Können Kosten im Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit zurückverlangt werden?
Ich frag mal weiter. wir alle müssen dem Betriebsratvorsitzenden am Tag vor jeder Sitzung mitteilen, ob wir kommen können und wann wir gehen müssen. Das ist soweit gut. Aber der Vorsitzende will nur über sein Handi angerufen werden, was auch schon mal 3bis5 Euro im Monat an Gebühren ausmacht. Kann man einen Ersatz verlangen? Von wem?
Community-Antworten (4)
30.12.2006 um 23:59 Uhr
Musst du denn vom privaten Telefon aus anrufen? Auf eigene Kosten? Das wäre in der Tat nicht OK, es sei denn in Ausnahmefällen. Geht das nicht auch von einem Firmenanschluss?
Zweitens ist mir nicht ersichtlich, warum man immer nochmal anrufen soll vor einer Sitzung. Wer eingeladen ist kommt; falls das nicht geht, ruft man eben an und sagt ab. Aber nur dann.
Diese Frage solltest du mit deinem BRV besprechen. Das Forum kann das sicher nicht für dich lösen.
Das gilt auch für deine beiden zuvor gestellten Fragen. Wenn jemand Betriebsrat ist, sollte er damit rechnen, auch mal eine Stellungnahme formulieren zu müssen oder Ähnliches. Wenn ihm dazu die Qualifikation fehlt, sollte er sie durch eine Schulung erwerben, sofern dies möglich ist. Oder im Gremium eine andere Arbeitsaufteilung besprechen.
In deiner dritten Frage ging es um die Einberufung einer Sitzung in der arbeitsfreien Zeit (hab ich das richtig verstanden?). Nun, das kann das Forum wohl auch nicht beurteilen, ob diese Sitzung unbedingt notwendig war. Auch die übrigen BR-Mitglieder werden vermutlich nicht begeistert gewesen sein, zu einer solchen Sitzung anreisen zu müssen.
Vielleicht wäre es angebracht, dass sich euer BR mal gemeinsam über die möglichen Strategien und die Arbeitsverteilung im Gremium Gedanken macht. Das Forum kann Euch das nicht abnehmen.
31.12.2006 um 01:36 Uhr
Waltner,
du musst dich überhaupt nicht anmelden. Hier gibt es keinen Verhandlungsbedarf und du brauchst auch keine Bedingungen erfüllen. Lediglich wenn du verhindert bist, musst du dich abmelden damit ein Ersatzmitglied geladen werden kann.
Zu deiner anderen Frage: Der BRV kann niemanden zu irgend etwas zwingen oder ähnliches. Er ist auch kein Vorgesetzter im BR.
31.12.2006 um 10:00 Uhr
Waltner, können BRM bei Euch etwa nach Gutdünken entscheiden, wie lange sie an einer Sitzung teilnehmen können? So viele Verhinderungsgründe können gar nicht regelmäßig zum Tragen kommen. Das ist überhaupt nicht "soweit gut"!
31.12.2006 um 11:42 Uhr
Danke für die Beantwortungen. Unser Betriebsratvoritzender will am Telefon hören ob wir genug Zeit haben alle Punkte zu besprechen die notwendig sind. Manchmal muss er dann nähmlich Punkte alleine bearbeiten was er eigentlich nicht gerne macht. Das geschieht immer dann wenn nicht genug Zeit vorhanden ist. Wir müssen ihm auch anrufen und sagen ob wir mit den Punkten schon bekannt sind die behandelt werden sollen.
Verwandte Themen
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
Aufstellung der BR-Kosten?
ÄlterHallo Kollegen, hat ein BR-Gremium das Recht zu erfahren welche Kosten es verursacht hat, wie Seminarkosten, BR-Büro-Kosten, Kosten für ausgefallene Arbeitszeit, Bewirtungskosten, usw.. Muß der AG au
Überstunden Betriebsratsarbeit
ÄlterHallo, ich leiste Betriebsratsarbeit, als stellvertretende Vorsitzende und bin im Unternehmen,als Teilzeitkraft ( 83 Std. im Monat ) beschäftigt. Auf Anfrage an meinen Vorgesetzten, auf Erhöhung
Kosten von nicht-freigestellten BR-Mitgliedern
ÄlterIn einem größeren Technologie-Unternehmen möchten die nicht-freigestellten Betriebsratsmitglieder ihre Abteilungen von den Kosten entlasten, die durch für Betriebsratsarbeit entstandene Kosten entsteh
Mitbestimmung Arbeitskleidung
ÄlterMoin Kollegen, in unserm Betrieb (Elektrohandwerk) haben vor Jahren BR und GF vereinbart, dass eine Mietpauschale für Arbeitskleidung erhoben wird. 11€ / Monat bei Monteuren und 5,50€ bei Azubis. Ch