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Zusatzurlaub für Müllabfuhr (Lader )?

H
Hholl66666@aol.com
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Entsorgungsbetrieb ( Müllabfuhr ). Bei uns habe die Lader bis jetzt immer Zusatzurlaub bekommen. Jetzt wird vom Arbeitgeber bestritten , das diese noch rechtens ist. Laut einem Urteil vom LAG Niedersachsen vom 12.11.99 - 16Sa 141/97 und eines Berufungs Urteil des Arbeitgerichtes Lüneburg vom 28.11.99 Az.2Ca1415/96 sollte dieses so sein. Die Frage wäre gilt dieses nur fürt Niedersachsen oder für alle Bundesländer , wenn das so stimmen sollte.

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Community-Antworten (13)

F
Fayence

05.01.2007 um 18:22 Uhr

Da auch ein Urteil nur aufgrund einer rechtlichen Anspruchsgrundlage gefällt werden kann, muss dieser Anspruch entweder in einem TV, AV oder einer BV zu finden gewesen sein.

Auf welcher Grundlage wurden die Zusatztage bei Euch bislang gewährt?

H
Hholl66666@aol.com

06.01.2007 um 11:25 Uhr

Wir kommen aus dem öffentlichen Dienst , und wurden 1995 privatisiert ,allerdings haben wir den Status des öffentlichen Dienstes behalten , indem eine eigene Tochterfirma gegründet wurde.

F
Fayence

06.01.2007 um 13:55 Uhr

Dann soll Euch der AG belegen, warum diese Tage nicht mehr gewährt werden müssen.

Da für Euch mit ziemlicher Sicherheit ein Tarifvertrag gelten wird, vermutlich der TVöD, wird Dir auch Ver.di weiterhelfen können. So kann Deine Frage jedenfalls nicht beantwortet werden.

K
Kölner

07.01.2007 um 12:08 Uhr

@Hholl66666@aol.com Lass mich raten; ihr seid eine "PPP", richtig? Dann kann das schon sein, dass der AG mit der Streichung durchkommt!

F
Fayence

07.01.2007 um 15:17 Uhr

Kölner, hilft die Frage nach "PPP" wirklich weiter? > Überleitung in den TVöD?? = Begrenzung auf 35 Urlaubstage, ausgenommen Zusatztage aufgrund anderer Anspruchsregelungen?

K
Kölner

07.01.2007 um 15:22 Uhr

@Fayence Der Hinweis auf "PPP" hilft möglicherweise. Denn in der Regel wird es einen Vertrag geben, in dem die Länge/Frist der tarifvertraglichen Regelungen hin zu Regelungen der privaten Wirtschaft benannt sind. Auch würde ich mir die Mehrheitsverhältnisse im Betrieb mal ansehen.

F
Fayence

07.01.2007 um 15:25 Uhr

Kölner,

mit dieser Antwort kann Hholl66666@aol.com sicherlich etwas mehr anfangen. ;-)

H
Hermann

07.01.2007 um 22:14 Uhr

Seid mir nicht böse aber wa heisst "ppp" keine Ahnung.

K
Kölner

07.01.2007 um 22:17 Uhr

@Hermann Bin ich nicht... "public private partnership"!

H
Hermann

07.01.2007 um 22:19 Uhr

Kann mir da jemand etwas helfen????

K
Kölner

07.01.2007 um 22:21 Uhr

Das ist ja schon nett...Was soll Dir denn helfen?

B
Bergmann

07.01.2007 um 22:25 Uhr

@ Hermann ,

etwas Gutenachtlektüre !

Public Private Partnerships (PPP) - oder: öffentlich private Partnerschaften - stehen für modernes und effizientes Verwaltungshandeln. Sie sind Teil der Innovationsoffensive der Bundesregierung und verfolgen das Ziel, durch eine langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft öffentliche Infrastrukturprojekte effizienter zu realisieren als bisher.

Das Neue dabei ist der Lebenszyklusansatz, mit dem das Planen, Bauen, Betreiben, Finanzieren und Verwerten z.B. einer Immobilie in einem ganzheitlichen Ansatz optimiert werden soll.

Zentrale Zielsetzung ist das Realisieren von Effizienzgewinnen. Dass dies möglich ist, zeigen internationale und nationale Erfahrungen. Das Effizienzpotential liegt in der Verbesserung des Schnittstellenmanagements und der Verfahrensabläufe, durch den Lebenszyklusansatz sowie in der Nutzung privatwirtschaftlicher Anreizmechanismen aufgrund einer optimierten Risikoverteilung.

Dabei steht nicht ein Schwarz-Weiss-Szenario im Vordergrund -nach dem Motto "Der Private kann alles besser"-, sondern die Bündelung der besten Kräfte von Verwaltung und Wirtschaft unter dem Leitmotiv "gemeinsam besser!".

K
Kölner

07.01.2007 um 22:28 Uhr

@Bergmann Schon nett...

@Hermann Aber "PPP" hat auch seine Nachteile. Einen könntest Du hinsichtlich des TV/der Regelung bei der Übernahme durch den Privaten erfahren haben. Ansonsten hilft auch mal wikipedia

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