Erstellt am 07.05.2012 um 12:57 Uhr von MonaLisa
@GGausG,
solange der Beschluss keine Aussenwirkung hat, kann er jederzeit revidiert werden.
Aufgrund von neuen Erkenntnissen kann das schon mal passieren, dass neu abgestimmt wird.
Erstellt am 07.05.2012 um 21:14 Uhr von gironimo
.... die Sache hat natürlich eine Beigeschmack. So lange es eben keine neuen Erkenntnisse gibt, bleibt es beim Beschluß Nr. 1.
Problematisch wird es nämlich, wenn die abstimmenden Personen nicht die gleichen sind (z.B. Ersatzmitglieder an der 2. Abstimmung teilnehmen oder ähnliches)
Erstellt am 07.05.2012 um 21:48 Uhr von Snooker
@gironimo
Deine Aussage im ersten Abschnitt würde ich so pauschal nicht unterstreichen. Hier ist die Frage nach Beschlüssen zum sleben Thema. Hier fehlt die Auskunft ob es wörtlich die selbe Abstimmungsfrage ist.