Die AN einer Firma möchten einen BR gründen, was von der GF ungern akzeptiert wird. Die Firma selbst hat gesamt genug MA (über 30).
Die Frage: nach welchen Kriterien wird ein leitender Angestellter definiert?
In dem Fall: Werkstattmeister (mit Meisterabschluss), möchte sich zur Wahl stellen
Aufgabenbereich: Werkstattleiter, die Werkstatt stellt orthopädische Sachen her, etwa 3 Mitarbeiter in dieser Werkstatt. Der Werkstattmeister hat außer den organisatorischen Aufgaben in dieser Werkstatt keine personelle Kompetenzen (mit Einstellung, Entlassung, Lohnfragen etc hat er nichts zu tun).
Die Frage stellt sich, kann er von der GF als leitender Angestellter definiert und somit seine Kandidatur verhindert werden?

Vielen Dank.