Betriebsratsbeschlüsse - neue BV zu Lohnfragen ohne vorherige Info der Belegsachaft?
Hallo habe folgendes Problem, kann ein Betriebsrat,betriebsratsbeschlüsse ohne Abstimmung mit der Belegschaft Unterschreiben,ohne die voher zu Informieren, Problem ist, Die haben eine Lohnerhöhung,bzw eine einmal Zahlung zugestimmt,und unterschrieben bei der Geschäftsleitung ohne die Belegschaft darüber zu Informieren,stadessen,haben Sie es nach ihrer Unterschrift,der Belegschaft Die Unterschriebende Betriebsvereinbarung unter die Nase gehalten,es war nie Die Rede voher davon gewesen. Meine Frage dürfen Die einfach Die Belegschaft damit hintergehen???
vielen Dank im voraus für eventuelle Antworten,
gruss ron47
Community-Antworten (19)
05.01.2007 um 16:49 Uhr
@ ron47,
da der BR die gewählte Interessensvertretung der Belegschaft ist, kann und muss der BR Vereinbarungen für die Belegschaft treffen. ( Auch ohne jeden einzelnen vorher gefragt zu haben)
Aber was ist denn gegen eine Lohnerhöhung oder Einmalzahlung einzuwenden?
Gruß Katie
05.01.2007 um 17:01 Uhr
ist denn für Euch kein Flächentarif gültig, das Euer BR Lohnerhöhung und Einmalzahlung aushandeln müßen?
05.01.2007 um 17:03 Uhr
Ich denke ron47 meint, es gibt STATT einer Lohnerhöhung - die sich sicher viele AN gewünscht hatten - lediglich eine Einmal-Zahlung... :-/
Leider hat katie recht, der BR vertritt die Interessen der Mitarbeiter, dazu muss er nicht extra noch jeden einzeln befragen... in eurem Fall war dies scheinbar nicht ganz das, was ihr euch vorgestellt hattet.
05.01.2007 um 17:05 Uhr
Hallo Katie,das sehe ich aber anders,die meisten der Belegschaft sind entschieden,gegen diesen Beschluss,wollten mehr rausgeholt haben,ist entschiedend zu wenig,Ich bin immer noch der auffassung das man solche Dinge voher mit der Belegschaft Besprechen tut bevor man was Unterschreibt,das ist in letzter Zeit häufiger der fall gewesen,und ausserdem hat sich der Stellv BR nicht an der Unterschrift Beteiligt.
gruss Ron47
05.01.2007 um 17:08 Uhr
hi ron,
ich finde das auch nicht ok... der BR hat seine belegschaft zu informieren! gegebenenfalls kann man auch z.b. eine mitarbieterbefragung initieren... Vieleicht kannst du dem BR mal folgendes Bundesarbeitsgericht-urteil zeigen...
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, die Belegschaft umfassend und pünktlich im Rahmen seines Aufgabenbereichs über seine Tätigkeit zu unterrichten. Die dadurch entstehenden Kosten fallen dem Arbeitgeber zur Last. Der Betriebsrat ist grundsätzlich nicht darauf beschränkt, die Belegschaft allein auf Betriebsversammlungen und durch Anschläge am Schwarzen Brett im Sinne der Nr. 1 zu unterrichten. Ob diese Informationspflicht durch Herausgabe schriftlicher, zur Verteilung an die Belegschaft bestimmter Informationen erfüllt werden kann, ist nach den konkreten Verhältnissen des einzelnen Betriebs zu beurteilen. Abzuwägen sind die Dringlichkeit der Unterrichtung vor der nächsten ordentlichen Betriebsversammlung und die etwaige Unzulänglichkeit anderer Informationsmittel (Schwarzes Brett, mündliche Unterrichtung) einerseits sowie die Kostenbelastung für den Arbeitgeber andererseits. BAG 21.11.1978 – 6 ABR 85/76
05.01.2007 um 17:49 Uhr
@ Ron, habt ihr euren BR gefragt, warum die schlechtere Vereinbarung getroffen wurde? Gruß Katie
05.01.2007 um 18:07 Uhr
Gott sei Dank muss ein BR nicht vor jeder Handlung oder Entscheidung die KollegInnen befragen... Das ginge aus, wie das Hornberger Schießen!
ron47, eine BV wird nur von BRV und AG unterschrieben, das ist korrekt. Auch ist der AG für die Bekanntmachung einer BV verantwortlich, auch das ist o.k..
