Lohnzahlung bei Altersteilzeit
Ein Kollege ist mit dem Vorstand wg. Altersteilzeit in Verhandlung. Soweit ich weiß, bekommt derjenige einen Zuschuss vom Arbeitsamt zum Lohn von bis zu 20 %. Gibt es einen Mindestsatz bzw. Mindeststaffelsatz für den Zuschlag den die Firma (Genossenschaftsbank) zahlen muss??? Evtl. lt. Tarifvertrag?
Vor ein paar Jahren hatten wir schon mal ein Fall von Altersteilzeit bei dem der Arbeitnehmer (allerdings Vorstandsmitglied) 100 % seines Lohnes erhielt.
Jetzt soll der Angestellte nur insgesamt mit Anteil vom Amt 72 % erhalten. Mit der Begründung, dass noch drei oder vier weitere Kollegen davon betroffen sind und dies zu teuer wird für die Bank.
Was kann der Betriebsrat tun???
Community-Antworten (1)
05.01.2007 um 13:07 Uhr
Als BR kannst Du hier wenig tun da das Thema ATZ sich nicht in der Mitbestimmung befindet. Wir haben eine GBV abgeschlossen um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Wer aber einen Vertrag angeboten bekommt entscheidet letztlich der AG.
Hier noch was zum schmöckern: http://www.dstgd.de/Tarifbereich/Altersteilzeit.htm http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/magazin/blickpunkt/06-04.htm http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/atzv/gesamt.pdf http://www2.stmf.bayern.de/imperia/md/content/stmf/broschueren/altersteilzeit_an.pdf
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