Nachtschichtzuschläge
Hallo zusammen
wollte mal fragen wie es bei gesetzlichen zuschlägen bei Nachtschichtarbeit aussieht. Ab wann gibt es zuschläge (Uhrzeit), und hat man ein anrecht auf Zuschläge wenn man Selbständig ist???
Community-Antworten (1)
04.01.2007 um 22:17 Uhr
@ Layla , am besten ist es über Tarifverträge schlimmstenfalls über Betriebsvereinbarungen das Entgeld geregelt zu haben !Denn im Gesetz heißt es:"ist angemessen zu vergüten "Es gibt Arbeitgeber,die "NIX" als angemessen betrachten !
(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.Arbeitszeitgesetz
Selbstständige handeln Ihr Geld selber aus !(Wenn ich "Selbstständig richtig verstanden habe !)
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