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Aufstellung der BR-Kosten?

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Einermeiner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, hat ein BR-Gremium das Recht zu erfahren welche Kosten es verursacht hat, wie Seminarkosten, BR-Büro-Kosten, Kosten für ausgefallene Arbeitszeit, Bewirtungskosten, usw.. Muß der AG auf Anfrage des BRs die Aufstellung der Kosten dem BR vorlegen?

Bitte nur ernsthafte Antworten, mir nützt nicht: " ...die Kosten können dem BR wurscht sein, solange der AG sie bezahlt..."

Unser Gremium will die Kosten wissen.

Danke Einermeiner

5.77108

Community-Antworten (8)

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Mona-Lisa

26.08.2007 um 22:32 Uhr

@Einermeiner, auch wenn du's jetzt nicht gerne hörst, aber diese Aufstellung kann dem BR wirklich wurscht sein... Mir ist kein § bekannt, mit dem der BR dieses "Recht" einforden kann. Aber vielleicht wissen andere mehr darüber.

Fordert doch den AG schriftlich auf, euch diese Kostenaufstellung zu überlassen.

Wenn er alles sauber eingepflegt hat, wird er sie mit einem Schmunzeln auf den Lippen euch unter die Nase halten.... .;-))

Warum besteht euer Gremium auf diese Kostenaufstellung?

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Miezi21

26.08.2007 um 22:42 Uhr

Mich erstaunt diese Frage etwas.

Eigentlich müßtet ihr doch am Besten wissen was für Kosten ihr verursacht. Eure Gehälter kennt ihr, Seminarkosten sollten auch bekannt sein (incl. Übernachtung und Anfahrt), Kosten fürs Büro kann man überschlagen, Bewirtungskosten, usw. müßte eigentlich alles bekannt sein.

Ich würde dem AG auch einfach nett Bitten, euch eine Kostenaufstellung zu überlassen. Ich würde das Ganze dem AG auch plausibel Begründen warum ihr diese Auflistung wollt.

Diesen Spruch: " ...die Kosten können dem BR wurscht sein, solange der AG sie bezahlt..." find ich auch nicht wirklich in Ordnung, der BR sollte schon auch die Kosten im Auge behalten und nicht gegen den Betrieb arbeiten. (Ist aber schon ne schöne Methode um den ein oder anderen AG in die richtige Richtung zu bewegen :-) )

Bei mir ist es eher umgekehrt, mein AG möchte nur zu gern alle Leute informieren, was der böse BR für Kosten verursacht - um diesen los zu werden.

S
salomia

26.08.2007 um 22:44 Uhr

Ihr werdet diese Kosten nur bekommen, wenn der AG sie überhaupt in dieser Form erfaßt. Aber warum sollte der AG das tun? Gewinnbringend verwenden kann er dies doch eh nicht.

Falls der AG die Kosten tatsächlich in dieser Weise aufgeschlüßelt hat könnte man an den WA denken... aber das Selbstverständnis Eures BR finde ich schon etwas seltsam

K
Kölner

26.08.2007 um 23:08 Uhr

@Einermeiner Mit einer Addition sämtlicher Kosten müsste das doch machbar sein... ...man nehme:

  • Stundenlohn der BRM in BR-Tätigkeit
  • anteilige Lohnnebenkosten der BRM in BR-Tätigkeit
  • ggf. Kosten für Personalersatz bei Ausfall/Freistellung eines BRM wegen BR-Tätigkeit
  • Sachkosten: Büro/Miete, PC, Literatur, Telefon, Energie, Schreibwaren
  • Seminarkosten plus MwSt.
  • Unterkunft bei Seminar (ggf. plus MwSt.)
  • Kosten Rechtsberatung
  • Fahrtkosten
  • ... Inwiefern die Kosten der Teilnahme der AN an der BetrVers. dem BR anzurechnen sind, wäre für mich wenigstens strittig.
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Einermeiner

27.08.2007 um 00:21 Uhr

@Mona-Lisa Auf der letzten WA wurde berichtet, dass die Kosten für die BR-Arbeit um 100% gestiegen seien, ist aber von uns nicht nachvollziehbar. Die Aussage klang aber pauschaliert, vielleicht sollten wir auch nur ein schlechtes Gewissen bekommen. Solche Spielchen kennt man ja.

Wir wollen nun diese Aussage überprüfen und hätten dazu natürlich profunde Rechtskenntnis als Grundlage der Fragestellung gehabt.

Bis dann Einermeiner

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matze83

28.08.2007 um 02:24 Uhr

Vielleicht versteh ich wegen der uhrzeit was nicht, aber was bitte sollen Bewirtschtungskosten sein? Muss mein AG den Rotwein bezahlen den ich gerade trink? .-))) wäre nicht schlecht...

P
pirat

28.08.2007 um 03:00 Uhr

@matze83,

prost ...Bewirtungskosten..ohne sch ist schon spät oder?

Wen könnte ein BR denn alles bewirten, fremde BR´S, die GEW, Berater....usw.

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Einermeiner

28.08.2007 um 14:24 Uhr

Hallo werte, schmunzelnde Kollegen,

Bewirtungskosten gibt es bei uns tatsächlich: Der Tisch ist zu jeder BR-Sitzung reichlich gedeckt- Kaffee, Mineralwasser, Säfte, Obst, Butterbrezeln, usw. aber nix alllloholisches! Übrigens gilt das tischleindeckdich auch für andere, nicht BR-Sitzungen und Besprechungen -ist doch schön vom AG, oder etwa nicht? Auch hat der BR immer mal Gäste -Sachverständige, Referenten zu Inhouseseminare, andere BRs, usw. dann ist der Kantinenbesuch zum Mittagessen für alle BRs+Teilnehmer frei! Die Kosten für das oben Aufgezählte werden über ein spezielles Formular "Bewirtungskosten" erfasst und in der Kantine abgegeben. Die Kosten müssen ja auch irgendwo verbucht werden. Also: das ist bei uns ein ganz normaler Vorgang und hat betimmt nichts anrüchiges.

Beste Grüße Einermeiner

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