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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Definition "Wechselschicht"

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ozelott2007
Jan 2018 bearbeitet

Meine Frage bezieht sich auf die grundsätzliche Definition des Begriffes "Wechselschicht".

Seit kurzem haben wir im Betrieb einen Bereich hinzubekommen in dem "nur" in 2 Schichten (Früh/Spät) gearbeitet wird, der Rest arbeitet von Anfang an in den "klassischen 3 Schichten. Nun bemerkten wir (der Betriebsrat), dass eine alte Betriebsvereinbarung besteht(abgeschlossen zum Zeitpunkt als es ohnehin nur 3 Schichten gab), dass eine "Wechselschichtzulage" in Höhe von 6% des tariflichen Stundenlohnes gezahlt wird, aber eben nur denjenigen die 3 Schichten arbeiten, die neuen Kollegen mit nur 2 Schichten gehen daher leer aus.

Meine Frage daher: Ist es an irgendeiner Stelle eines Gestzes geregelt wie eine "Wechselschichtzulage" auszusehen hat? Ist diese BV einfach ohne Nachteile der Arbeitnehmer zu kündigen? Der TV in der gültigen FAssung (Speditionen/NRW) sagt dazu überhaupt nichts aus.

Für Ideen und Hilfen aus dem Forum wäre ich sehr dankbar!!!

MfG

6.26205

Community-Antworten (5)

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paula

14.05.2007 um 22:48 Uhr

Also die Wechselschicht ist - so weit mir bekannt - gesetzlich definiert. Daher muss man hier wohl auslegen was gemeint ist. Wechselschicht ist für mich erst einma, dass AN so arbeiten, dass sie sich auf einem Arbeitsplatz abwechseln können. Das wäre hier ja gegeben.

Gibt es Unterlagen bei Euch, dass damals diese Zulage nur für die Strapazen eines 3-Schicht-Betriebes gewährt werden soll?

Sind im TV Schichtzulagen vorgesehen? Wenn ja habt Ihr ein Problem mit dem Tarifvorrang

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ozelott2007

14.05.2007 um 22:57 Uhr

Danke für die schnelle Antwort !

So steht es wörtlich in einer 2003 abgeschlossenen Betriebsvereinbarung.

Der Tarifvertrag sieht keine Schichtzulagen vor, deshalb wäre es kein Problem wegen Tarifvorrang.

MfG

W
Waschbär

15.05.2007 um 10:08 Uhr

ozelott2007,

Wir hier haben auch "Schicht" einmal die Schicht zulage und die Wechselschicht zulage....

Wechselschicht ist ...Die Arbeitszeit ändert sich dabei in z.B. wöchentlichem Rhythmus, um alle Schichten gleichmäßig zu belasten. Im Dreischichtbetrieb ist es damit möglich, 24 Stunden am Tag zu Funktionieren.

Wichtig gleichmässige Schichtfolge über einen Bestimmten Zeitraum : > 1 Woche Früh > 1 Woche > Nacht 1 Woche Spät. "Frei Versteht sich von alleine "

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ozelott2007

15.05.2007 um 16:58 Uhr

Wie sieht es aber aus, wenn nun einige Kollegen nicht mehr in 3 Schichten arbeiten, sondern nur noch im gleichmäßigen Wechsel Früh und Spät arbeiten.

Diesen Kollegen wird nämlich nicht eine "Wechselschicht zulage" gewährt.

MfG

P.S.

Wir bekommen nur unsere tariflichen Zulagen für die Nachtschicht und deshalb ärgert es schon, wenn man in diese Situation kommt und plötzlich eine Zulage für den "Wechsel" (wenn auch nur zwischen 2 Schichten) nicht gezahlt wird, nur weil die eine Gruppe 3 Schichten arbeitet und die andere nur 2.

W
Waschbär

15.05.2007 um 17:16 Uhr

ozelott,

dann Schichtzulage .-)

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