Erstellt am 09.02.2006 um 11:25 Uhr von Frank B.
Lasst euch bloß nicht auf sowas ein!!!
Haltet ihm den §41 BetrVG unter die Nase, ansonsten Beschluss fassen und Anwalt einschalten, sonst lernt der es nie!
Erstellt am 09.02.2006 um 13:21 Uhr von Kölner
Das Problem:
Dieser grundsätzliche Beschluss könnte tatsächlich in Zweifel gezogen werden.
Der Trost:
Dennoch kann sich der AG gemäß § 40 BetrVG nicht den Kosten entziehen - der § 41 BetrVg dürfte, lieber "Frank B.", nicht das Problem sein.
Die Lösung:
Ich würde einen neuen Beschluss fassen. Diesen Beschluss würde ich dem AG mitteilen und wenn es auch dann nicht funktioniert, würde ich ihm nochmals den § 40 BetrVG kopieren, vorlegen und zitieren. Dann vielleicht würde ich weitergehende Massnahmen einleiten.
Sage einmal "Frank B.", was has(s)t Du eigentlich für einen AG?
Erstellt am 09.02.2006 um 17:48 Uhr von packer
hi akz,
dann soll er mal gegen den beschluß vorgehen bzw. erst einmal erklären auf welcher gesetzlichen grundlage er sich bewegt... geklärt würde dieser fall endgültig aber vor gericht.
wenn ihr allerdings eindeutig gefühlte zu viele zeitschriften im abo habt, müßt ihr euch vieleicht im vorfeld gedanken machen, ob ihr ihm nicht freundlich und auf die gute zusammenarbeit hin einen spielraum anbietet. dieses natürlich protokollieren. kommt dann in einem streitfall fall gut beim richter an :)
und die kosten kann er definitiv nich an euch weitergeben... das is n ganz ganz billiger bluff...
@ kölner: warum würdest du einen neuen beschluß fassen? doppelt genäht sieht manchmal komisch aus wenns eh hält... aber interessiert mich schon. kölschtrinken macht ja manchmal interessant verquere gedankengänge ;)
gruß,
packer
Erstellt am 09.02.2006 um 18:19 Uhr von Kölner
Naja... vom AG kann doch nicht verlangt werden, dass er ewig und drei Tage alles an Literatur bezahlen muss, was der BR kauft.
Zumal, hier speziell Zeitschriften:
Es MUSS vom AG nur eine Zeitschrift bezahlt werden und weitere selbige nur dann, wenn die Erforderlichkeit dargelegt werden kann.
Korrekterweise muss auch jedesmal ein neuer Beschluss her, wenn neue Literatur gekauft werden soll. Soll heissen, es kann eigentlich keinen "Automatisierungsprozess" geben, da der AG die Rechtmäßigkeit - wie bei Schulungen, Reisekosten etc. - abwägen, beurteilen können muss.
Ich gebe Dir allerdings recht, wenn die Erforderlichkeit der aktuellsten Fachliteratur nicht bezweifelt werden braucht - wohl aber wieder die Menge selbiger.
Sind meine verqueren Gedankengänge damit linierter geworden?
Erstellt am 09.02.2006 um 21:36 Uhr von Ramses II
Man kann sich das Leben ja wirklich unnötig schwer machen!
Der Beschluss ist doch sowieso nur noch maximal 3,5 Monate gültig!
Der neue BR muss doch sowieso einen neuen Beschluss fällen.