Wahlauschreiben /Keine Informationen/ üble Nachrede
Hallo, unser Team wurde nicht von der bevorstehenden Wahl informiert, zum Ort wo es ausgeängt sein soll haben wir keinen Zugang. Das wissen wir auch nur über E-Mail von anderen Kollegen/Abteilungen in anderen Betriebstetten. Diesen sind ja nciht berechtigt uns von der Wahl inkenntnis zusetzen. Das Wahlausschreiben hängt nicht öffentlich in unserer Betriebsstette. Auf E-MAil Anfrage ob wir vergessen wurden,haben wir vom Wahlvorstand die Info erhalten uns doch an der Breifwahl zu beteiligen... Daraufhin habe ich meine Email auf Papier getruckt und Nachweislich postialisch zugestellt, nebst 2 Unterschriften von Kollegen. Die Antwort erging dann an meine nicht von mir bekannt gegebenen Privatadresse und enthält Dinge die der üblen Nachrede / Verleumdnung gleich kommen. Was kann ich neben eine Wahlanfechtung und einer Anzeuge bei der Polizei wegen übler Nachrede tun und wer trägt die Kosten? Grüße B.
Community-Antworten (2)
07.05.2018 um 20:47 Uhr
Das mit der üblen Nachrede würde ich eher lassen. Aber die Wahl anfechten schon eher. Insbesondere ward ihr ja daran gehindert selbst zu kandidieren.
07.05.2018 um 21:01 Uhr
Das Wahlausschreiben muß idR in jeder Betriebsstätte ausgehängt werden (Fitting, § 4 WO Rn 29). Jeder muß davon Kenntnis nehmen können. Zur Not kann es etwa den Heimarbeitern etc per Brief an die Privatadresse zugesandt werden.
Eine Wahlanfechtung ist kostenfrei, wenn Du alles selber machst. Wenn Du Dir einen Anwalt dafür nimmst, mußt Du ihn (ganz sicher bin ich mir nicht) selber bezahlen.
Üble Nachrede ist wohl nicht gegeben, da Du ja vermutlich nur Dir selber gegenüber schlecht gemacht wurdest, nicht aber einem Dritten gegenüber. Allenfalls käme Beleidigung als Straftatbestand in Frage.
Beleidigung wird idR nur auf Antrag verfolgt, dh Du müßtest neben einer Anzeige auch einen Strafantrag stellen. Willst Du Dir das Theater wirklich zumuten?
Ich würd's doch erst einmal mit einem klärenden Gespräch/Telefonat/Briefwechsel versuchen.
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