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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Haben Betriebsratsbeschlüsse ein Verfallsdatum?

BA
BR AKZ
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben als Betriebsrat im Januar 2003 den Beschluss gefasst, sachliche Mittel gemäß § 40 BetrVG anzuschaffen. Dabei waren u.a. Bücher und Zeitschriften, die wir im Abo beschlossen, an den Arbeitgebr mitgeteilt und bestellt haben. Damals hat der Arbeitgebr dagegen nicht widersprochen. Mittlerweile haben wir einen anderen Personalleiter, der überall sparen will und behauptet, der damalige Beschluss wäre nicht mehr gültig und würde ihn nicht interessieren. Deshalb will er die Kosten jetzt an uns BR-Mitglieder weiter geben.

2.40005

Community-Antworten (5)

FB
Frank B.

09.02.2006 um 12:25 Uhr

Lasst euch bloß nicht auf sowas ein!!!

Haltet ihm den §41 BetrVG unter die Nase, ansonsten Beschluss fassen und Anwalt einschalten, sonst lernt der es nie!

K
Kölner

09.02.2006 um 14:21 Uhr

Das Problem: Dieser grundsätzliche Beschluss könnte tatsächlich in Zweifel gezogen werden. Der Trost: Dennoch kann sich der AG gemäß § 40 BetrVG nicht den Kosten entziehen - der § 41 BetrVg dürfte, lieber "Frank B.", nicht das Problem sein. Die Lösung: Ich würde einen neuen Beschluss fassen. Diesen Beschluss würde ich dem AG mitteilen und wenn es auch dann nicht funktioniert, würde ich ihm nochmals den § 40 BetrVG kopieren, vorlegen und zitieren. Dann vielleicht würde ich weitergehende Massnahmen einleiten.

Sage einmal "Frank B.", was has(s)t Du eigentlich für einen AG?

P
packer

09.02.2006 um 18:48 Uhr

hi akz, dann soll er mal gegen den beschluß vorgehen bzw. erst einmal erklären auf welcher gesetzlichen grundlage er sich bewegt... geklärt würde dieser fall endgültig aber vor gericht. wenn ihr allerdings eindeutig gefühlte zu viele zeitschriften im abo habt, müßt ihr euch vieleicht im vorfeld gedanken machen, ob ihr ihm nicht freundlich und auf die gute zusammenarbeit hin einen spielraum anbietet. dieses natürlich protokollieren. kommt dann in einem streitfall fall gut beim richter an :) und die kosten kann er definitiv nich an euch weitergeben... das is n ganz ganz billiger bluff... @ kölner: warum würdest du einen neuen beschluß fassen? doppelt genäht sieht manchmal komisch aus wenns eh hält... aber interessiert mich schon. kölschtrinken macht ja manchmal interessant verquere gedankengänge ;)

gruß, packer

K
Kölner

09.02.2006 um 19:19 Uhr

Naja... vom AG kann doch nicht verlangt werden, dass er ewig und drei Tage alles an Literatur bezahlen muss, was der BR kauft.

Zumal, hier speziell Zeitschriften: Es MUSS vom AG nur eine Zeitschrift bezahlt werden und weitere selbige nur dann, wenn die Erforderlichkeit dargelegt werden kann. Korrekterweise muss auch jedesmal ein neuer Beschluss her, wenn neue Literatur gekauft werden soll. Soll heissen, es kann eigentlich keinen "Automatisierungsprozess" geben, da der AG die Rechtmäßigkeit - wie bei Schulungen, Reisekosten etc. - abwägen, beurteilen können muss.

Ich gebe Dir allerdings recht, wenn die Erforderlichkeit der aktuellsten Fachliteratur nicht bezweifelt werden braucht - wohl aber wieder die Menge selbiger.

Sind meine verqueren Gedankengänge damit linierter geworden?

RI
Ramses II

09.02.2006 um 22:36 Uhr

Man kann sich das Leben ja wirklich unnötig schwer machen!

Der Beschluss ist doch sowieso nur noch maximal 3,5 Monate gültig!

Der neue BR muss doch sowieso einen neuen Beschluss fällen.

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