Bevor Du nicht mitteilst, ob für Euren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, laufen alle weiteren Antworten in´s Leere! Die grundsätzliche Frage ist, ob Euer BR überhaupt eine solche Betriebsvereinbarung abschließen durfte.
05.01.2007 um 19:52 Uhr
Hallo ron47,
ob der stellv. BRVs bei der Unterzeichnung bei war oder nicht ist egal. Der BRVs hat auf Grund einer Beschlußfassung unterschrieben bei der alle BRMG abgestimmt hatten. Euer BR sicher kann ganz sicher nicht vor jeder Entscheidung die ganze Belegschaft um Rat oder ihre Meinung fragen. Teilweise ist der BR zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Zeitaufwand alle Kollegen zu fragen wäre ebenfalls zu hoch. Eine gute Lösung wär gewesen wenn Euer BR eine Belegschaftsversammlung/Betriebsversammlung einberufen hätte und mit dem Chef die Belegschaft informiert hätte. So hättet ihr euch zumindest mit dem Thema auseinandersetzen können.
MfG BB
05.01.2007 um 20:00 Uhr
@BB, du schreibst gewaltigen Blödsinn! Wenn der BR vor jeder Beschlussfassung eine Betriebsversammlung einberufen müsste.... wäre gar nicht auszudenken! Denk mal an Überstunden, Versetzungen usw.
Der Betriebsrat wurde von der Belegschaft gewählt und vertritt die Interessen derselbigen!
Anders ist es meiner Meinung nach, wenn eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die gravierende Änderungen bringt. Da ist es schon richtig, die Belegschaft über den Stand der Verhandlungen zu unterrichten.
06.01.2007 um 09:25 Uhr
vielen Dank für die zahlreichen Antworten hier,trotzdem bin ich der Meinung,man sollte solche Beschlüsse voher mit der Belegschaft bereden. 1).unser Betrieb ist nicht so gross da kann man innerhalb 10Min eine Versammlung einberufen. 2).haben dieses schon andere BR Praktiziert 3).braucht man keinen Betriebsrat wenn er meint er müsse alles alleine entscheiden 4).braucht man dann auch keine Versammlungen mehr wo der BR irgendwas was er mal wieder aus gehandelt ein zu Berufen. So noch was es gibt einen Tarifvertrag,und dieser ist in ein Hausvertrag(Robusta)umgewandelt worden,laufzeiten hängen von der Wirtschaftlichkeit des Betriebes ab,ach der Chef ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten!!! Ich selber habe noch meinen alten (Arbeits)Vertrag der seit fast 20Jahren gültig ist,und halt nur durch Robusta erstmal Stillgelegt ist,wir haben auch schon Gehaltseinbußen hinnehmen müssen(Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld)nur noch die hälfte,und da liegt der Knackpungt vergraben,Durch sein Robusta kommen die alten Verträge halt nicht mehr zu Geltung,Der Chef will also der ganzen Belegschaft seine neuen Verträge an die Belegschaft bringen,die neueren Mitarbeiten sind schon von der Regelung der neuen Verträge gebunden,(ohne W und U-Geld)und wir wollen halt das es wieder normal Gezahlt wird,denn die Wirtschaftliche lage kann ja nicht schlecht sein wenn er in Maschinen Investiert,und die Belegschaft nicht mehr aufstocken tut,und erhlich gesagt zu tuen haben wir genug. So und nun noch was ein BR der sich untereinander nicht versteht,ist für mich kein BR,an manchen Tagen wusste der eine nicht was der andere mal wieder für Ideen gehabt hat,ebenso wird der BR vom Chef auch auf unvollendete Tatsachen gestellt,ehrlich gesagt die letzten 5Jahre mit dem BR waren eine Katastrophe,und so geht es eben halt jetzt weiter,in meinen Augen hat dieser BR kein Dursetzungsvermögen der Geschäftsleitung gegenüber,und ist der Belegschaft gegenüber nicht Fair genug,also nochmals vielen Dank für die vielen Antworten hier.
ron47
06.01.2007 um 13:48 Uhr
ron47,
Du lieferst grade ein typisches Beispiel dafür, wie Antworten in die Irre laufen können, weil die Fakten in der Fragestellung nicht eindeutig aufgeführt worden sind. Und jetzt zum Schluss kommst Du mit etwas mehr Informationen, worum es überhaupt geht.
