Guten Abend,

zu folgendem Rechtsproblem würde ich gern Eure Meinungen hören:

in einer Privatklinik soll an der Rezeption gegen den Willen der MitarbeiterInnen ein Schichtdienst (7 bis 23:30 Uhr) angeordnet werden. Bisher war von den regulären (weiblichen!) Vollzeit-Mitarbeitern nur Tagdienst bis maximal 17:30 zu leisten. Den Spätdienst übernahmen speziell geschulte Teilzeitmitarbeiter, die nun, ebenfalls gegen ihren Willen, unter teilweisem Verlust ihrer Zuschläge in den Tagdienst sollen. Außer einer möglichen Personaleinsparung ist kein betrieblicher Grund erkennbar, da bisher alle Tages- und Abendzeiten ausreichend personell abgedeckt waren

- Ist diese Maßnahme (Neueinführung eines Schichtdienstes) überhaupt vom Direktionsrecht gedeckt?

- Die betroffenen Mitarbeiterinnen haben außer sozialen Gründen für die Ablehnung des Spätdienstes auch z.B.Angst, nachts allein Dienst zu machen und dann im Dunkeln nach Hause zu gehen. Kann man sie trotzdem zwingen?

Grüße, Nobbes