IGBCE - Höhergruppierung innerhalb E9-E13
Hallo zusammen,
Ich hätte eine Frage bzgl. einer Umgruppierung innerhalb der Tarifstufe E9-E13, da ich nichts aktuelles im Forum gefunden habe: Wenn ich von der Stufe E10 (Anfangssatz) in die Stufe E11 (Anfangssatz) umgruppiert werde, wann erfolgt der reguläre Sprung in T2? Nach einem oder zwei Jahren?
Betrachte ich zusätzlich den aktuellen Tarifvertrag § 9 heißt es in diesem: "Bei einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppen E 9 bis E 13 erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange den Tarifsatz der höheren Entgeltgruppe, der am nächsten über seinem bisherigen Tarifsatz liegt, bis ihm aufgrund seiner Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Tarifsatz zusteht. Die für diese Entgeltstufe geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt." Zusätzlich hierzu wirbt die IGBCE mit genau dieser Thematik (http://www.igbce-biberach.de/index.php/igbce/1-vorteileigbce)
Demnach würde dies bedeutet, dass der Sprung in T2 nach einem Jahr erfolgen würde weil die Hälfte der Zeit angerechnet wird. Kann mir jemand diese Aussage bitte bestätigen?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Community-Antworten (1)
06.11.2018 um 16:47 Uhr
Das ist hier ein BR-Forum, keins der Gewerkschaft. Aber Deine Ausführungen würde ich auch so sehen.
Verwandte Themen
Höhergruppierung erst bewilligt dann zurückgezogen
Hallo Zusammen Ich habe eine Frage bezüglich einer seitens des Arbeitgebers bewilligten Höhergruppierung und anschliessender Rückziehung dieser. Ablauf: Im Januar 07 wurde in Rücksprache mit d
Aussetzung einer Höhergruppierung
Hallo zusammen, wie kann ich einer Mitarbeiterin helfen? Ende letzten Jahres hat der Chef einer Mitarbeiterin die Höhergruppierung zugesprochen. Im Januar lagen dem Betriebsrat die Unterlagen von der
1. BR Vorsitzender zieht mit unseren Chef wohl an einem Strang - was tun?
Hallo, Erstmal zum Sachverhalt. Wir stehen mit der IGBCE in Verhandlungen wegen der 40. Stundenwoche. 40Stunden arbeiten 37,5 Stunden bezahlen. Vorletzte Woche hat unser Chef eine Mitarbeiterinfo
IGBCE § 9 Höhergruppierung
Hallo, vielleicht könnt ihr mir zu § 9 Klarheit verschaffen. Wann erfolgt nach einer Höhergruppierung von E9 6 Jahre auf E10 4 Jahre die reguläre Einstufung auf E10 6 Jahre? "Bei einer Höhergruppier
Mitbestimmung bei Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds?
Ist der Betriebsrat bei der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 99 BetrVG zu beteiligen? Der BR wurde nur bei der Höhergruppierung des Vergleichsmannes beteiligt und A