Urlaubsanspruch nach Arbeitsunfähigkeit
Hallo, ich habe eine frage. Wir haben im Betrieb den fall, das ein AN bis Freitag krankgeschrieben ist / war und Montags in den ( genehmigten) Urlaub gegangen ist. Der AG argumentiert das es nicht möglich ist, ohne weiteres aus Krankheit in den Urlaub zu gehen. Der AN müsste sich "Gesundmelden". Der BR ist der meinung das der AN sich richtig verhalten hat.
Community-Antworten (18)
02.01.2007 um 20:31 Uhr
@Baumannonline, ich persönlich vertrete die Ansicht, dass einem AN keine Perle aus der Krone fällt, wenn er nach seiner Krankheit dem AG mitteilt, dass er am darauffolgendem Montag seinen genehmigten! Urlaub antritt. Wie soll der AG wissen, warum der AN am Montag nicht da ist? Ist er jetzt noch mal krank oder hat er Urlaub? So kommen zumindest keine Unstimmigkeiten auf.
02.01.2007 um 22:00 Uhr
Eine Krankmeldung enthält lediglich eine voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer muss also zum Ablauf der Arbeitsunfähigkeit mitteilen, dass diese tatsächlich beendet ist und er nun seinen genehmigten Urlaub antritt.
Die oft geäußerte Ansicht, dass man nach Krankeit erst mal einen Tag gearbeitet haben muss, bevor man den Urlaub beginnt, ist aber eindeutig falsch.
02.01.2007 um 22:04 Uhr
@ Mona- Lisa, wenn der arme AN nun aber vor Freude darüber, dass er doch noch in die Dolomiten zum Winterurlaub kann, die Info an den Arbeitgeber vergessen hat, ist`s wohl auch kein Beinbruch. Denn eigentlich müsste er nur Meldung machen, wenn er weiter arbeitsunfähig ist. Aber mit der Perle und der Krone stimme ich Dir ansonsten zu. Ist einfach eine Frage des Umgangs miteinander. Andererseits - ist es nicht meist so, dass die Arbeitgeber immer genau wissen, wenn ein Arbeitnehmer die gute Kinderstube vergessen hat, im umgekerten Fall legen sie dann oft nicht so großen Wert darauf.
02.01.2007 um 22:09 Uhr
Letztendlich ist es ja kein Beinbruch !! :-) Der AN ist Krankgeschrieben bis zum Wochenende und geht dann in sein angemeldeten Urlaub.Somit ist er ja in den Folgetagen sowieso nicht da,da in Urlaub !Wenn er weiterhin Krank sein sollte,wird er sich sowieso melden,um die Urlaubstage aufzuheben !!Wenn keine Meldung erfolgt ist er folglich gesund !;-)
02.01.2007 um 22:13 Uhr
Herr oder Frau Baumann,
der AG dürfte ein berechtigtes Interesse daran haben, wissen zu wollen, ob einer seiner AN weiterhin arbeitsunfähig ist oder nicht. Sollte dieser AN nämlich in seinen ursprünglich geplanten Urlaub hineinragend weiterhin erkrankt sein, müssen z.B. die entsprechenden Urlaubstage auf Seiten des AGs storniert werden. Dieser AN hat sich NICHT korrekt verhalten!
Bergmann, es gibt genügend AN, die sich nicht zeitgerecht weiter AU melden! Ein AG muss alles mögliche, aber mit Sicherheit nicht Rätsel raten. ;-)
02.01.2007 um 22:19 Uhr
@Fayence, du sprichst mir aus der Seele!
02.01.2007 um 22:20 Uhr
@ Fayence (Frau),
oh ich gib dir so ungern Recht,aber ich gib`s !!;-)
02.01.2007 um 22:23 Uhr
Mona-Lisa, Bergmann,
Ihr seid heute Labsal für meine Seele! :-)
02.01.2007 um 22:28 Uhr
@siehste Bergmann, wir beide haben heute eine gute Tat vollbracht! Das nenn ich einen gemeinsamen Nenner! ;-))
@Fayence, wie können wir dich noch trösten?
02.01.2007 um 22:57 Uhr
Mona-Lisa,
danke der Nachfrage, aber mehr ist für Euch nicht drin! :-))
02.01.2007 um 22:58 Uhr
@Fayence, das weisst du doch gar nicht.......
02.01.2007 um 23:03 Uhr
@ Fayence ,
wie ? Mehr nicht-bei all der Mühe ?Und das am Anfang des neuen Jahres !
02.01.2007 um 23:05 Uhr
@Fayence, jetzt hast du Bergmann total depremiert! Wie soll der arme Kerl das verkraften....... :-))
02.01.2007 um 23:22 Uhr
Mona-Lisa, Bergmann,
ich wollte weder undankbar sein noch deprimieren! Und viele kleine Bausteinchen ergeben irgendwann ein Ganzes und Ihr habt Euren Teil dazu beigetragen. Jetzt besser? ;-))
02.01.2007 um 23:26 Uhr
@ Fayence ,
das gibt den Grundstein für ein einwandfreies Forumjahr 2007 ! ;-)
03.01.2007 um 10:46 Uhr
@ Fayence, nochmal zum Thema: eine gesetzliche Verpflichtung zur "Gesundmeldung" gibt es doch aber nicht, oder hast Du dafür ein feines Urteil parat?
03.01.2007 um 11:01 Uhr
Wölfchen,
wenn es die gesetzliche Verpflichtung einer "Gesundmeldung" gäbe, können wir alle miteinander sicher sein, dass dann auch ein Formular existieren würde! ;-))) Das gibt es aber nicht. Davon unberührt bleibt für mich meine obige Meinung.
Etwas anderes kann im Zusammenhang mit Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung gelten; in diesem Zusammenhang kann und sollte ein AG durchaus darauf bestehen, dass attestiert wird, in welchem Rahmen der AN wieder einsatzfähig ist. Dazu kenne ich auch ein Urteil, ist aber eine andere Baustelle.
03.01.2007 um 11:07 Uhr
@ Fayence, danke, danke, danke, Du hast mir mit der Anmerkung auf das wahrscheinlich dann existierende Formular den Morgen verschönt! Ich musste, obwohl der Hintergrund eigentlich eher traurig ist, herzhaft lachen. Wie schön, dass man über die Fehler und Schwächen unseres Systems noch lachen kann :-))
Verwandte Themen
Hammer-Urteil des BAG zur AU'bescheinigung nach einer AG'Kündigung
ÄlterBundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2021 5 AZR 149/21 - Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die nach einer Kündigung genau den Zeitraum der Kündigungsfrist umfasst Entscheidung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Mitbestimmung oder nicht?
ÄlterZwei Urteile. Nach meinem Verständnis widersprechen sie sich vollkommen. Attest kann bereits vom ersten Krankheitstag an verlangt werden. Um den Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit zu siche
Form der Mitteilung zur Arbeitsunfähigkeit?
ÄlterHallo miteinander , Vieleicht könnt ihr mir ein wenig helfen ? Thema ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit. " Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit ist die aufgrund ein
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
ÄlterBei uns gibt es folgenden Sachverhalt: Der AG verlangt von einem AN die Vorlage der AU ab dem 1. Tag. Unser Tarifvertrag regelt folgendes: 1Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist d
Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage
ÄlterMoin. Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitsunfähigkeit, der länger als 3 Tage ist. Die Mitglieder des Gremiums haben unterschiedliche Meinungen darüber und ich bräuchte auch Eure Meinungen dazu. D