Erstellt am 05.01.2007 um 17:22 Uhr von Fayence
Da auch ein Urteil nur aufgrund einer rechtlichen Anspruchsgrundlage gefällt werden kann, muss dieser Anspruch entweder in einem TV, AV oder einer BV zu finden gewesen sein.
Auf welcher Grundlage wurden die Zusatztage bei Euch bislang gewährt?
Erstellt am 06.01.2007 um 10:25 Uhr von Hholl66666@aol.com
Wir kommen aus dem öffentlichen Dienst , und wurden 1995 privatisiert ,allerdings haben wir den Status des öffentlichen Dienstes behalten , indem eine eigene Tochterfirma gegründet wurde.
Erstellt am 06.01.2007 um 12:55 Uhr von Fayence
Dann soll Euch der AG belegen, warum diese Tage nicht mehr gewährt werden müssen.
Da für Euch mit ziemlicher Sicherheit ein Tarifvertrag gelten wird, vermutlich der TVöD, wird Dir auch Ver.di weiterhelfen können. So kann Deine Frage jedenfalls nicht beantwortet werden.
Erstellt am 07.01.2007 um 11:08 Uhr von Kölner
@Hholl66666@aol.com
Lass mich raten; ihr seid eine "PPP", richtig?
Dann kann das schon sein, dass der AG mit der Streichung durchkommt!
Erstellt am 07.01.2007 um 14:17 Uhr von Fayence
Kölner,
hilft die Frage nach "PPP" wirklich weiter? > Überleitung in den TVöD?? = Begrenzung auf 35 Urlaubstage, ausgenommen Zusatztage aufgrund anderer Anspruchsregelungen?
Erstellt am 07.01.2007 um 14:22 Uhr von Kölner
@Fayence
Der Hinweis auf "PPP" hilft möglicherweise.
Denn in der Regel wird es einen Vertrag geben, in dem die Länge/Frist der tarifvertraglichen Regelungen hin zu Regelungen der privaten Wirtschaft benannt sind.
Auch würde ich mir die Mehrheitsverhältnisse im Betrieb mal ansehen.
Erstellt am 07.01.2007 um 14:25 Uhr von Fayence
Kölner,
mit dieser Antwort kann Hholl66666@aol.com sicherlich etwas mehr anfangen. ;-)
Erstellt am 07.01.2007 um 21:14 Uhr von Hermann
Seid mir nicht böse aber wa heisst "ppp" keine Ahnung.
Erstellt am 07.01.2007 um 21:17 Uhr von Kölner
@Hermann
Bin ich nicht... "public private partnership"!
Erstellt am 07.01.2007 um 21:19 Uhr von Hermann
Kann mir da jemand etwas helfen????
Erstellt am 07.01.2007 um 21:21 Uhr von Kölner
Das ist ja schon nett...Was soll Dir denn helfen?
Erstellt am 07.01.2007 um 21:25 Uhr von Bergmann
@ Hermann ,
etwas Gutenachtlektüre !
Public Private Partnerships (PPP) - oder: öffentlich private Partnerschaften - stehen für modernes und effizientes Verwaltungshandeln. Sie sind Teil der Innovationsoffensive der Bundesregierung und verfolgen das Ziel, durch eine langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft öffentliche Infrastrukturprojekte effizienter zu realisieren als bisher.
Das Neue dabei ist der Lebenszyklusansatz, mit dem das Planen, Bauen, Betreiben, Finanzieren und Verwerten z.B. einer Immobilie in einem ganzheitlichen Ansatz optimiert werden soll.
Zentrale Zielsetzung ist das Realisieren von Effizienzgewinnen. Dass dies möglich ist, zeigen internationale und nationale Erfahrungen. Das Effizienzpotential liegt in der Verbesserung des Schnittstellenmanagements und der Verfahrensabläufe, durch den Lebenszyklusansatz sowie in der Nutzung privatwirtschaftlicher Anreizmechanismen aufgrund einer optimierten Risikoverteilung.
Dabei steht nicht ein Schwarz-Weiss-Szenario im Vordergrund -nach dem Motto "Der Private kann alles besser"-, sondern die Bündelung der besten Kräfte von Verwaltung und Wirtschaft unter dem Leitmotiv "gemeinsam besser!".
Erstellt am 07.01.2007 um 21:28 Uhr von Kölner
@Bergmann
Schon nett...
@Hermann
Aber "PPP" hat auch seine Nachteile. Einen könntest Du hinsichtlich des TV/der Regelung bei der Übernahme durch den Privaten erfahren haben.
Ansonsten hilft auch mal wikipedia