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Urlaubsdauer

M
Matthew
Nov 2018 bearbeitet

Hallo In den letzten Jahren konnten Mitarbeiter mit ausländische Wurzel immer vier Wochen Urlaub am Stück nehmen, um in die Heimat zu fahren. In der Planung für das Jahr 2019 haben diese Mitarbeiter eine Absage bekommen mit der Rückinfo das nur noch drei Wochen gewährt werden. Meine Frage hierzu: Ist durch das Gewähren des Urlaubes in den letzten Jahren eine betriebliche Übung entstanden?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

07.11.2018 um 12:16 Uhr

Ich würde nicht sagen, daß eine BÜ entstanden ist, allerdings:

§ 7 BUrlG

Auszug aus Absatz 1: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

Auszug aus Absatz 2: "Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen."

so einfach ablehnen kann der AG dies also überhaupt nicht.

K
krambambuli

07.11.2018 um 12:28 Uhr

Ob es eine Höchstgrenze für Urlaub gibt, unterliegt der Mitbestimmung und kann nicht einfach vom Arbeitgeber festgelegt werden.

Außerdem ist der BR in der Mitbestimmung im strittigen Einzelfall.

§87 Abs 1 Nr 5 BetrVG

G
ganther

07.11.2018 um 17:34 Uhr

wenn der AG plötzlich eine starre Höchstgrenze einzieht würde ich darin locker Urlaubsgrundsätze sehen und die Unterliegen schon der Mitbestimmung

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