Meine Frage bezieht sich auf die grundsätzliche Definition des Begriffes "Wechselschicht".

Seit kurzem haben wir im Betrieb einen Bereich hinzubekommen in dem "nur" in 2 Schichten (Früh/Spät) gearbeitet wird, der Rest arbeitet von Anfang an in den "klassischen 3 Schichten. Nun bemerkten wir (der Betriebsrat), dass eine alte Betriebsvereinbarung besteht(abgeschlossen zum Zeitpunkt als es ohnehin nur 3 Schichten gab), dass eine "Wechselschichtzulage" in Höhe von 6% des tariflichen Stundenlohnes gezahlt wird, aber eben nur denjenigen die 3 Schichten arbeiten, die neuen Kollegen mit nur 2 Schichten gehen daher leer aus.

Meine Frage daher: Ist es an irgendeiner Stelle eines Gestzes geregelt wie eine "Wechselschichtzulage" auszusehen hat? Ist diese BV einfach ohne Nachteile der Arbeitnehmer zu kündigen? Der TV in der gültigen FAssung (Speditionen/NRW) sagt dazu überhaupt nichts aus.

Für Ideen und Hilfen aus dem Forum wäre ich sehr dankbar!!!


MfG