Erstellt am 02.01.2007 um 19:31 Uhr von Mona-Lisa
@Baumannonline,
ich persönlich vertrete die Ansicht, dass einem AN keine Perle aus der Krone fällt, wenn er nach seiner Krankheit dem AG mitteilt, dass er am darauffolgendem Montag seinen genehmigten! Urlaub antritt.
Wie soll der AG wissen, warum der AN am Montag nicht da ist? Ist er jetzt noch mal krank oder hat er Urlaub?
So kommen zumindest keine Unstimmigkeiten auf.
Erstellt am 02.01.2007 um 21:00 Uhr von peters
Eine Krankmeldung enthält lediglich eine voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer muss also zum Ablauf der Arbeitsunfähigkeit mitteilen, dass diese tatsächlich beendet ist und er nun seinen genehmigten Urlaub antritt.
Die oft geäußerte Ansicht, dass man nach Krankeit erst mal einen Tag gearbeitet haben muss, bevor man den Urlaub beginnt, ist aber eindeutig falsch.
Erstellt am 02.01.2007 um 21:04 Uhr von wölfchen
@ Mona- Lisa,
wenn der arme AN nun aber vor Freude darüber, dass er doch noch in die Dolomiten zum Winterurlaub kann, die Info an den Arbeitgeber vergessen hat, ist`s wohl auch kein Beinbruch. Denn eigentlich müsste er nur Meldung machen, wenn er weiter arbeitsunfähig ist. Aber mit der Perle und der Krone stimme ich Dir ansonsten zu. Ist einfach eine Frage des Umgangs miteinander. Andererseits - ist es nicht meist so, dass die Arbeitgeber immer genau wissen, wenn ein Arbeitnehmer die gute Kinderstube vergessen hat, im umgekerten Fall legen sie dann oft nicht so großen Wert darauf.
Erstellt am 02.01.2007 um 21:09 Uhr von Bergmann
Letztendlich ist es ja kein Beinbruch !! :-)
Der AN ist Krankgeschrieben bis zum Wochenende und geht dann in sein angemeldeten Urlaub.Somit ist er ja in den Folgetagen sowieso nicht da,da in Urlaub !Wenn er weiterhin Krank sein sollte,wird er sich sowieso melden,um die Urlaubstage aufzuheben !!Wenn keine Meldung erfolgt ist er folglich gesund !;-)
Erstellt am 02.01.2007 um 21:13 Uhr von Fayence
Herr oder Frau Baumann,
der AG dürfte ein berechtigtes Interesse daran haben, wissen zu wollen, ob einer seiner AN weiterhin arbeitsunfähig ist oder nicht. Sollte dieser AN nämlich in seinen ursprünglich geplanten Urlaub hineinragend weiterhin erkrankt sein, müssen z.B. die entsprechenden Urlaubstage auf Seiten des AGs storniert werden. Dieser AN hat sich NICHT korrekt verhalten!
Bergmann,
es gibt genügend AN, die sich nicht zeitgerecht weiter AU melden! Ein AG muss alles mögliche, aber mit Sicherheit nicht Rätsel raten. ;-)
Erstellt am 02.01.2007 um 21:19 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
du sprichst mir aus der Seele!
Erstellt am 02.01.2007 um 21:20 Uhr von Bergmann
@ Fayence (Frau),
oh ich gib dir so ungern Recht,aber ich gib`s !!;-)
Erstellt am 02.01.2007 um 21:23 Uhr von Fayence
Mona-Lisa, Bergmann,
Ihr seid heute Labsal für meine Seele! :-)
Erstellt am 02.01.2007 um 21:28 Uhr von Mona-Lisa
@siehste Bergmann,
wir beide haben heute eine gute Tat vollbracht!
Das nenn ich einen gemeinsamen Nenner! ;-))
@Fayence,
wie können wir dich noch trösten?
Erstellt am 02.01.2007 um 21:57 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
danke der Nachfrage, aber mehr ist für Euch nicht drin! :-))
Erstellt am 02.01.2007 um 21:58 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
das weisst du doch gar nicht.......
Erstellt am 02.01.2007 um 22:03 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
wie ? Mehr nicht-bei all der Mühe ?Und das am Anfang des neuen Jahres !
Erstellt am 02.01.2007 um 22:05 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
jetzt hast du Bergmann total depremiert! Wie soll der arme Kerl das verkraften....... :-))
Erstellt am 02.01.2007 um 22:22 Uhr von Fayence
Mona-Lisa, Bergmann,
ich wollte weder undankbar sein noch deprimieren! Und viele kleine Bausteinchen ergeben irgendwann ein Ganzes und Ihr habt Euren Teil dazu beigetragen. Jetzt besser? ;-))
Erstellt am 02.01.2007 um 22:26 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
das gibt den Grundstein für ein einwandfreies Forumjahr 2007 ! ;-)
Erstellt am 03.01.2007 um 09:46 Uhr von wölfchen
@ Fayence,
nochmal zum Thema: eine gesetzliche Verpflichtung zur "Gesundmeldung" gibt es doch aber nicht, oder hast Du dafür ein feines Urteil parat?
Erstellt am 03.01.2007 um 10:01 Uhr von Fayence
Wölfchen,
wenn es die gesetzliche Verpflichtung einer "Gesundmeldung" gäbe, können wir alle miteinander sicher sein, dass dann auch ein Formular existieren würde! ;-))) Das gibt es aber nicht.
Davon unberührt bleibt für mich meine obige Meinung.
Etwas anderes kann im Zusammenhang mit Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung gelten; in diesem Zusammenhang kann und sollte ein AG durchaus darauf bestehen, dass attestiert wird, in welchem Rahmen der AN wieder einsatzfähig ist. Dazu kenne ich auch ein Urteil, ist aber eine andere Baustelle.
Erstellt am 03.01.2007 um 10:07 Uhr von wölfchen
@ Fayence,
danke, danke, danke, Du hast mir mit der Anmerkung auf das wahrscheinlich dann existierende Formular den Morgen verschönt! Ich musste, obwohl der Hintergrund eigentlich eher traurig ist, herzhaft lachen. Wie schön, dass man über die Fehler und Schwächen unseres Systems noch lachen kann :-))