätigkeit. Die wird ihm geboten. Das scheint er abzulehnen. Daraus resultieren folgende Optionen:

  • fristgerechte betriebsbedingte Kündigung / Eigenkündigung in der Regel unter Weiterbeschäftigung als Filialleiter an anderem Standort
  • Einigung mit dem AG über einen Aufhebungsvertrag oder eine neue Stelle zu dann auszuhandelnden Bedingungen.

Das Gehalt mitzunehmen aber Verantwortung abzugeben ist Rosinenpicken für das es keine Grundlage gibt.

C
celestro

12.11.2018 um 14:05 Uhr

"Das Gehalt mitzunehmen aber Verantwortung abzugeben ist Rosinenpicken für das es keine Grundlage gibt."

Der AG kann sich aber natürlich trotzdem drauf einlassen.

H
Hansen

12.11.2018 um 15:08 Uhr

Erstellt am 12.11.2018 um 13:03 Uhr von Pickel

Er hat Anspruch auf die Fortführung der gleichartigen Tätigkeit:

Wo steht dies im Gesetz geschrieben? Vielen Danke für die Hilfe.

Gruss Hansen

H
Hansen

12.11.2018 um 15:12 Uhr

Wie wäre es eigentlich, wenn er versetzt werden würde und auch Filialleiter bleiben möchte, aber die Firmen Ihn nicht mehr als Führungskraft halten will. Dürfen Sie das Gehalt kürzen?

M
Moreno

12.11.2018 um 15:22 Uhr

Dann müssten sie mit einer Änderungskündigung kommen.

T
titapropper

12.11.2018 um 15:26 Uhr

Zitat Hansen: "Er hat Anspruch auf die Fortführung der gleichartigen Tätigkeit: Wo steht dies im Gesetz geschrieben?" -> Ergibt sich vermutlich aus seinem Arbeitsvertrag. Dort wird für gewöhnlich die Art der Tätigkeit niedergeschrieben.

Zitat Hansen: "Wie wäre es eigentlich, wenn er versetzt werden würde und auch Filialleiter bleiben möchte, aber die Firmen Ihn nicht mehr als Führungskraft halten will. Dürfen Sie das Gehalt kürzen?" -> siehe Pickel 13:03 Uhr oder moreno von eben.

H
Hansen

12.11.2018 um 15:57 Uhr

Hey,

ja er hat ein Anrecht auf die selbe Tätigkeit. (laut Pickel) Aber was ist, wenn Ihn die Firma nicht mehr in der Position sehen will und dies auch so durchsetzen will? Kann Sie dies dann machen, wenn Sie trotzdem das Gehalt zahlen?

Gruss Hansen

W
wdliss

12.11.2018 um 16:24 Uhr

Erstellt am 12.11.2018 um 14:22 Uhr von moreno Dann müssten sie mit einer Änderungskündigung kommen.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Vereinbarung im Arbeitsvertrag; weniger Geld weil kein Abteilungsleiter mehr - Was können wir machen?

Älter

Hallo, haben hier ein Vertragliches Problem. Ein Mitarbeiter wurde 2005 zum Leiter seiner Abteilung ernannt. Nun werden zwei Abteilungen zusammen gelegt und es wird nur noch einen Leiter geben. Er bek

Provision aus Kaffeeautomat nicht mehr wie bisher an BR für Weihnachtsgeschenke an die kpl. Belegschaft - Können wir etwas tun um an das Geld ran zu kommen?

Älter

Hallo zusammen. Folgende Frage: In unserer Kantine (Pausenraum) steht ein Kaffeeautomat. Die Provision aus dem Verkauf bekommt seit dessen Aufstellung vor ca. 15 Jahren immer der Betriebsrat, und

Ersatzmitglied aus BR ausschließen - wegen Vertrauensverlust?

Älter

Hallo Zusammen, folgendes Problem: Mir als BRV wurde von Kollegen angetragen, ein bestimmtes Ersatzmitglied aus dem BR zu entfernen. Das Ersatzmitglied hatte im letzten August für einen schwer erkr

Zeitausgleich für Wochenende statt Zulage: Chef verweigert mehr als ein Tag

Älter

In unserem Betrieb fallen manchmal Wochenend-Arbeit an. Da besteh in diesem Fall eine Zulage-Regelung. Die Mitarbeiter erhalten für Samstage und Sonntage einen Geld-Betrag. Oder sie können die Zeit au

Gleichbehandlungsgrundsatz

Älter

Hallo Zusammen. Wie schon oben angedeutet, habe ich einige Fragen zum Thema "Gleichbehandlungsgrundsatz". Vorweg: Ich arbeite in einem ca. 50 Angestellten großem Betrieb. Seit letztes Jahr gibt es