Ich will auf die einzelnen Punkte gar nicht eingehen, die sind viel zu komplex, um sie an dieser Stelle beantworten zu können. Kann Dir nur sagen, dass Ihr aus meiner Sicht ganz gewaltig vera*scht werdet.
Ich rate Euch dringenst, Euch mit Eurer zuständigen Gewerkschaft (nehme an Ver.di) in Verbindung zu setzen. Auch wenn der AG aus dem Arbeitgeberverband ausgestiegen ist, wird er die Gültigkeit eines Tarifvertrages nicht los. Nach Ablauf der Laufzeit wird der letzte Stand TV im Prinzip eingefroren und davon abgewichen werden kann nur über neue Arbeitsverträge, an die der AG zur Not nur über Änderungskündigungen kommt.
Ich vermute mehr als stark, dass Eure BV ungültig ist! Ist aber VERMUTUNG! Und bevor ein jeder von Euch einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte er sich ebenfalls dringend durch einen Rechtsanwalt oder als Mitglied einer Gewerkschaft, sich durch diese beraten lassen.
In einem Punkt gebe ich Dir aufgrund Deiner letzten Schilderung Recht; Euer BR scheint keinen Plan zu haben! Wurde aber im letzten Jahr von Euch wieder gewählt..., obwohl Ihr seit 5 Jahren mit der Arbeit unzufrieden seid.
06.01.2007 um 13:54 Uhr
ron, den BR, wenn es ihn schon fünf Jahre gibt, habt Ihr schon zweimal gewählt!
Nicht jeder Beschluss kann mit der Belegschaft vorher diskutiert werden, aber wenn es um Lohngestaltung geht, sollte nachgefragt werden, ob der BR sich informiert hat, ob er so eine BV überhaupt abschließen darf.
Dazu wäre es sinnvoll, sich mal den §77 (3) des BetrVG mit Kommentierung zu Gemüte zu führen. Und es wäre wichtig zu wissen, ob es in dem üblicherweise für Euch zuständigen TV eine Öffnungsklausel gibt.
06.01.2007 um 13:58 Uhr
Fayence, da hab ich mal sechs Minuten im Fitting gestöbert und schon bist Du schneller ;-))
Aber etwas hat das Stöbern gebracht: RN 30: "...Eine Verletzung des Tarifvorrangs nach Abs.3 hat dagegen nur die schwebende Unwirksamkeit der BV zur Folge..."
06.01.2007 um 14:45 Uhr
Lotte, so ist das nunmal im Leben...
Kannst Dich ja mit w-j-l zusammen tun, der hat letztens nur kurz telefoniert! ;-)))
P.S. Ich bin überzeugt, dass ron47 kein BRM ist und keinen Zugriff auf eine Kommentierung hat! Auch glaube ich, dass der üblicherweise geltende TV bereits durch einen Haustarifvertrag abgelöst worden ist! :-P
06.01.2007 um 18:15 Uhr
Fayence, dann wäre der HausTV der zuständige TV, aber an der Notwendigkeit einer Öffnungsklausel würde sich wohl nichts ändern, Liebes ;-P
06.01.2007 um 19:03 Uhr
Lotte,
ein Haustarifvertrag, der eine Öffnungsklausel bzgl. Lohngestaltung beinhaltet??? Na, ik wees et nisch, ik wees et nisch... Liebes >:-)
06.01.2007 um 19:39 Uhr
Fayence, ich kenn da so'ne Stiftung die für allerlei elektronische Geräte zuständig ist und weit über 100 000 MA hat. In deren Haus TV, da gibt es eine Öffnungsklausel bezüglich der Lohngestaltung, Schatz ;-))
06.01.2007 um 20:27 Uhr
Lotte - Der Anfang einer großen Liebe :-)))
07.01.2007 um 01:48 Uhr
Hach nee... :-)
nee, wat isset doch kuschelig hier innet Forum...:-)))
LG
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