Erstellt am 04.01.2007 um 17:15 Uhr von packer
moin bierfreund,
bescheuerte BV... echt..., das is ja n eigentor...
hier gilt das günstigkeitsprinzip wie du schon richtig vermutet hast und somit ist die BV hinfällig. gibt es bei euch eine öffnungsklausel (obwohl ich das nicht! glaube) im tarifvertrag?
anbei ein paar urteile zur lage...
Nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar
und zwingend. Die Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung
verdrängen danach vertragliche Regelungen. Doch schließt
diese Bestimmung das Günstigkeitsprinzip nicht aus. Dieses
Prinzip gilt auch für das Verhältnis von vertraglichen Regelungen,
z.B. über Altersgrenzen, zu den Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung.
Als allgemeiner Grundsatz gilt das Günstigkeitsprinzip auch für das
Verhältnis von Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung zu günstigeren
vertraglichen Abreden. Der Wortlaut des § 77 Abs. 4 Satz 1
BetrVG steht dem nicht entgegen. Die Norm muss wegen der Bedeutung
des Günstigkeitsprinzips für die gesamte Arbeitsrechtsordnung
und im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte und systematische
Überlegungen um die Kollisionsnorm des Günstigkeitsprinzips ergänzt
und damit im Ergebnis eingeschränkt werden.
BAG 7.11.1989 – GS 3/85
Eröffnet ein Tarifvertrag für ergänzende Regelungen die Zuständigkeit
der Betriebspartner und schließen diese eine Betriebsvereinbarung
ab, die nicht von der Ermächtigung im Tarifvertrag gedeckt ist,
ist die Betriebsvereinbarung unwirksam.
BAG 2.12.1992 – 10 AZR 317/91
Eine Tariföffnungsklausel gemäß § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG kann
nur von den Parteien desjenigen Tarifvertrages vereinbart werden,
der für eine Betriebsvereinbarung geöffnet werden soll.
Die zuständigen Tarifvertragsparteien können eine Betriebsvereinbarung
auch rückwirkend genehmigen. Die rückwirkende Kürzung tariflicher
Ansprüche (hier Verlängerung der Wochenarbeitszeit ohne
Lohnausgleich) ist allerdings begrenzt durch die Grundsätze des Vertrauensschutzes.
Das schutzwürdige Vertrauen auf unveränderten Fortbestand einer
tariflichen Regelung entfällt, wenn die zuständige Gewerkschaft ihre
Mitglieder darüber informiert, dass sie eine ungünstigere Betriebsvereinbarung
genehmigt hat. Das gilt auch dann, wenn diese Genehmigung
zunächst unwirksam ist, weil sie nicht mit dem eigentlich
zuständigen Arbeitgeberverband, sondern nur mit dem Arbeitgeber
vereinbart wurde, der an der abweichenden betrieblichen Regelung
beteiligt war.
BAG 20.4.1999 – 1 AZR 631/98 = BB 1999, 1976= NZA 1999, 1059
Gruß,
packer
Erstellt am 04.01.2007 um 18:46 Uhr von Bergmann
@ Bierfreund ,
ich unterstell mal eurer BR ,er hatte keine Möglichkeit mehr als diese BV abzuschließen .
Denn -Überstunden sind mitbestimmungspflichtig,also ist euer BR der Meinung-lhr müßt sie machen !
Ich nehme an-es sind kaum AN bereit diese zu machen oder es sind immer die Gleichen und die beschweren sich jetzt !
-So,jetzt habe ich euren BR genug in Schutz genommen !Oder ist es anders als ich vermutete ?
Erstellt am 16.01.2007 um 13:39 Uhr von Betroffener
@Bierfreund
@packer
Überstunden sind freiwillig und zwar immer.
Die angesprochene BV bezieht sich aber nicht auf Überstunden, sondern Arbeitszeitverkürzung die über ein Zeitkonto inkl. Beschäftigungssicherung gem.MTV Druckindustrie abgeschlossen wurde.
Auch schlecht aber wenn der MTV soetwas zuläßt....ist dieser..........
Über die Möglichkeit Angesagte Schichten aus persönliche Gründen nicht abzuleisten brauchen wir uns nicht zu streiten. Dazu ist der AG verpflichtet. Die Sklavenarbeit ist nach meinem Sachstand nicht wieder eingeführt worden.
Leider gibt es in den Gewerkschaften in Deutschland immer mehr Koll./Innen die meinen das Zeitkonten ein Weg der Arbeitsplatzsicherung ist. Falsch!
Gruß ein Betroffener
Erstellt am 16.01.2007 um 17:36 Uhr von packer
@ betroffener
konnte ich aus der frage oben auch nicht genau rauslesen und fands auch merkwürdig... aber pferde kotzen vor apotheken hin... und ich hab nun mal nicht so eine allwissende kristallkugel wie einige kollegenInnen hier...
aber ganz verstehe ich deine aussage mit den schichten auch nicht... und daß zeitkonnten auch kein allumfassendes allheilmittel sind ist auch klar, nur sollte man sie nicht grundlegend verteufeln... aber das würde alles zu weit führen hier...
Erstellt am 23.01.2007 um 17:17 Uhr von Jürgen H.
@bierfreund
@ betroffener
ist trotzdem ein starkes stück, dass der betriebsrat den arbeitgebern in die hände spielt und so die sklavenarbeit durch die hintertür wieder bei euch einführt. ist er etwa wie bei vw geschmiert worden ? denn der betriebsrat muss ja eine betriebsvereinbarung mit unterschreiben. warum hat er das denn getan ? versteh ich einfach nicht, wie der betriebsrat so eine besch.... betriebsvereinbarung den arbeitnehmern bei euch im haus verkaufen kann ! ich stimme packer zu: das war wohl ein eigentor. Ist euer ganzer betriebsrat denn erst kurz im amt und kennt sich nicht mit der materie aus ?