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Üble Nachrede

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jimbob2019
Feb 2019 bearbeitet

Guten Morgen liebe BR Gemeinde, ersteinmal ein Gesundes und erfolgreiches Neues Jahr euch allen.

Folgender Sachverhalt: Ein Mitarbeiter der auch BR ist, wurde ins BR Büro gebeten. Anwesend waren der BRV und dessen Vertretung. Dort wurde Ihm Mitgeteilt dass der AG vor hat ihn Außerordendlich zu Kündigen auf Grund von Arbeitszeitbetrug. Der Betrug soll wie folgt ausgesehen haben. Der Ma ist aufgrund von gesundheitlichen Problemen, wärend er die Hälfte seiner bereits überschritten hatte um 11:30, an einem Samstag nach hause gegangen.Die geplante Arbeitszeit war von 8:30 - 15 Uhr. In der Firma gild die Vereinbarung, dass wenn die hälfte der AZ überschritten ist, der MA nicht wegen einer AU zum Arzt gehen muss. Am nächsten Tag erschien der MA wieder auf Arbeit. Er hat angeblich einem Kollegen davon erzählt haben, dass er an dem Samstag Nachmittags dann zu einer Sportveranstaltung gegangen sein soll. Hier sieht der AG einen Arbeitzeitbetrug. Die BRV hat dem MA einen Vorschlag gemacht. Wenn der MA aus dem Gremium ausscheidet wird dieser dem Gremium nicht über diesen Vorfall informieren und der AG sieht von einer Außerordendlichen Kündigung ab. Dem MA wurde 1 Woche Gedenkzeit gegeben. Der MA hat innerhalb der Wo bei einem Telefonat mit den BRV um eine schriftliche Bestätigung des Vorschlages vom AG gebeten. Diese schriftliche Bestätigung wurde dem MA vom BRV im BR Büro vorgelegt. Diese war an den MA Adessiert und vom Personalchef unterschrieben. Im Schreiben stand, dass der Arbeitgeber von einer außerordendlichen Kündigung absieht und es bei einer mündlichen Ermahnung belässt. Kein Wort von Rücktritt aus dem Gremium oder ähnlichen Der MA hat dieses Schreiben an sich genommen und verließ das BR Büro, was der BRV und dessen Vertretung lautstark verhindern wollten. Es wurde dem MA vom BRV mit harten Konsequentzen gedroht sollte er dieses Schreiben mitnehmen was er trotzdem tat da es ja an Ihn unterschrieben adressiert war. Was kann der MA jetzt noch im Nachhinein tun, da es sich ja hier warscheinlich um Üble Nachrede handelt mit der Absicht ihn aus dem Gremium zu drängen. Vielen Dank für eure Hilfe

80007

Community-Antworten (7)

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EDDFBR

02.01.2019 um 12:09 Uhr

OK,

ich sehe da 2 Themenkomplexe:

  1. Handelt es sich überhaupt um eine arbeitsrechtliche Verfehlung? Da wäre genau zu prüfen, wann der MA sich vom Arbeitsplatz abgemeldet hat. Wenn das ab 11:30h war, und die es tatsächlich eine BV gibt, die das Thema mit der AU entsprechend regelt (habt Ihr denn generell die Regelung, dass ihr ab dem 1. Krankheitstag eine AU-Bescheinigung vorlegen müst? Per Gesetz muss man das erst ab dem 3. Krankheitstag), dann liegt überhaupt keine Verfehlung vor. Also, die Arbeitszeitdokumentation genau prüfen (Zeiterfassungstool, Stechuhr, was auch immer). Sollte er vor 11:30h sich abgemeldet haben, und er eine AU-Bescheinigung vorgelegt haben, ist auch erstmal alles OK. Was der MA in seiner Freizeit bei Arbeitsunfähigkeit machen darf, und was nicht hängt von der Art seiner AU ab. Wenn man z.B. Schmerzen im Arm hat wird man sicherlich zu einem Konzert gehen können, aber z.B. nicht Holz hacken.

