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Wirksamer Widerspruch nach §99 - Einstellung/Versetzung zustimmen, aber die Arbeitszeit ablehnen und durch die tarifliche Arbeitszeit ersetzten lassen?

C
Catweasle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR-Kollegen,

ein Kollege aus der Binderei soll in die Arbeitsvorbereitung versetzt werden. Der Kollege ist mit der Versetzung einverstanden. Die BR-Information nach §99 legt eine 35 Stunden Woche wie Manteltarif/2005 fest. Nun verhält es sich aber so, dass nach einer 6 Monatigen Probezeit die tarifwidrige 40 Stundenwoche zum Tragen kommen soll, welche uns aber so nicht in der BR-Info dokumentiert wurde. Meine Frage also: Kann ich der Einstellung/Versetzung zustimmen, aber die Arbeitszeit ablehnen und durch die tarifliche Arbeitszeit ersetzten lassen? Wäre dieser Widerspruch wirksam, auch vor dem AG??

Wir sind eine Druckerei in Westdeutschland und sind durch eine Haustarif an den Manteltarif Druckindrustrie gebunden.

Eigentlich doch eine klare Sache ....., oder ???

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

08.08.2007 um 17:14 Uhr

Hallo Catwasle Nein ! Der Widerspruch nach § 99 Abs. 1 greift in diesem Fall nicht, denn ein bloßer Verdacht der evtl. in 6 Monaten kommen soll zählt nicht als Ablehnungsgrund.

Ich verstehe die Vorgehensweise nicht, wie soll den die tarifwidrige 40 Std Woche zum tragen kommen, es sei denn der Haustarif ließe eine Öffnung auf bezahlte 40 Std/wo zu, wenn Kollege das einzelvertraglich möchte.

Alles Andere wäre Tarifvertragsbruch und jederzeit einklagbar, der BR ist auch dazu da dass gültige TV eingehalten werden.

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