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Arbeitgeber ordnet Schichtdienst & Nachtarbeit für Frauen an

N
nobbes
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend,

zu folgendem Rechtsproblem würde ich gern Eure Meinungen hören:

in einer Privatklinik soll an der Rezeption gegen den Willen der MitarbeiterInnen ein Schichtdienst (7 bis 23:30 Uhr) angeordnet werden. Bisher war von den regulären (weiblichen!) Vollzeit-Mitarbeitern nur Tagdienst bis maximal 17:30 zu leisten. Den Spätdienst übernahmen speziell geschulte Teilzeitmitarbeiter, die nun, ebenfalls gegen ihren Willen, unter teilweisem Verlust ihrer Zuschläge in den Tagdienst sollen. Außer einer möglichen Personaleinsparung ist kein betrieblicher Grund erkennbar, da bisher alle Tages- und Abendzeiten ausreichend personell abgedeckt waren

  • Ist diese Maßnahme (Neueinführung eines Schichtdienstes) überhaupt vom Direktionsrecht gedeckt?

  • Die betroffenen Mitarbeiterinnen haben außer sozialen Gründen für die Ablehnung des Spätdienstes auch z.B.Angst, nachts allein Dienst zu machen und dann im Dunkeln nach Hause zu gehen. Kann man sie trotzdem zwingen?

Grüße, Nobbes

3.91005

Community-Antworten (5)

B
Bergmann

04.01.2007 um 08:00 Uhr

@ nobbes, -habt ihr ein Betriebsrat/Personalrat ? -ist eine Gewerkschaft im Haus vertreten ? -was steht in euren Arbeitsverträgen ? -wenn ihr eingebunden seid,was sagt der Tarifvertrag dazu ? -wie lange habt ihr schon die bestehende Reglung "Rezeptionsdienst"?

B
betriebsratten

04.01.2007 um 09:27 Uhr

Abschluss einer BV, da harte Mitbestimmung: Arbeitszeitflexibilisierung: § 87 (1) Nr. 2 BetrVG: "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage"; Nr. 3: "Vorübergehende Verkürzungen oder Verlängerungen der betriebsüblichen Arbeitszeit".

P
paula

04.01.2007 um 11:31 Uhr

@betriebsratten

warum führst Du hier 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG an. Ich denke es soll nicht nur eine vorrübergehende Sache sein?

N
nobbes

04.01.2007 um 12:00 Uhr

@ Bergmann:

  • Ja, wir haben einen BR (9). Es ist aber zu befürchten, dass er dem Schichtdienst zustimmt, wenn er keine Informationen bekommt, die dagegen sprechen.

  • Nein.

  • In meinem steht z.B.: "Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt xx Stunden. Die Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und kann auf alle Werk/Kalendertage verteilt werden."

  • Unser Arbeitgeber ist Tarifflüchtling.

  • Seit über 20 Jahren.

Gruß, Nobbes

B
Bergmann

04.01.2007 um 13:47 Uhr

@ nobbes ,

wenn euer BR sich von euch nicht überzeugenlässt , seh ich düster für euch ! :-(

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