  2. Ist eine außerordentliche Kündigung angemessen? Hier würde ich auf jeden Fall NEIN sagen. Selbst wenn irgendwie hier eine Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vorliegt, so wäre höchstens eine Abmahnung angemessen.

Also sollte der Mitarbeiter gar nichts unterschreiben oder erklären. Wenn der AG irgendetwas will kann er den MA abmahnen (Individualrecht) oder dem MA außerordentlich kündigen (weil BRM) mit entsprechender Anhörung an das Gremium. Und das sollte dann natürlich widersprechen - womit der Kollege einem Kündigungsschutzverfahren sehr entspannt entgegenblicken könnte.

E
EDDFBR

02.01.2019 um 12:10 Uhr

Ach ja, Ergänzung:

In jedem Falle bleibt der MA Betriebsrat, sofern er nicht von sich aus aus dem Gremium austritt (was er nicht tun sollte - warum auch?).

P
Pickel

02.01.2019 um 13:26 Uhr

das ganze klingt sehr abenteuerlich. Klar ist aber: nur weil ein Schreiben an einen adressiert ist, besteht kein Recht es auch gegen den Willen des Verfügeden zu entwenden. Durch diese Handlung dürfte der MA sich erneut strafbar gemacht haben. Mangels formeller Zustellung der Willenserklärung dürfte das Schreiben ohnehin maximal als Indiz aber nicht als wirksame Erklärung Wirkung entfalten.

T
titapropper

02.01.2019 um 14:02 Uhr

Mit dem abenteuerlich hat Pickel recht. Aus welchem Grund überreichen ein BRV und der stellv. BRV eine Ermahnung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer? Wie kommen die denn in den Besitz des Schreibens? Ob der Verfügende den Willen hatte das Schreiben nicht dem MA zukommen zu lassen, wissen wir nicht. Der Personalchef war ja nicht mit im Raum.

G
ganther

02.01.2019 um 14:23 Uhr

Alles sehr merkwürdig aber der MA verbessert seine Position so nicht

J
jimbob2019

02.01.2019 um 14:56 Uhr

Ich vermute mal der MA sollte selbst aus dem Gremium ausscheiden um eine Außerordendliche zu umgehen und dann hätte man ihm vieleicht dasSschreiben ausgehändigt. Die Frage die sich hier ersteinmal grundsächlich stellt ist folgende: Ich kann doch nur jemanden etwas Vorwerfen wenn es rechtlich nachweisbar ist. Nur weil jemand etwas behauptet, reicht es nicht aus daraus eine Außerordendliche Kündigung über das Gremium zu machen. Warum hat der AG nicht über den direkten Vorgesetzten das Gespräch gesucht. Warum hatte hier nur der BRV und der AG davon Kenntniss. Der MA wusste bis zum ersten Gespräch garnichts von dem Vorfall. Vorallem ist der Vorfall knapp 5 Wochen her gewesen. Hätte der BRV nicht ersteinmal die Alarmglocken läuten hören mussen indem er nachfragt, findet hier nicht nur Hörensagen statt und fällt das nicht eventuell unter dem § 186 StGB "Üble Nachrede". Wie ist der Vorwurf nachzuweisen. Denn ohne den Nachweis kein Betrug und daher keine Außerordendliche Kdg. . Hier fand warscheinlich der üble Versuch sowohl vom Ag als auch vom BRV den MA mit Druck aus dem Gremim zu Kicken um Ihn dann besser Ordendlich sanktionieren zu können. Der MA hat sich hier warscheinlich nur selber Schützen wollen in dem er das Schreiben an sich nahm als Nachweis. Denn mit diesem Schreiben ist es für dem MA einfacher sich gegen das Vorgehen zu wehren. Also steht hier die Frage im Raum wer hat sich hier tatsächlich rechtlich in die Nesseln gesetzt??

S
samira

02.01.2019 um 15:01 Uhr

Ich würde gar nichts machen und abwarten. Kann man nur hoffen, dass die übeigen BR-Mitglieder nicht auch mit Blindheit beschlagen sind und im Falle einer Anhörung nach § 103 BetrVG das richtige tun - schweigen.

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