Ist es richtig, daß das Urlaubsgeld für Verkäuferinnen aus Schl.-Holst. für Beschäftigungsverhältnisse vor 2000 auf Basis des Gehaltes von 2000 abgerechnet wird und für Beschäftigungsverhälnisse nach 2000 gar nicht mehr gezahlt wird.
Diese Praxis wird seit 2006 so durchgezogen und führt zu erheblichen Gehaltseinbußen, insbesodere für Kolleginnen die nach 2000 eingestellt wurden

Grund soll sein, das die Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband den Tarifvertrag nicht neu verlägert haben. Kommt mir irgedwie komisch vor.

Vielleicht kann ja jemand Aufklärung geben, ob das alles so rechtens ist

Vielen Dank