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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsbeschlüsse

G
GGausG
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Betriebsrat zum gleichen Thema zwei sich wiedersprechende Beschlüsse fassen, oder gilt der erste Beschluss als verbindliche Willenserklärung des Gremiums?

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Community-Antworten (3)

M
monalisa

07.05.2012 um 14:57 Uhr

@GGausG, solange der Beschluss keine Aussenwirkung hat, kann er jederzeit revidiert werden. Aufgrund von neuen Erkenntnissen kann das schon mal passieren, dass neu abgestimmt wird.

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gironimo

07.05.2012 um 23:14 Uhr

.... die Sache hat natürlich eine Beigeschmack. So lange es eben keine neuen Erkenntnisse gibt, bleibt es beim Beschluß Nr. 1.

Problematisch wird es nämlich, wenn die abstimmenden Personen nicht die gleichen sind (z.B. Ersatzmitglieder an der 2. Abstimmung teilnehmen oder ähnliches)

S
Snooker

07.05.2012 um 23:48 Uhr

@gironimo Deine Aussage im ersten Abschnitt würde ich so pauschal nicht unterstreichen. Hier ist die Frage nach Beschlüssen zum sleben Thema. Hier fehlt die Auskunft ob es wörtlich die selbe Abstimmungsfrage ist.

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