einem älteren Arbeitnehmer werden Aufgaben entzogen - Kann man hier eventuell mit dem AGG argumentieren?
Guten Tag, einem Mitarbeiter (ca.57 Jahre) will der Arbeitgeber Aufgaben abnehmen, da er angeblich seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. Jetzt soll der Kollege nur noch einfache Aufgaben übernehmen und alle anderen Aufgaben, bei denen die Führungskräfte der Auffassung sind, dass diese zu schwer seien, werden ihm abgenommen. Das Verhältniss zw. dem Angestellte und dem direkten Vorgesetzten ist sehr gespannt. Welche gesetzlichen Möglichkeiten hat der Betriebsrat, Einfluß auf diese Entscheidung zu nehmen bzw. die Aufgaben aktiv mit zu gestallten? Hier ist der Arbeitgeber nicht gesprächsbereit und hat schon angekündigt, dass weitere Mitarbeitern gleiches passieren wird. Kann man hier eventuell mit dem neuen Gesetz (Diskeminierung/AGG Allgemeines Gleichstellungsgesetz) argumentieren?
Community-Antworten (1)
18.01.2008 um 17:38 Uhr
Der Beschriebene Vorgang dürfte eine Versetzung im Sinne des § 95 (3) BetrVG sein. Damit seit ihr nach §99 in der Mitbestimmung.
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