Wir haben als Betriebsrat im Januar 2003 den Beschluss gefasst, sachliche Mittel gemäß § 40 BetrVG anzuschaffen. Dabei waren u.a. Bücher und Zeitschriften, die wir im Abo beschlossen, an den Arbeitgebr mitgeteilt und bestellt haben. Damals hat der Arbeitgebr dagegen nicht widersprochen. Mittlerweile haben wir einen anderen Personalleiter, der überall sparen will und behauptet, der damalige Beschluss wäre nicht mehr gültig und würde ihn nicht interessieren. Deshalb will er die Kosten jetzt an uns BR-Mitglieder weiter geben.