Erstellt am 25.10.2018 um 10:35 Uhr von celestro
"Ist es mittlerweile erlaubt, beschlussfassende Betriebsratssitzungen per Video-Konferenz zu machen?"
Nein.
"Wenn man eine Betriebsvereinbarung mit der GF darüber macht, dann?"
Auch dann nicht, Nein.
Erstellt am 25.10.2018 um 11:21 Uhr von Meyman
BetrVG paragraf 33 Abs. 1. Die Beschlüsse des Betriebsrats mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.
Erstellt am 25.10.2018 um 15:28 Uhr von Erbsenzähler
...und einfach ein Ersatzmitglied für den Außendienstler einladen geht auch nicht. Er fehlt ja nicht entschuldigt!
Erstellt am 25.10.2018 um 15:45 Uhr von Meyman
Kann ein BR-Mitglied zwecks Dienstreise an der Sitzung nicht teilnehmen, ist er zeitweilig verhindert. In diesem Fall ist ein Ersatzmitglied einzuladen.
Erstellt am 26.10.2018 um 07:19 Uhr von BRHamburg
Er ist aber nicht auf Dienstreise, sondern er macht seine Arbeit. Für ein BR Mitglied das im Betrieb ist und arbeitet würde auch kein Ersatzmitglied geladen.
Erstellt am 26.10.2018 um 16:23 Uhr von Masieg
Wenn es einen Verhinderungsgrund gibt muss ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Sonst sind Beschlüsse unwirksam.