IGBCE § 9 Höhergruppierung
Hallo, vielleicht könnt ihr mir zu § 9 Klarheit verschaffen.
Wann erfolgt nach einer Höhergruppierung von E9 6 Jahre auf E10 4 Jahre die reguläre Einstufung auf E10 6 Jahre?
"Bei einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppen E 9 bis E 13 erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange den Tarifsatz der höheren Entgeltgruppe, der am nächsten über seinem bisherigen Tarifsatz liegt, bis ihm aufgrund seiner Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Tarifsatz zusteht. Die für diese Entgeltstufe geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt."
Community-Antworten (2)
07.11.2017 um 08:48 Uhr
Ganz einfach: Nach zwei Jahren in E10 4 Jahre gibt es die Erhöhung. Bei einer Erhöhung bleiben die Stufen nach zwei, nach vier oder nach sechs Jahren erhalten. Die Zugehörigkeit in der Entgeltgruppe und Stufe wird auf null gesetzt!
Beispiel: Wenn jemand bei E9 4 Jahre 23 Monate umgruppiert wird fängt man bei E10 4 Jahre und 0 Monaten an.
08.11.2017 um 12:22 Uhr
"Beispiel: Wenn jemand bei E9 4 Jahre 23 Monate umgruppiert wird fängt man bei E10 4 Jahre und 0 Monaten an."
Wie passt das zusammen mit: "Die für diese Entgeltstufe geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt." ? ? ?
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