Erstellt am 26.12.2006 um 19:58 Uhr von Bökelberger
Hallo manu,
ersteinmal möchte ich Dir zu Deinem Chef/in "gratulieren". Natürlich ist dies ein übliches und leider auch manchmal effektives Mittel um Betriebräte "gefügig" zu machen. Natürlich gibt es nichts schlimmeres als einen Betriebsrat der keinen, oder kaum Rückhalt in der Belegschaft hat. Ich würde es aber vermeiden, dass der Betriebsrat sich bezüglich der Weihnachtsgratifikation jetzt öffentlich gegenüber den Kollegen/innen rechtfertigt. Auf evtl. Fragen solltet Ihr selbstverständlich antworten. Es könnte von Vorteil sein, dass der BR sich über die Antworten abstimmt, um eine Sprache zusprechen. Auch würde ich versuchen das Produkt "Betriebsrat" noch besser zuverkaufen. Erzählt was Ihr macht, veröffentlich wofür Ihr euch einsetzt, erklärt den Leuten warum Ihr dieses oder jenes gemacht habt. Des Weiteren sprecht evtl. in Zukunft Eure Chef´s im Vorfeld im Rahmen eines
Arbeitgebergespräch´s (§ 74 Abs.1 BetrVG) oder einer Betriebversammlung auf diesen oder ähnliche Punkt an.
Getreu dem Motto: "TUE GUTES UND BERICHTE AUCH DARÜBER...."
Gruß Bökelberger
Erstellt am 26.12.2006 um 20:00 Uhr von Gevatter
Starker Tobak. Wenn der Chef die Umschläge seit mindestens 3 Jahren an Weihnachten verteilt hat, so ist er aufgrund der betrieblichen Übung auch verpflichtet in diesem Jahr den Weihnachtsmann zu spielen. Wenn man die Sache gegen die Chefin konsequent durchzieht, hat sie wenigstens einen Grund zum Weinen, denn diese Aktion ist eine eindeutige Störung bzw. Behinderung der BR Arbeit und somit eine Straftat. Also da könnt ihr schon was machen. Dann man schnell zum Anwalt.